Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht Form Was ist zu beachten?Für die Form einer Vollmacht gibt es eigentlich keine besonderen „Vorschriften“, man kann eine Vollmacht also immer so „aufteilen“, wie man es möchte. Auch muss man eine Vollmacht nicht zwingend schriftlich erteilen. Genau genommen ginge dies sogar mündlich. Davon ist aber aus Beweisgründen abzuraten. Dann könnte ja jeder behaupten, eine mündlich erteilte Vollmacht erhalten zu haben. Zum besseren Verständnis sollte man auch darauf achten, dass man die einzelnen Teile einer Vollmacht sehr genau gliedert. Der Standardeinstieg in eine Vollmacht kann lauten: Ich (Vollmachtgeber) erteile (Vollmachtnehmer), die nachstehend aufgeführten Berechtigungen, in meinem Namen zu handeln und/oder zu unterzeichnen. Welche Stolpersteine bei der Form einer Vollmacht noch zu vermeiden sind, erfahren Sie hier.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Das Wichtigste dabei ist, dass man in diesem Satz die Begriffe „Vollmachtgeber“ und „Vollmachtnehmer“ durch einige Daten ersetzen muss. Es ist sehr wichtig genau aufzuzeichnen, wer hier wem eine Vollmacht ausstellt. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte am besten das Geburtsdatum sowie der Geburtsort eingetragen werden. Beide Informationen sind durch die Vorlagen eines Reisepasses und auch eines Personalausweises zu beweisen. Informationen zum Wohnort können ebenfalls aufgenommen werden. Problematisch ist hierbei aber, dass sich dieser unter Umständen sehr kurzfristig ändern kann. Nimmt dann der Geschäftspartner wahr, dass es sich bei der ihm oder ihr vorgestellten Personen scheinbar um eine falsche Person handelt (aufgrund der falschen Adresse), kann das gesamte Geschäft „platzen“. Übrigens: von der Beschreibung der Person NUR aufgrund der Adresse raten wir ab. Diese ist beispielsweise im Reisepass gar nicht vermerkt, sodass es hier an der Nachweisbarkeit fehlt.
Damit die Vollmacht echte Gültigkeit hat, muss man dabei nicht nur den Namen und, unter Umständen die Anschrift, des Vollmachtnehmers und des Vollmachtgebers angeben, sondern auch das Geburtsdatum und den Geburtsort. Je nachdem wie umfangreich die Vollmacht ist, gehört nicht nur die Unterschrift des Vollmachtgebers dazu. Nimmt man z.B. eine Vollmacht für die „Bank“ reicht es eben nicht, wenn nur der Vollmachtgeber unterschreibt. Auch der Vollmachtnehmer muss unterschreiben, um damit zu bestätigen, dass er/sie bereit ist die erteilten „Vollmachten“ auch zu nutzen und auch ein „Beispiel“ der eigenen Unterschrift zu „liefern“. Daran wird vor allem auch bei Banken abgeglichen, ob man eben die „Unterschrift“ der richtigen Person bekommen hat.

 

 

Vollmacht Form: Was ist weiter zu beachten?

Sollte die Vollmacht handschriftlich erstellt werden oder maschinell? Das lässt sich pauschal nicht sagen. Haben Sie eine sehr feine Handschrift die besonders gut lesbar ist, spricht nichts gegen das handschriftliche aufsetzen der Vollmacht. Wurde Ihnen hingegen schon in der Grundschule eine „Sauklaue“ unterstellt, erstellen Sie die Vollmacht besser maschinell. Lesefehler aufgrund einer nur schlecht lesbaren Schrift, gehen im Zweifel zu Ihren Lasten. Die maschinelle Erstellung hat zudem den Vorteil, dass Sie die Vollmacht unzählig oft ändern, anpassen und ausdrucken können. Das spart Zeit. Dennoch sollten Sie immer eine ausgedruckte Kopie der ausgehändigten Vollmacht bei Ihren Unterlagen aufbewahren. Festplatten können kaputtgehen und Sie hätten damit keinen „Beweis“ mehr in der Hand. Übrigens: Die ausgedruckte Vollmacht muss trotzdem handschriftlich von Ihnen unterzeichnet werden. Neben Ihrer Unterschrift sollte auch der Bevollmächtigte unterschreiben. Außerdem sollte die Vollmacht ein Datum und den Ort der Unterschrift tragen. Eine einfache Vollmacht finden Sie kostenlos hier bei uns.

Ausnahme von dem fehlenden Formerfordernis

Neben einer möglichen gesetzlichen Einschränkung der Formfreiheit, gibt es auch die gerichtlichen Einschränkungen. So wurde höchstrichterlich entschieden, das unwiderrufliche Vollmachten sowie Vollmachten, durch die der Bevollmächtigte vom Verbot des Insichgeschäfts (§ 181 BGB) befreit wird, der Schriftform unterliegen. Dies hat einen Warnzweck für den schutzwürdigen Vollmachtersteller.
Weiterhin wird die Schriftform im deutschen Recht insbesondere für Vollmachten verlangt, bei denen der Bevollmächtigte in medizinische Eingriffe (§ 1904 Abs. 2 BGB) oder in Freiheitsentziehungen (§ 1906 Abs. 5 BGB) einwilligen soll oder eine Vertretung vor Gericht vorgesehen ist (§ 51 Abs. 3 ZPO).
Bei Grundstücksgeschäften bzw. Immobiliengeschäfte ist neben dem Schriftformerfordernis auch die Beurkundung durch einen Notar vorgesehen. Ebenso bei der Vertretung bei der Gründung einer Gesellschaft. Die war nicht immer so. Zum Schutz des Verbrauchers wurde dies aber inzwischen gesetzlich so verankert.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Grundsätzlich lässt sich zudem festhalten, dass es manchmal hilfreich sein kann, auch „einfache“ Vollmachten notariell beglaubigen zu lassen. Die Verwendung einer notariell beglaubigten Vollmacht, macht diese im Rechtsverkehr sicherer. Bedenken Sie auch, der Geschäftspartner wird ein Geschäft möglicher Weise eher nicht abschließen, wenn er Zweifel an der Echtheit hat. Denn dieser haftet im Zweifel selbst für Schäden, denn so etwas wie Vertrauen in den „guten Glauben“ gibt es in diesem Zweifel nicht und Gerichte legen Vollmachten eher eng aus. Mit einer notariell beglaubigten Vollmacht ersparen Sie Ihrem Bevollmächtigten möglicherweise Ärger und bringen sich selbst nicht um den (lukrativen) Abschluss eines Geschäfts.

 

Kostenlose einfache Mustervollmacht

Diese Vorlage sollte auf Sie angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten

Ich, (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
erteile mit diesem Schreiben Herrn/ Frau (Name, Geburtsdatum, Geburtsort, gegeben Falls Adresse) die Vollmacht, die mir durch den am (Datum) erfolgend Tod (meiner Schwester…, geboren am…, zuletzt wohnhaft in…) angefallene Erbschaft aus jedem Rechtsgrund (oder Aufzählung von annehmbaren Rechtsgründen) anzunehmen oder auszuschlagen. Er/ Sie hat alle Auskunft- und Einsichtrechte gegenüber Behörden, Privatpersonen, Versicherungen oder Banken.

Diese Vollmacht erlischt nach der Auflassung des Testaments, spätestens aber am __.__.20__.

Datum, Ort

_________________________

Unterschrift(Vollmachtgeber)

____________________________

Unterschrift (Bevollmächtigter)

Musterschreiben: einfache Vollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden