Untervollmacht Vordruck: Nutzen Sie diese Mustervorlage

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Infos zu Untervollmacht Vordruck
Die Untervollmacht ist eine Variante der normalen Vollmacht.

Eine Untervollmacht ist gegeben, wenn eine Person eine Vollmacht hat und diese Vertretungsmacht selbst per Vollmacht auf eine dritte Person überträgt. Der Unterbevollmächtigte kann damit zum Vertreter des ursprünglichen Vollmachtgebers bestimmt werden. Die andere Möglichkeit ist, dass der Unterbevollmächtigte als Vertreter des Bevollmächtigten eingesetzt wird. Dadurch ist sichergestellt, dass seine Haftung auf den Umfang der Untervollmacht beschränkt ist. Was das für die Praxis heißt und was typische Anwendungsfälle einer Untervollmacht sind, erfahren Sie in diesem Artikel. Und mit einem Vordruck für eine Untervollmacht zeigen wir Ihnen ein konkretes Beispiel.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Es gibt verschiedene Varianten von Vollmachten, die zu unterschiedlichen Zwecken erteilt werden. Ein Geschäftsführer zum Beispiel kann durch eine Prokura einen Vertreter mit sehr umfangreichen Befugnissen ausstatten. Nicht ganz so weitreichend ist eine Handlungsvollmacht. Doch auch wenn Sie Ihren Partner nur damit beauftragen, Ihren neuen Ausweis für Sie abzuholen, ist das genauso eine Vollmacht.

Die große Gemeinsamkeit aller Vollmachten besteht darin, dass der Bevollmächtigte durch sie dazu befugt ist, den Vollmachtgeber bei bestimmten Rechtsgeschäften zu vertreten. Wie umfangreich die Befugnisse sind, richtet sich danach, wie die Vollmacht ausgestaltet ist.

Die Untervollmacht ist eine spezielle Form der Vollmacht. Was sie kennzeichnet und wann sie angewendet wird, erklären wir in diesem Beitrag. Und anhand von einem Vordruck zeigen wir Ihnen, wie so eine Untervollmacht aussehen kann.

Was eine Untervollmacht ist

Bei einer Vollmacht handelt es sich um eine Vertretungsmacht. Sie wird durch ein Rechtsgeschäft erteilt, bei dem der Vollmachtgeber den Bevollmächtigten zu seinem Vertreter bestimmt. Allerdings wird dabei zwischen einer Innen- und einer Außenvollmacht unterschieden.

Eine Innenvollmacht erklärt der Vollmachtgeber gegenüber seinem Vertreter. Im Unterschied dazu gibt der Vollmachtgeber die Erklärung bei einer Außenvollmacht gegenüber dem Dritten ab, bei dem der Bevollmächtigte als Vertreter handeln soll.

Überträgt der Bevollmächtigte seine Vertretungsmacht nun an eine andere Person, dann erteilt er eine Untervollmacht.

Das heißt: Der Vollmachtgeber hat zum Beispiel Ihnen per Vollmacht die Befugnis erteilt, ihn bei bestimmten Rechtsgeschäften zu vertreten. Sie suchen sich nun einen Vertreter und geben Ihre Befugnisse durch eine Vollmacht an ihn weiter. Damit haben Sie eine Untervollmacht erteilt und Ihr Vertreter wird zum Unterbevollmächtigten.

Die Regelungen zur Vollmacht stehen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), und zwar in den §§ 164 ff. BGB. Sie werden auch bei einer Untervollmacht angewendet.

So etwas wie einen offiziellen oder verbindlichen Vordruck gibt es aber weder für die Vollmacht noch für die Untervollmacht. Stattdessen können Sie das Dokument weitgehend frei gestalten.

Wann eine Untervollmacht erteilen werden kann

Eine Untervollmacht erteilt der Bevollmächtigte. Voraussetzung für eine wirksame Untervollmacht ist aber, dass der Bevollmächtigte überhaupt eine entsprechende Befugnis hat.

Meistens ist schon in der ursprünglichen Vollmacht festgelegt, ob der Bevollmächtigte seine Vertretungsmacht an einen Dritten übertragen darf oder ob nicht. Und vor allem, wenn es um persönliche Angelegenheiten geht, ist das Erteilen einer Untervollmacht oft ausdrücklich ausgeschlossen.

Enthält die Vollmacht keine näheren Regelungen, spielt bei der Beurteilung eine wesentliche Rolle, ob der Vollmachtgeber offensichtlich ein Interesse an der Vertretung durch den Bevollmächtigten selbst hat. So jedenfalls besagt es ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH BB 59, 13; Mü WM 84, 834).

Außerdem kann eine Untervollmacht nie umfangreicher sein als die ursprüngliche Vollmacht. Als Bevollmächtigter können Sie dem Unterbevollmächtigten also keine Befugnisse zugestehen, die Ihre Vertretungsmacht gar nicht umfasst.

Allerdings muss der Vollmachtgeber im Rahmen einer Innenvollmacht nicht immer ausdrücklich erklären, dass eine Untervollmacht erlaubt ist. Bei einer Generalvollmacht ist das zum Beispiel so. Sie schließt nämlich automatisch und auch ohne gesonderten Hinweis die Befugnis mit ein, Untervollmachten zu erteilen.

Ansonsten gilt: Möchten Sie eine Untervollmacht erteilen, sollten Sie sich im Zweifel das Okay des Vollmachtgebers einholen.

Denn wenn der Vollmachtgeber nicht einverstanden ist, wird Ihre Untervollmacht nicht wirksam. Und wenn Bedenken aufkommen, muss der Vollmachtgeber erst bestätigen, dass er einverstanden ist, bevor Ihre Untervollmacht Wirkung entfaltet.

Wessen Vertreter der Unterbevollmächtigte ist

Grafik Untervollmacht Vordruck
An der Untervollmacht sind drei Personen beteiligt.

Durch eine wirksame Untervollmacht wird der Unterbevollmächtigte grundsätzlich zum Vertreter des ursprünglichen Vollmachtgebers. Er vertritt also nicht den Bevollmächtigen, der ihm die Vollmacht erteilt. Stattdessen handelt der Unterbevollmächtigte im Namen desjenigen, der die eigentliche Vollmacht erteilt hat.

Zur Verdeutlichung ein Beispiel: Sie haben in einer Vollmacht verfügt, dass sich Ihr Onkel um Ihre Bankgeschäfte kümmern soll, wenn Sie das selbst nicht mehr können. Gleichzeitig haben Sie zugestimmt, dass Ihr Onkel seinem Sohn (also Ihrem Neffen) Untervollmacht erteilen darf.

Kommt es nun dazu, dass Sie einen Vertreter bei einem Bankgeschäft brauchen und überträgt Ihr Onkel seine Vertretungsmacht dazu an seinen Sohn, wird Ihr Neffe zu Ihrem Vertreter. Bei dem Bankgeschäft handelt Ihr Neffe also nicht im Namen Ihres Onkels, sondern in Ihrem Namen.

Neben diesem Regelfall ist aber auch eine andere Variante möglich. Der Unterbevollmächtigte kann nämlich auch den Bevollmächtigten vertreten. Zwar tritt der Unterbevollmächtigte in diesem Fall trotzdem im Namen des Vollmachtgebers auf.

Wenn er aber erklärt, dass er lediglich als Unterbevollmächtigter und dadurch als Vertreter des Vertreters agiert, ist er nur für Fehler innerhalb der Untervollmacht haftbar. Für Mängel, die sich aus der ursprünglichen Vollmacht ergeben, haftet er nicht.

Der BGH hat dazu ausgeführt, dass gerade die Untervollmacht das Abstraktionsprinzip als Basis einer Vertretung verdeutlicht. Bei einer Stellvertretung gibt es ein Rechtsverhältnis zwischen dem Vertreter und dem Vertretenen.

Nach dem Abstraktionsprinzip müssen dieses Rechtsverhältnis und die Vertretungsmacht aber voneinander getrennt werden. Denn bei einer Untervollmacht muss es eben kein rechtliches Verhältnis zwischen dem Unterbevollmächtigten als Vertreter und dem Vollmachtgeber als Vertretener geben (BGH 32, 253; NJW 81, 1728).

Letztlich hängt die Wirksamkeit der Vollmacht deshalb vom Innenverhältnis ab. Das hat aber gleichzeitig zur Folge, dass sich die Handlungen des Bevollmächtigten innerhalb der Vollmacht auch bei einer Verletzung der Pflichten aus dem Innenverhältnis auf den Vollmachtgeber auswirken.

Wann ein Widerruf der Untervollmacht möglich ist

Was den Widerruf angeht, so gilt für eine Untervollmacht das Gleiche wie für eine Vollmacht: Solange sie noch nicht eingesetzt wurde, kann sie widerrufen werden. Und wie das Erteilen erfolgt auch der Widerruf durch eine entsprechende Erklärung.

Voraussetzung ist aber, dass die Vollmacht nicht von Anfang an unwiderruflich erteilt wurde. Außerdem muss berücksichtigt werden, ob es eine zeitliche Befristung gibt. Sieht die Vollmacht einen bestimmten Termin vor, an dem sie automatisch erlischt, gilt diese Vereinbarung auch für die Untervollmacht.

Das bedeutet: Ist die Vollmacht widerrufbar oder zeitlich befristet, kann die Untervollmacht nicht unwiderruflich oder unbefristet sein.

Kam eine Vollmacht bereits zum Einsatz, ist ein Widerruf nicht mehr möglich. Stattdessen bleibt dann nur noch die Möglichkeit, sie anzufechten.

Was typische Einsatzbereiche der Untervollmacht sind

In Ihrem privaten Alltag werden Untervollmachten wahrscheinlich keine besonders große Rolle spielen. Bestimmen Sie jemanden zu Ihrem Vertreter in persönlichen Angelegenheiten, werden Sie schließlich genau abwägen, wer das sein soll.

Für den Fall, dass Ihr Bevollmächtigter die Aufgabe nicht übernehmen kann, werden Sie außerdem oft eine Ersatzperson benennen. Vielleicht teilen Sie die Vertretung aber auch von Anfang an auf mehrere Personen auf. Zum Beispiel, indem Sie bestimmen, dass Sie eine Person im Bereich der Gesundheitssorge und eine andere Person in finanziellen Angelegenheiten vertreten soll.

Doch dass sich Ihr Vertreter irgendeine Person aussucht, die sich um Ihre persönlichen und privaten Dinge kümmert, werden Sie vermutlich nicht wollen.

Trotzdem kann es Ausnahmen geben.

Und ein typisches Beispiel an dieser Stelle ist die Vorsorgevollmacht. Angenommen, Sie sind als bevollmächtigte Vertrauensperson in die Vorsorgevollmacht eines Angehörigen eingesetzt. Allerdings wohnen Sie ein ganzes Stück weit weg.

Bestimmen Sie nun eine andere Person zu Ihrem Vertreter, kann diese Person bestimmte Angelegenheiten für Sie erledigen. Bei der Person kann es sich beispielsweise um einen Verwandten, die Leitung des Pflegeheims, einen Betreuer Ihres Angehörigen oder eine andere Vertrauensperson handeln. Sie müssen dadurch nicht wegen jeder Kleinigkeit persönlich vor Ort sein.

Vor allem bei gesundheitlichen Fragen, die schnelle Entscheidungen erfordern, kann eine Untervollmacht ein großer Vorteil sein. Wird Ihr Angehöriger nämlich zum Beispiel ins Krankenhaus eingeliefert und kann er selbst nicht mehr entscheiden, muss sein Vertreter in die Behandlung einwilligen. Doch wenn Sie als dieser Vertreter gerade nicht greifbar sind, vergeht möglicherweise wertvolle Zeit. Ist dann ein Unterbevollmächtigter zur Stelle, kann er sich um alles Weitere kümmern.

Wie weit die Befugnisse Ihres Vertreters reichen, legen Sie in der Untervollmacht fest. Außerdem können Sie die Vertretungsmacht für einen bestimmten Zeitraum befristen. Voraussetzung ist aber immer, dass Ihr Angehöriger als Vollmachtgeber damit einverstanden ist, dass Sie einem Dritten bevollmächtigen. Und wie so eine Untervollmacht aussehen kann, sehen Sie an der folgenden Vorlage.

Untervollmacht: Vordruck als beispielhaftes Muster

Durch die Vorsorgevollmacht vom … (Datum) … bin ich,

… (Name, Anschrift, Geburtsdatum) …,

zur bevollmächtigten Vertrauensperson von

… (Name, Anschrift) …

bestimmt. In dieser Funktion erteile ich hiermit

… (Name, Anschrift, Geburtsdatum) …

Untervollmacht.

Ich bevollmächtige … dazu, mich bei Entscheidungen, Angelegenheiten und Rechtsgeschäften im Sinne der oben genannten Vorsorgevollmacht in folgenden Bereichen zu vertreten:

– Gesundheitsfürsorge und Pflegebedürftigkeit
– Aufenthalt und Wohnung
– Ämter und Behörden
– Vermögenssorge
– Post- und Fernmeldeverkehr
– Vertretung vor Gericht
– Betreuungsverfügung

Die Untervollmacht ist bis zum …/zeitlich unbefristet gültig. Sie kann jedoch jederzeit widerrufen werden. Sofern kein Widerruf erfolgte, gilt die Untervollmacht auch über meinen Tod hinaus.

Ort, Datum Unterschrift

Anwaltliche Untervollmachten

Rechtsanwälte arbeiten oft mit Untervollmachten. Als Bevollmächtigter des Mandanten kann ein Anwalt durch eine Untervollmacht einen anderen Rechtsanwalt als Vertreter bestimmen.

Üblich ist das zum Beispiel bei Gerichtsverfahren, die auswärts stattfinden. Aber auch wenn ein Rechtsanwalt krank wird, zeitlich verhindert ist oder aus anderen Gründen ausfällt, kann er sich durch eine Untervollmacht von einem Kollegen vertreten lassen.

Gilt die Untervollmacht nur für die Vertretung bei einem Gerichtstermin, wird sie auch Terminsvollmacht genannt. Und der Vorteil von einer Terminsvollmacht liegt darin, dass sie die Prozesskosten senken kann. Das passiert, wenn die Reisekosten des eigenen Anwalts durch die Teilnahme an einer auswärtigen Verhandlung höher wären als die Kosten, die der Vertreter vor Ort berechnet.

Auch bei einer anwaltlichen Untervollmacht gilt aber, dass der Mandant einverstanden sein muss. Möchte er nicht, dass ihn ein anderer Anwalt vertritt, ist es sein gutes Recht, der Untervollmacht zu widersprechen.

Doch trotz Untervollmacht bleibt der Anwalt der Bevollmächtigte des Mandanten und damit auch sein Rechtsanwalt. In der Untervollmacht kann er außerdem festlegen, wie weit die Befugnisse des Unterbevollmächtigten reichen. Fasst er die Untervollmacht enger als die Prozessvollmacht, die der Mandant erteilt hat, sind die Befugnisse des Kollegen auf die Rechtshandlungen beschränkt, die die Untervollmacht benennt.

Anders ist es bei einer Kanzlei mit gleichberechtigten Partnern.

Arbeitet Ihr Anwalt in einer Kanzlei, die aus mehreren gleichberechtigten Partnern besteht, gilt die von Ihnen erteilte Vollmacht für alle Rechtsanwälte dieser Kanzlei. Auch wenn Sie Ihren Anwalt bevollmächtigt haben, kann deshalb ein Kollege aus der Kanzlei Ihren Fall übernehmen. Eine Untervollmacht ist dazu nicht notwendig. Wenn Ihnen daran liegt, dass Sie ein bestimmter Anwalt vertritt, müssen Sie die Kanzlei daher ausdrücklich darüber informieren.