Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vorsorge VollmachtDie Vorsorgevollmacht ist in aller Munde. Aber was genau ist das? Braucht man die wirklich, denn eigentlich trifft doch die Familie ganz selbstverständlich alle Entscheidungen für mich, wenn ich es nicht mehr kann, oder? Wir erklären Ihnen hier, was genau so eine Vorsorgevollmacht ist. Worauf ist bei der Erstellung zu achten, damit das Dokument im Ernstfall seinen Zweck erfüllen kann. Außerdem stellen wir Ihnen ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung und geben Ihnen Tipps zur Formulierung.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht treffen Sie in guten Zeiten Regelungen für die Zukunft, in der Sie selbst solche Entscheidungen womöglich nicht mehr treffen können. Immer noch weit verbreitet ist der Irrglaube, dass in solch einem Fall automatisch die Familie alle Entscheidungen trifft. Aber das muss nicht sein. Das Gericht kann auch eine ganz fremde Person damit beauftragen, Ihre Betreuung zu übernehmen. Wollen Sie das wirklich?
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht nur für ältere Personen wichtig. Auch junge Menschen können aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls, in die Situation kommen, nicht mehr selbst entscheiden zu können. Daher sollten alle volljährigen Personen eine Vorsorgevollmacht erstellen. Darin bestimmen Sie eine oder mehrere Personen, die im Ernstfall Entscheidungen über ärztliche Behandlungen, zum Aufenthaltsort oder zum Vermögen treffen können.

 

Vorsorgevollmacht im BGB

Die Vorsorgevollmacht findet Ihre gesetzliche Legitimation in § 1901c Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Diese Vorschrift richtet sich an den Bevollmächtigten und normiert, dass dieser die Vorsorgevollmacht, egal ob schriftlich oder mündlich erteilt, dem Betreuungsgericht unverzüglich vorzulegen hat, nachdem

  • das Betreuungsgericht ein Verfahren eingeleitet hat, welches das Ziel hat, für eine andere Person einen gesetzlichen Betreuer zu stellen und
  • die Person, der die Vollmacht vorliegt, Kenntnis davon erlangt.

Übersetzt bedeutet dies, dass eine erteilte Vorsorgevollmacht dem Gericht im Betreuungsverfahren vorgelegt werden muss. Der Richter wird dann in aller Regel den darin vom Ersteller gewünschten Bevollmächtigten, als gesetzlichen Betreuer einsetzten.

 

Wer kommt als Bevollmächtigter in der Vorsorgevollmacht in Frage?

Die wichtigste Frage, die Sie sich in diesem Zusammenhang stellen sollten ist die, wem Sie Ihr Leben anvertrauen wollen und können. Nahestehende Verwandte oder Freunde, werden in aller Regel die ersten Ansprechpartner sein. Bei jungen Erwachsenen können es die Eltern oder Geschwister sein. Bei verheirateten Paaren sind es meist die Ehepartner. Aber auch hier kommen Eltern und Geschwister in Frage. Alleinerziehende suchen sich meist nahe Freunde aus oder auch die Eltern. Wenn Sie bereits höheren Semesters sind, kommen unter Umständen die eigenen Kinder in Frage.
Neben der Vertrauensfrage muss aber auch geklärt werden, ob sich die Person vorstellen kann, diese wichtige Rolle zu übernehmen. Natürlich muss die Person auch dazu in der Lage sein, manchmal schwierige Fragen zu entscheiden und sich gegeben falls auch durchzusetzen. Außerdem sollte der Bevollmächtigte in Ihrer unmittelbaren Umgebung leben.

 

Die Form der Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht unterliegt gesetzlich keiner bestimmten Form und kann damit, genau genommen, auch mündlich erteilt werden. Davon ist aber entschieden abzuraten, denn es fehlt hier im Zweifel an der Beweisbarkeit der Behauptung. Am besten ist es, wenn Sie die Vorsorgevollmacht anhand unserer Vorlage auf sich anpassen und auch das Gespräch mit dem Bevollmächtigten bzw. den Bevollmächtigten suchen. Besprechen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen und halten Sie sie schriftlich fest.

 

Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht

Muss die Vorsorgevollmacht beglaubigt werden? Nein, die Vorsorgevollmacht muss nicht beglaubigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Soll der Bevollmächtigte in Ihrem Namen Immobiliengeschäfte abschließen dürfen oder im Zweifel dazu befähigt sein, ein Bankdarlehn für Sie aufzunehmen, so schreibt das Gesetzt, eine Beglaubigung der Vorsorgevollmacht vor.

 

Ab wann gilt eine Vorsorgevollmacht?

Die getroffenen Regelungen in einer Vorsorgevollmacht sind gültig, sobald Sie die Vorsorgevollmacht selbst unterschrieben und handschriftlich datiert haben. Eine Wirkung entfaltet die Vorsorgevollmacht zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht. Erst wenn der „Ernstfall“ eintritt und Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst Entscheidungen für sich zu treffen, darf es der Bevollmächtigte. In diesem Fall muss der Bevollmächtigte die Übernahme ihrer Vertretung dem zuständigen Amtsgericht anzeigen.

 

Die Vorsorgevollmacht an 1 oder 2 Personen?

Das ist grundsätzlich reine Geschmackssache. Möglich wäre, auch weitaus mehr als zwei Personen als Bevollmächtigte einzutragen. Die Frage ist aber, ist das sinnvoll? Gerade Eltern mehrerer Kinder haben ein schlechtes Gewissen, wenn Sie nur eines der Kinder einsetzten. Aber bedenken Sie, es macht kaum Sinn ein Kind zu bevollmächtigen, das in München lebt, während Sie in Hamburg Ihren Lebensmittelpunkt haben. Andererseits kann es Sinn machen, für den Bereich der Gesundheitsfürsorge das eine Kind einzusetzen, das selbst in einem medizinischen Bereich tätig ist und ein anderes Kind, die Vermögensfürsorge übernehmen zu lassen, wenn dieses Kind einen betriebswirtschaftlichen beruflichen Hintergrund hat.
Sprechen Sie mit Ihren Kindern bzw. mit der Person die Sie bevollmächtigen wollen. Traut sich diese Person die Aufgabe zu? Ist sich die Person der Verantwortung bewusst? Hier sollten Sie nicht zu emotional an die Sache rangehen. Vertrauen ist natürlich wichtig, aber mindestens genauso wichtig ist es eben auch, dass Ihr Bevollmächtigter die Aufgabe leisten kann. Dazu gehört eben auch, Anträge auszufüllen, Immobilien zu verwalten und zu veräußern aber auch, Behandlungen mit Ärzten zu besprechen und darüber zu entscheiden.
Wenn Sie sich dazu entschlossen haben, mehr als eine Person zu bevollmächtigen, so sollten Sie für jeden Bevollmächtigten eine eigene Vorsorgevollmacht erstellen und ihm diese auch aushändigen. In dieser Vorsorgevollmacht regeln Sie dann auch nur die Bereiche, für die der Bevollmächtigte dann eigenverantwortlich ist. Im zweiten Schritt müssen Sie dann noch das Innenverhältnis der Bevollmächtigten regeln, sowie Einzelheiten zum Gebrauch der Vollmacht klären.

 

Die Innenverhältnis Regelung bei mehreren Bevollmächtigten

Im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten wird festgehalten, was genau der Bevollmächtigte darf und was nicht. Sogar Bedingungen sind zulässig. Es können konkrete Aufgaben erteilt werden.

 

Formulierungshilfe: mehrere Bevollmächtigte

Der Bevollmächtigte (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) soll alleine alle Aufgaben wahrnehmen. Wenn er dazu nicht (mehr) in der Lage ist oder ausdrücklich Hilfe dazu benötigt, soll der Bevollmächtigte (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) an seiner Stelle handeln.


Oder:

Der Bevollmächtigte (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) vertritt mich in allen persönlichen /finanziellen/ medizinischen Angelegenheiten.


Und:

Bei Überschneidungen oder Unstimmigkeiten soll der Bevollmächtigte (Name, Geburtsdatum, Geburtsort) die letzte Entscheidung treffen.

Ersatzbevollmächtigter Vorsorgevollmacht

Sie haben die Möglichkeit einen Ersatzbevollmächtigen in Ihrer Vorsorgevollmacht zu benennen. Damit schaffen Sie sich einen doppelten Boden, falls dem Erstbevollmächtigen die Vertretung nicht (mehr) möglich ist. Der Ersatzbevollmächtigte sollte daher ebenso sorgsam ausgesucht und angewiesen werden, wie auch der Erstbevollmächtigte.

 

Ist die Vorsorgevollmacht auch ohne Notar gültig?

Muss die Vorsorgevollmacht durch einen Notar beglaubigt werde, um gültig zu sein? In der Regel nicht. Wenn Ihr Bevollmächtigter jedoch Immobilien in Ihrem Namen verkaufen oder kaufen soll oder, wenn er ein Darlehn für Sie aufnehmen will, so bedarf es für die Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht der Beglaubigung durch einen Notar.

 

Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Braucht es wirklich so viele verschiedene Verfügungen? Ja. Denn jede regelt einen anderen Teil Ihres Lebens. Erstellen Sie also im besten Fall alle drei, achten Sie aber darauf, dass sie sich nicht widersprechen.
Beispiel: In der Patientenverfügung verfügen Sie, das lebenserhaltene Maßnahmen zu unterlassen sind. Ihrem Bevollmächtigten erklären Sie aber, dass alles Notwendige veranlasst werden soll, um Sie am Leben zu erhalten. Dieser Widerspruch wird dazu führen, dass diese Frage ein Gericht entscheiden muss.

 

Vorsorgevollmacht: Regelung der Kinder Betreuung

Viele fragen sich, ob mit einer Vorsorgevollmacht auch die Betreuung und Unterbringung von minderjährigen Kindern geregelt werden kann. Das entspricht nicht ganz dem Zweck der Vorsorgevollmacht. Diese ist drauf gerichtet, Vorkehrungen für Sie persönlich zu treffen. Besser ist es, wenn Sie zusätzlich bei minderjährigen Kindern, eine Sorgerechtsverfügung erstellen. Diese sollten Sie im besten Fall zusammen mit dem Vater der Kinder bzw. mit dem Sorgeberechtigten der Kinder erstellen.
Nähere Informationen finden Sie hier:

Vorsorgevollmacht über den Tod hinaus

Die Vorsorgevollmacht kann auch über den Tod hinaus erteilt werden. Das macht vor allem bei einer Vollmacht für die Bank Sinn, denn so kann ein Bevollmächtigter nach Ihrem Ableben alle notwendigen Bankgeschäfte tätigen, ohne auf den Erbschein oder die Vorlage eines Testaments angewiesen zu sein. Vor allem wenn Sie mehr als einen Erben haben, muss die sogenannte Erbengemeinschaft alle Überweisungen etc. immer zusammen anweisen. Das ist in der Praxis eher schwierig umzusetzen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, die Vorlagen zur Bankvollmacht hier auf unsere Seite zu nutzen und Ihrem Bevollmächtigten diese separat zu erteilen. Zwar reicht rein rechtlich auch eine entsprechende Verfügung in der Vorsorgevollmacht aus, Banken stellen sich zuweilen aber etwas an, dies auch so zu akzeptieren. Vor Gericht würde Ihr Bevollmächtigter zwar letztendlich Recht bekommen, aber das müsste er sich zunächst erstreiten, was wiederum Zeit kostet, in der Ihr Bevollmächtigter keinen Zugriff auf Ihr Konto hätte und entsprechend handlungsunfähig wäre. Weiter Informationen erhalten Sie hier.

Vorsorgevollmacht: Gültigkeit gegenüber der Bank

Die Vorsorgevollmacht befähigt im Bereich „finanzielle Angelegenheit“ Ihren Bevollmächtigten dazu, Bankgeschäfte für Sie zu tätigen. Rein juristisch reicht die Vorsorgevollmacht mit einer entsprechenden Bevollmächtigung aus. Dennoch ist es in der Praxis oft so, dass Banken eine gesonderte Kontovollmacht fordern. Um Ihrem Bevollmächtigten entsprechenden Handlungsspielraum zu lassen, sollten Sie eine entsprechende Bankvollmacht erteilen und dies Ihrer Hausbank auch mitteilen.

 

Demenz und andere Erkrankungen: Die Vorsorgevollmacht

Die meisten denken erst wenn es ernst wird daran, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Aber geht das dann überhaupt noch? Diese Frage ist nicht ganz einfach zu beantworten. Eine Vollmacht können nur Personen erstellen, die im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind. Es gibt Krankheiten, die diese beeinträchtigen. Wird also die Vorsorgevollmacht in einem Zeitpunkt erstellt, in der eine solche Krankheit bereits diagnostiziert wurde, so empfehlen wir Ihnen, sich für die Beurkundung an einen Anwalt oder Notar zu wenden. Dieser kann dann auch beglaubigen, dass Sie zu dem Zeitpunkt der Erstellung geschäftsfähig waren und Ihrem Bevollmächtigten ersparen Sie dadurch Rechtsstreitigkeiten mit anderen Angehörigen.

 

Vorsorgevollmacht: die Kosten

Da die Vorsorgevollmacht grundsätzlich keiner bestimmten Form unterliegt, kostet Sie nur das Blatt Papier, auf dem Sie steht.
Lässt man die Vorsorgevollmacht aber von einem Notar beglaubigen, so kommen Gebühren dafür auf Sie zu. Wie hoch diese sind, bemisst sich nach der Gebührenordnung für Notare. Hier hängt es entscheidend davon ab, ob sich die Kosten nach Streitwert (ihr Vermögen als Ganzes also) oder nach Tabelle, quasi für die Erstellung oder Beglaubigung selbst, richten. Sie müssen für eine einfache Beglaubigung aber mit mindestens 50 Euro rechnen.
Wenn Sie die Vorsorgevollmacht bei einem Amtsgericht beglaubigen lassen wollen, so kommen auch hier Gebühren auf Sie zu. Die Höhe ist von Amtsgericht zu Amtsgericht unterschiedlich. Die Kosten belaufen sich aber auf etwa 5-10 Euro.
Lassen Sie die Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister eintragen, so Staffel sich die Kosten dafür zwischen 13,00 Euro und ca. 21,00 Euro. Eine Beispielberechnung finden Sie hier.

Vorsorgevollmacht erneuern

Eine einmal getroffene Vorsorgevollmacht, muss nicht bis in alle Ewigkeit bestand haben. Lebensumstände ändern sich, Ihre Kinder werden erwachsen, Sie ziehen in eine andere Stadt oder Freundschaften zerbrechen. Daher sollten Sie eine einmal getroffene Vorsorgevollmacht alle paar Jahre überprüfen. Passen die dort getroffenen Regelungen noch zu Ihnen? Falls nein, scheuen Sie sich nicht, eine neue Vorsorgevollmacht zu erstellen. Gültig ist übrigens immer die neuste, dennoch sollten Sie alte Vorsorgevollmachten vernichten.

 

Die Aufbewahrung der Vorsorgevollmacht

Wo sollte die Vorsorgevollmacht aufgehoben werden? Entweder Sie entscheiden sich für eine im Folgenden genannten Aufbewahrungsmöglichkeiten oder, Sie verwahren die Vorsorgevollmacht in einem speziell gezeichneten Ordner auf.
Außerdem sollten Ihre Bevollmächtigten eine Kopie erhalten und darüber informiert werden, wo das Original aufbewahrt wird.
Für den Ernstfall ist es außerdem ratsam, einen Ordner anzulegen, in dem alle wichtigen Dokumente gebündelt zu finden sind.

 

Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister

Eine weitere Möglichkeit der Aufbewahrung ist, die Vorsorgevollmacht im zentralen Vorsorgeregister eintragen zu lassen. Dieses wird von der Bundesnotarkammer geführt. Das hat zudem den Vorteil, dass Gerichte darauf zugreifen können.
Weiter Informationen finden Sie hier.

 

Vorsorgevollmacht am Amtsgericht hinterlegen

In einigen Bundesländern kann die Vorsorgevollmacht unter Umständen auch am Amtsgericht hinterlegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Vorsorgevollmacht auch eine Betreuungsverfügung enthält. Dann können Sie in

  • Bayern,
  • Hessen,
  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Thüringen

die Vorsorgevollmacht auch am Gericht hinterlegen.

Kontrollbevollmächtigter in der Vorsorgevollmacht

Grundsätzlich sollten Sie Ihrem Bevollmächtigten eine große Portion Vertrauen entgegenbringen. Haben Sie dennoch Bedenken, ob der Bevollmächtigte sich an Ihre Absprachen hält, so können Sie einen Kontrollbevollmächtigten in Ihre Vorsorgevollmacht einsetzen. Dieser sollte dann die Möglichkeit haben, den Bevollmächtigten regelmäßig zu kontrollieren, gegebenen falls auch zu überprüfen, ob die Kontoausgänge rechtmäßig sind oder nicht. Bei einem Missbrauch, kann der Kontrollbevollmächtigte die Vorsorgevollmacht widerrufen und gerichtlich Schadensersatz fordern. Die Rolle des Kontrollbevollmächtigten haben oft Anwälte inne. Diese sind zum einen neutral, zum anderen, haben Sie den notwendigen Durchblick um „krumme Machenschaften“ zu entdecken. Hilfe bei der Suche nach einem Anwalt bietet Ihnen die Deutsche Vereinigung für Vorsorge- und Betreuungsrecht e.V. hier.

 

Vorsorgevollmacht: einzelne Textbausteine

Formulierungshilfe: Beginn der Vertretung

Die Vertretung durch den Bevollmächtigten soll dann aufgenommen werden, wenn der Bevollmächtigte vorübergehend oder auf Dauer nicht dazu in der Lage ist.


Oder:
Die Vertretung durch den Bevollmächtigten soll dann aufgenommen werden, wenn der Bevollmächtigte vorübergehend oder auf Dauer nicht dazu in der Lage ist. Das Vorliegen einer Entscheidungsunfähigkeit muss zuvor von einem Arzt attestiert worden sein.

Formulierungshilfe: Aufzählung Angelegenheiten

1. Gesundheit:
a) Entbindung der Ärzte und Krankenhäuser von der Schweigepflicht. Der Bevollmächtigte soll allumfassend über meinen Gesundheitszustand informiert werden und die Übermittlung von Daten an Dritte bewilligen dürfen.
b) Entscheidungsbefugnis. Der Bevollmächtigte darf alle meiner Gesundheit betreffende Entscheidungen eigenständig treffen.
c) Einwilligungsbefugnis. Der Bevollmächtigte darf in Untersuchungen und Eingriffe einwilligen die dazu geeignet sind meinen Gesundheitszustand zu verschlechtern bzw. durch die das Risiko meines Todes besteht.
2. Pflege
Unterbringung: Mein Bevollmächtigter darf Entscheidungen über meine Unterbringung in einem geeigneten Pflegeheim oder die Beauftragung eines Pflegedienstes treffen.
3. Freiheitsbeschränkungen
a) Mein Bevollmächtigter darf über ärztliche Zwangsmaßnahmen gem. § 1906 Abs. 3 BGB entscheiden.
b) Mein Bevollmächtigter darf über Freiheitsbeschränkungen gem. § 1906 Abs.1 BGB entscheiden.
4. Wohnen
Mein Bevollmächtigter darf:
* Meinen Haushalt auflösen
* Einen Heimunterbringungsvertrag abschließen und auflösen
* Meinen Mietvertrag kündigen
* Einen neuen Mietvertrag für mich abschließen
* Darüber bestimmen, wo ich lebe
5. Behörden
Mein Bevollmächtigter darf mich gegenüber einer Behörde wie dem Rentenversicherungsträger, dem Finanzamt und Sozialversicherungsträgern allumfassend vertreten. Dazu gehört insbesondere die Beantragung von Leistungen und die Ermächtigung Widerspruch einzulegen bei zu beanstandenden Leistungsbescheiden.
6. Vermögen
a) Mein Bevollmächtigter darf und soll über mein Vermögen in meinem Sinne verwalten. Er ist berechtigt Sachen sowie Immobilien zu erwerben oder zu veräußern.
b) Mein Bevollmächtigter soll weiterhin Schenkungen vornehmen in dem Umfang in dem ich es selbst getan habe soweit die Schenkungen nicht gegen die gute Sitte verstoßen und rechtlich zulässig sind.
7. Bankgeschäfte
a) Mein Bevollmächtigter erhält zusätzlich eine Kontovollmacht und darf mich in allen Rechtsgeschäften vertreten.
8. Versicherungen
Mein Bevollmächtigter darf alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Versicherungen wahrnehmen. Er darf bestehende Verträge kündigen und neue abschließen.
9. Post
Mein Bevollmächtigter darf meine Post öffnen und einsehen, auch solche die Persönlich oder Eigenhändig gekennzeichnet sind.
10. Verträge
Mein Bevollmächtigter darf alle Verträge kündigen und neue abschließen.
11. Einschränkungen
Hier sollten Sie mögliche Einschränkungen ganz konkret formulieren.
12. Untervollmacht/ Kontrollvollmacht

 

 

Kostenloses Muster: Vorsorgevollmacht

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Vorsorge Vollmacht
Vollmachtgeber
Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

Kann ich aufgrund von (vorübergehender) Geschäftsunfähigkeit, Krankheit oder Behinderung meine finanziellen, rechtlichen oder persönlichen Begebenheiten teilweise oder ganz nicht mehr selbst regeln, so sollen dies folgende Person (en) für mich tun:
Vollmachtnehmer (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort)
Vollmachtnehmer (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort)
(Gibt es mehr als einen Bevollmächtigten so sollte die Vollmacht folgendermaßen aufgebaut werden: Die Aufgaben sind folgendermaßen verteilt)
Vollmachtnehmer 1 ist für meine gesundheitlichen Entscheidungen zuständig. Insbesondere soll er über folgende Punkte alleine Entscheidungsbefugt sein:
a) Ärzte, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Krankenkassen sind von der Schweigepflicht entbunden. Sie müssen allumfassend über meinen Gesundheitszustand informieren.
b) Entscheidungsbefugnis: Mein Bevollmächtigter trifft alle erforderlichen Entscheidungen alleine.
c) Der Bevollmächtigte verfügt im Rahmen der Vollmacht über die Einwilligungsbefugnis. Damit kann er in alle Untersuchungen und Eingriffe einwilligen oder diese verweigern. Auch für den Fall, dass mit dem Eingriff oder dessen unterbleiben sich mein Gesundheitszustand verschlechtern oder der Tod eintreffen könnte.
d) Mein Bevollmächtigter entscheidet über meine Unterbringung. Er sucht ein geeignetes Pflegeheim oder bestellt einen Pflegedienst.
Vollmachtnehmer (Name) darf über Freiheitsbeschränkungen entscheiden.
Er darf über Freiheitsbeschränkungen nach § 1906 Abs1 BGB wie auch über Zwangsmaßnahmen nach. § 1906 Abs. 3 BGB entscheiden.

Der Bevollmächtigte (Name) hat Entscheidungsbefugnis über meinen Wohnraum.
Er/ Sie ist insbesondere dazu befugt. meinen Haushalt auflösen und Verträge zur Heimunterbringung zu schließen bzw. zu kündigen. Ebenfalls ist der Bevollmächtigte dazu befugt, Wohnmietverträge zu kündigen. Er bestimmt darüber, wo ich lebe.

Mein Bevollmächtigter (Name) darf mich gegenüber einer Behörde vertreten.
Im Rahmen der Vertretungsbefugnis erhält mein Bevollmächtigter alle notwendigen Unterlagen und Informationen zu meiner Person. Er/ Sie darf in meinem Namen Leistungen beantragen, Bescheide prüfen und gegeben Falls Widerspruch einlegen.
Mein Bevollmächtigter (Name) entscheidet über meine finanziellen Angelegenheiten.
Dazu gehört die Vermögensfürsorge. Er verwaltet mein Vermögen und kann Immobilien erstehen oder verkaufen.
Er/ Sie soll weiterhin Schenkungen in meinem Namen vornehmen, soweit ich dies ebenfalls getan hätte und es nicht gegen Gesetze verstößt.
Er/ Sie erhält eine Kontovollmacht für alle bestehenden Konten. Er darf über diese im üblichen Rahmen verfügen.
Versicherungen sollen durch meinen Bevollmächtigten geschlossen und gekündigt werden dürfen.
Darüber hinaus, erhält er/ sie umfassende Postvollmacht. Er/ Sie darf meine Post öffnen und lesen. Auch solche, die als Eigenhändig gekennzeichnet sind.
Verträge dürfen durch Sie/ Ihn gekündigt werden. Neue Verträge dürfen, soweit notwendig abgeschlossen werden.

Einschränkungen: ___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ort, Datum
______________________
Unterschrift Vollmachtgeber

 

Ort, Datum
______________________
Unterschrift Bevollmächtigter

 

 

Musterschreiben: Vorsorgevollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Vorsorgevollmacht: kostenlose Vorlage

Vorsorgevollmacht
Vollmachtgeber

Name
Anschrift
Geburtsdatum, Geburtsort

Für den Fall, dass ich aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Geschäftsunfähigkeit meine persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, erteile ich nachstehender(-n) Person(en)

Vollmachtnehmer (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort)
Vollmachtnehmer (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort)

die Befugnis, mich in jeder denkbaren Weise und in allen zulässigen Angelegenheiten zu vertreten. Diese Vollmacht berechtigt Herrn/Frau (Vollmachtnehmer 1) insbesondere dazu, mein Vermögen zu verwalten, über meine Bankkonten und Vermögensgegenstände zu verfügen und in meinem Namen Vermögensgegenstände zu veräußern oder zu erwerben.

Sofern es mir selbst nicht mehr möglich ist, berechtigt diese Vollmacht Herrn/Frau (Vollmachtnehmer 2), mich in Fragen zur medizinischen Versorgung und Behandlung zu vertreten sowie Entscheidungen über meinen Aufenthaltsort zu treffen.

Gegenstände dieser Vollmacht sind nicht … .

Sollten Teile dieser Vollmacht aus persönlichen Gründen nicht verwirklicht werden können, so sind Entscheidungen und Handlungen so zu durchzuführen, dass sie annähernd meinen Wünschen und meinem Willen entsprechen. Für den Fall, dass Entscheidungen und Handlungen aus rechtlichen Gründen aufgrund dieser Vollmacht nicht vorgenommen werden können, verfüge ich, dass Herr/Frau (Vollmachtnehmer) zu meinem Betreuer bestellt werden soll.

Die Vollmacht entsteht aus freiem Willen heraus und ist jederzeit widerrufbar.

Ort, Datum

____________________ _____________________

Unterschrift Vollmachtgeber Unterschrift(en) Vollmachtnehmer

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