Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

KontovollmachtMit einer Kontovollmacht, gestatten Sie einer dritten Person in Ihrem Namen Bankgeschäfte zu tätigen. Das trifft übrigens auch zu, wenn Sie Ihrem Kind gestatten, Geld von Ihrem Konto abzuheben. Denn als Kontoinhaber wäre es Ihr „Bankgeschäft“, das Geld abzuheben.
Was Sie sonst noch zum Thema Kontovollmacht wissen müssen, erfahren Sie hier. Außerdem erhalten Sie von uns ein kostenloses Musterschreiben. Damit können Sie die Kontovollmacht schnell für einen Dritten erstellen. Klären Sie zuvor aber bitte, ob Ihre Bank sich mit einer selbst verfassten Kontovollmacht zufriedengibt oder ob diese darauf besteht, einen hausinternen Vordruck zu verwenden.

Die Kontovollmacht dient dazu, dass ein Dritter Ihre Bankgeschäfte für Sie tätigen kann. In der Regel werden Kontovollmachten für Ehepartner, später auch für volljährige Kinder erteilt. Hierbei handelt es sich um Generalvollmachten für Bankangelegenheiten. Zumindest dem Partner wird es in der Regel möglich sein, Sie allumfassend vor Ihrer Bank zu vertreten.
Doch, wie sieht so eine Kontovollmacht -unabhängig vom Inhalt- aus?

 

Formvorschriften zur Kontovollmacht

Gesetzlich gibt es keinerlei Formen die einzuhalten wären. Die Vollmacht kann mündlich gegenüber jeder (geschäftsfähigen) Person erteilt werden. In der Praxis sieht es jedoch etwas anders aus. Zwar ist die Vollmacht auch mündlich erklärt juristisch richtig, sie verfehlt aber so oft den Zweck. Denn der Geschäftspartner, wie hier die Bank, weigert sich, eine Vollmacht zu akzeptieren die nur behauptet und nicht bewiesen werden kann. Behauptet werden kann ja einiges. Es dient also Ihrem Schutz, dass Banken eine Vollmacht nur in schriftlicher Form akzeptieren. Doch gerade Banken gehen weiter. Sie verlangen die Verwendung von hausinternen Formularen. Hat die Bank dazu etwas in den AGB´s geregelt, so müssen Sie tatsächlich die bankinternen Formulare verwenden. Fehlt eine Regelung, so können Sie theoretisch eigene Formulare verwenden.

Wie handhaben es die einzelnen Sparkassen und Banken? Hier ein Überblick:

Kontovollmacht Sparkasse

Auch Sparkassen haben einzelne Niederlassungen, die jede für sich eigene AGB´s erlassen hat. Auf der Hauptseite aller Sparkassen ist zu diesem Thema folgendes zu finden. Die Sparkasse hält ein eigenes Formular vor. Sie bittet dies zu verwenden. Eine Pflicht dazu gibt es aber nicht. Das hängt wohl mit den unterschiedlichen Regelungen bei den einzelnen Niederlassungen zusammen.

Unser Rat: Soll es eine Generalvollmacht sein, verwenden Sie das Formular der Bank. Dieses kann beispielhaft von einer Sparkasse so aussehen. Wenn Ihr Sohn oder Ihre Tochter einmalig etwas für Sie erledigen soll, reicht ein von Ihnen aufgesetztes Schreiben an die Bank aus.

Kontovollmacht Volksbank

Auch die Volksbank hat einen Vordruck, der sogar online ausgefüllt werden kann. Beispielhaft hier das Formular der Volksbank Krefeld. Eine allgemeingültige Aussage lässt sich aber auch hier nur schwer treffen. Daher unser Rat: Für Generalvollmachten sollten Sie das angebotene Formular nutzten. Bei Vollmachten für einen einzigen, bestimmten Zweck, reicht ein selbst verfasstes Schreiben aus.

Kontovollmacht Postbank

Die Postbank verlangt für eine gültige Kontovollmacht, dass sich der Bevollmächtigte durch seinen Ausweis persönlich legitimiert. Die Verwendung eines Vordrucks wird zwar vorgeschlagen, es ist aber nicht ersichtlich, dass dies eine Voraussetzung ist. Die Kontovollmacht für die Postbank sollte lediglich alle notwendigen Informationen enthalten. Auf der Homepage der Postbank finden Sie weitere Details. Das hier zur Verfügung gestellte Formular erfüllt diese Anforderungen und kann daher problemlos verwendet werden.

Kontovollmacht Commerzbank

Die Commerzbank verlangt zwar auch nicht ausdrücklich die Verwendung des hausinternen Formulars, weist jedoch darauf hin, dass Bevollmächtigter und Vollmachtgeber zusammen eine Filiale aufsuchen müssen, um die Vollmacht zu unterzeichnen.

Kontovollmacht Deutsche Bank

Die Deutsche Bank trifft keine konkrete Regelung zur Verwendung von Formularen bei der Kontovollmacht. Hier sollten Sie unbedingt Rücksprache halten. Aber auch hier gilt: Soll ein Dritter lediglich eine Kleinigkeit für Sie erledigen, ist an die Vollmacht keine große Hürde zu stellen. Wollen Sie hingegen einem Dritten eine Generalvollmacht für Ihr Konto erteilen, so sollten Sie das von der Bank zur Verfügung gestellte Formular verwenden und ein Exemplar bei der Bank hinterlegen.

Musterschreiben: Kontovollmacht

Diese Vorlage sollte auf Sie angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Kontovollmacht

Hiermit bevollmächtige ich

(Vollmachtgeber)

Name, Vorname,
Geb. Datum/Ort
Anschrift

(Vollmachtnehmer)

Herr/Frau …
Geb. Datum/Ort
Anschrift

von meinem Festgeldkonto (Kontonummer) der Bank (Bankname), einmalig die Summe von __X,- Euro abzuheben. Die Vollmacht bezieht sich ausschließlich auf den Betrag der Sichteinlagen und ist für den Zeitraum vom (Datum) bis (Datum) gültig.

Zur Abhebung ist die Vollmacht im Original und der Personalausweis bzw. Reisepass vorzulegen.

Ort, Datum

_____________________

(Unterschrift Vollmachtgeber)

Musterschreiben: Kontovollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Fazit: Die Verwendung eigener Formulare ist möglich

Ob Sie besser hausinterne Formulare oder ein eigenes verwenden um eine Kontovollmacht zu erstellen, hängt davon ab, was in den AGB´s der Bank geregelt ist. Nicht verschweigen wollen wir Ihnen an dieser Stelle aber auch, dass das Bundesjustizministerium zur Verwendung bankeigener Formulare rät. Vor allem, wenn Sie eine Generalvollmacht erteilen wollen oder die Kontovollmacht im Rahmen einer Vorsorgevollmacht ausstellen, sollten Sie die Vollmacht vor Ort in der Filiale erteilen. Dann verbleibt ein Exemplar direkt in der Bank und das Zweite bekommt Ihr Bevollmächtigter. Sie sparen sich jedenfalls zeitraubende Nachfragen durch die Bank. Übrigens: Weitere Informationen zur Verwendung einer Bankvollmacht, deren Grenzen und Erstellung erfahren Sie in unserem Beitrag zur Bankvollmacht im Allgemeinen.