Aktualisiert am 2. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber
Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie alle wichtigen Aspekte einer Vollmacht für Kreditkartenzahlungen berücksichtigt. Nutzen Sie diese Vorlage, um eine rechtssichere Vollmacht für Kreditkartenzahlungen zu erstellen.
Name: _______
Anschrift: _______
Bevollmächtigter:
Name: _______
Anschrift: _______
hiermit erteile ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am _______ in _______ und wohnhaft in _______ (nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt), dem/der [Name des Bevollmächtigten], geboren am _______ in _______ und wohnhaft in _______ (nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt), die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Nutzung und Verwaltung meiner Kreditkarte zu vertreten.
Umfang der Vollmacht:
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, folgende Handlungen in meinem Namen vorzunehmen:
- Verwendung der Kreditkarte: Durchführung von Zahlungen und Transaktionen.
- Einblick in Kreditkartenabrechnungen: Einsicht in Abrechnungen und Transaktionsdetails.
- Verwaltung der Kreditkarte: Beantragung von Kreditkartenlimits, Adressänderungen und sonstigen administrativen Aufgaben.
- Korrespondenz: Führen der notwendigen Korrespondenz im Zusammenhang mit der Kreditkarte.
Diese Vollmacht ist ab dem _______ gültig und bleibt bis auf Widerruf bestehen. Ein Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform.
Ort, Datum: _______
Unterschrift Vollmachtgeber: _____________________
Unterschrift Bevollmächtigter: _____________________*
Gerade Filme suggerieren einem, dass es völlig OK ist, wenn der Partner mit der Kreditkarte loszieht und diese zum Glühen bringt. Mal von der Frage abgesehen, ob man(n) das gekaufte hinterher für gut befindet oder nicht, bleibt die Frage, ob das überhaupt geht. Brauch man eine Vollmacht für Kreditkarten Zahlungen? Wer bekommt die Vollmacht und wie muss diese aussehen? Gibt es ein Vollmacht Muster für Kreditkarten Zahlungen?
Ob Sie es nun vor Ihren Freunden zugeben wollen oder nicht, sind Sie zwischen 15 und 60 Jahren, so kamen Sie sicher nicht um den Film herum, indem eine Frau -deren Dienste käuflich erworben wurden- von dem großzügigen, reichen, aber leider sehr einsamen „Geschäftsmann“ die Kreditkarte in die Hand gedrückt bekommt, um sich was Passendes zu kaufen. Wunderbar, er verliebt sich in sie…. sie verliebt sich in ihn… sie lebten glücklich bis ans Lebensende und teilten sich die Kreditkarte! Aber geht das?
Zahlungen mit fremder Kreditkarte
Ein kleines Denkbeispiel: Zwei (Ehe-) Partner haben ein gemeinsames Konto. Sie hat eine Kreditkarte dazu, er nicht. Damit auch er zahlen kann, bekommt er auf Reisen immer die Karte seiner Frau. Üblich, in vielen Haushalten Deutschlands. Aber geht das?
Man könnte jetzt argumentieren: Die Vollmacht wurde mündlich erteilt. Schriftlich muss eine Vollmacht auch nur in Ausnahmefällen erteilt werden, um wirksam zu sein. Überprüft wird das Vorliegen einer Vollmacht für Ihre Kreditkarte, eher selten. Stimmen die Unterschriften nicht exakt überein, wird auch keiner was sagen. Unterschriften verändern sich im Laufe des Lebens eh. Solange der Händler später die Zahlung erhält, ist es ihm auch egal, wer unterzeichnet. Und wenn es doch Rückfragen gibt? Sagt man eben, dass man die Karte nutzen dürfe. Man sei der Ehepartner. Es gibt eine Kontovollmacht. Mündlich erteilt. Kein Problem, oder?
Leider doch. So was wie eine Vollmacht zur Kreditkartennutzung gibt es nicht. Sie können die Karte mitgeben. Auch den PIN dazu. Dennoch ist es juristisch falsch. Eine Kreditkarte ist personengebunden und kann nicht übertragen werden. Es gibt hier nur eine Möglichkeit: Eine Partnerkarte. Diese ist dann auf den Namen des Partners (oder Kindes, oder Mutter etc.) ausgestellt.
Vollmacht für Kreditkarten
Wollen Sie dennoch eine Vollmacht erteilen, so können Sie diese nur für die Führung des Kreditkartenkontos erteilen. Beispielsweise für folgende Punkte:
- Informationen über Kartenkontostand einholen
- Informationen über einzelne Umsätze/Gutschriften einholen
- Informationen über Verfügungsrahmen einholen
- Informationen über Bearbeitungsstand eines Vorgangs einholen
- Limiterhöhung genehmigen lassen
- Adressänderungen anzeigen
- Ersatzkarten anfordern (auch nach vorausgegangener Sperre wegen Verlust oder Diebstahl)
- Zeitweise gesperrte Karte wieder freischalten
- Rechnungskopien einholen
- Reklamationen zu Kreditkartenumsätzen einreiche
Zeitgleich können Sie zudem eine Partnerkarte beantragen. Dies ist zwar keine Vollmacht im eigentlichen Sinn, jedoch kommt es dem Zweck nahe.
Vollmacht Muster Kreditkarten Zahlung
Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.
Antrag
Hiermit beantrage ich
(Vollmachtgeber)
Name, Vorname,
Geb. Datum/Ort
Anschrift
dass
(Vollmachtnehmer)
Herr/Frau …
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift
eine Partnerkarte von meinem Kreditkartenkonto (Kartennummer/ Kontonummer) erhält. Außerdem darf Herr/ Frau folgende Anträge oder Anweisungen im Zusammenhang mit dem Kreditkartenkonto vornehmen lassen kann.
- Informationen über Kartenkontostand einholen
- Informationen über einzelne Umsätze/Gutschriften einholen
- Informationen über Verfügungsrahmen einholen
- Informationen über Bearbeitungsstand eines Vorgangs einholen
- Limiterhöhung genehmigen lassen
- Adressänderungen anzeigen
- Ersatzkarten anfordern (auch nach vorausgegangener Sperre wegen Verlust oder Diebstahl)
- Zeitweise gesperrte Karte wieder freischalten
- Rechnungskopien einholen
- Reklamationen zu Kreditkartenumsätzen einreiche
Ort, Datum Ort, Datum
____________________ ________________________
(Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Vollmachtnehmer)
Diesem Antrag muss weiterhin eine Kopie des Personalausweises beigefügt werden. Sie können das Formular natürlich Ihren Ansprüchen entsprechend anpassen und einzelne Punkte herauslöschen. Vielleicht soll Ihr Partner auch gar nicht die Möglichkeit haben, über die reine Zahlung hinaus, Zugriff zu haben. Dann beantragen Sie lediglich die Partnerkarte, ohne weitere Vollmachterteilung auf Abrechnungen und co.
Fazit: Vollmacht kann zur Kündigung des Kreditkartenkontos führen
Eine Vollmacht zur Kreditkartennutzung kann nicht erteilt werden, da eine Kreditkarte personengebunden ist. Das schließt eine Übertragung aus. Sie können hier nur eine Partnerkarte beantragen. Dann kann der Partner oder das Kind etc. auf das Konto zugreifen. Natürlich ist das nicht immer gewollt. Manchmal will man nur einmalig eine Zahlung vornehmen lassen. Hier gibt es aber leider- zumindest juristisch- keinen Mittelweg. Sie können ja eine Partnerkarte beantragen ohne Ihrem Partner den weiteren Zugriff auf das Konto zu gestatten. Dann geben Sie die Partnerkarte halt nur heraus, wenn es notwendig ist. Oder, Sie vertrauen Ihrem Partner die Karte an und bitten darum, diese nur einzusetzen, wenn das zuvor mit Ihnen abgesprochen wurde.
Wenn Sie sich jetzt denken: „So ein Quatsch. Wo kein Richter, da kein Henker.“ so mögen Sie recht haben. In der Regel fliegt die Weitergabe der Karte nicht auf. Bedenken Sie aber, dass es doch dazu kommen kann. Dann droht Ihnen die Kündigung durch Ihr Kreditkarteninstitut. Außerdem kann Ihr Kreditkarteninstitut die Zahlung an den Händler verweigern. Rechtmäßig, da nicht Sie damit gezahlt haben. Dann wird sich der Händler an Sie wenden und neben dem Einkaufsbetrag, Bearbeitungsgebühren etc. fordern.