Sparbuch Vollmacht

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vielleicht kennen Sie das, wenn Sie dringend Geld vom Sparbuch abheben müssen, aber kaum Zeit finden, endlich den Weg zur Bank anzutreten. So geht es sicherlich vielen und zwischen Job, Kindern und Haushalt fehlt einfach manchmal die Zeit. Somit müssen beispielsweise Rechnungen warten, was wiederum zu Problemen führen kann. Mehr Zeit für derartige Erledigungen lässt sich freilich nicht schaffen. Besser wäre es da, wenn man ein andere Option finden könnte, um Geld vom Sparbuch abzuheben, sodass man Rechnungen dennoch zahlen kann und somit nicht in Zahlungsverzug gerät.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was wäre, wenn Sie genau diese Option wirklich haben? Möglich macht das eine Vollmacht für das Sparbuch. Diese bietet die Gelegenheit, einfach und komfortabel jemand anderen damit zu beauftragen, in Ihrem Namen Geld von Ihrem Sparbuch abzuheben. Das schafft für Sie eine ganz neue Perspektive und zudem kann eine Vollmacht für das Sparbuch ganz einfach erteilt werden.

In den folgenden Abschnitten erfahren Sie, wie genau Sie eine Vollmacht fürs Sparbuch erteilen können und worauf Sie dabei ganz konkret achten müssen. Sie lesen, welche Form eine solche Vollmacht haben muss und auch, welche Inhalte darin enthalten sein müssen. So ist es für Sie anschließend ein Leichtes, eine passende und rechtssichere Vollmacht fürs Sparbuch zu erteilen.

Worauf sollte bei der Vollmacht fürs Sparbuch geachtet werden?

Bei der Erteilung für eine Vollmacht für das Sparbuch haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten. So können Sie eine Vollmacht erteilen, die bereits zu Ihren Lebzeiten gültig ist und den Bevollmächtigten dazu berechtigt, in Ihrem Namen Abhebungen vorzunehmen. Das spart für Sie Zeit und bietet Komfort. Ebenso haben Sie aber auch die Möglichkeit, eine Vollmacht für das Sparbuch zu erteilen, die erst ab Ihrem Tod gültig wird. So kann Ihr Bevollmächtigter nach Ihrem Ableben auf das Sparbuch zugreifen und dieses beispielsweise verwalten. Eine Vollmacht, die zu Lebzeiten gültig ist und auch nach dem Tod ihre Wirksamkeit behält, ist ebenfalls möglich.

Mit einer Sparbuch Vollmacht ist es Ihrem Bevollmächtigten möglich, Ihr Sparkonto zu verwalten und darauf entsprechend der übertragenen Optionen darauf zuzugreifen. Innerhalb der Vollmacht können Sie dabei genau eingrenzen, in welchem Rahmen der Zugriff möglich wird. So sind folgende Optionen zum Beispiel möglich:

  • Zugriff maximal zwei Mal im Monat
  • Abhebungen bis zu einer vorgegebenen Summe
  • Verwaltung des Sparbuchs nach dem eigenen Ableben
  • Gültigkeit der Vollmacht nur einmalig oder bis zu einem fixen Datum

Welche Inhalte müssen in der Vollmacht fürs Sparbuch zu finden sein?

In der Vollmacht für das Sparkonto sollte in jedem Fall klar definiert werden, welche Aufgaben Sie dem Bevollmächtigten übertragen und in welchem Rahmen die Vollmacht überhaupt gültig ist. Dabei sollten Sie Einschränkungen und Bedingungen (zum Beispiel „nach meinem Ableben“) genau definieren, sodass keinerlei Unklarheiten auftreten können.

Weiterhin sollte in der Vollmacht Ihr voller Name, Ihre Anschrift sowie auch die betreffende Kontonummer für das Sparbuch zu finden sein. Gleichermaßen auch die persönlichen Daten des Empfängers der Vollmacht. Im besten Fall verfassen Sie eine Vollmacht fürs Sparkonto schriftlich, wobei auch eine mündliche Vollmacht theoretisch gültig sein kann. Mit einer handschriftlichen Vollmacht oder einer maschinengeschriebenen Vollmacht sind Sie aber auf der sicheren Seite und der Bevollmächtigte kann jederzeit nachweisen, dass er eine Vollmacht erhalten hat.

Banken stellen oftmals eigene Vordrucke bereit

In vielen Fällen bestehen Banken darauf, dass Sie eine bankinterne Vorlage nutzen, um die Vollmacht für das Sparbuch zu erteilen. Auf diese Weise versuchen die Banken, die Haftung vollständig auf den Kunden zu übertragen und wollen sich selber rechtlich absichern. Das ist allerdings nicht bei allen Banken der Fall.

In einigen Fällen können Sie auch selber eine eigene Sparbuch Vollmacht erstellen und Ihrem Bevollmächtigten damit eine entsprechende Vertretungsberechtigung erteilen.

Gut zu wissen:

Die Vollmacht für das Sparbuch ist grundsätzlich an keine Bedingungen gebunden. So können Sie selber weiterhin wie gewohnt auf Ihr Sparbuch zugreifen und der Bevollmächtigte erledigt dies nur, wenn Sie keine Zeit dafür haben. Aber auch im Krankheitsfall kann es sinnvoll sein, wenn es einen Bevollmächtigten gibt. So ist stets sichergestellt, dass der Zugriff auf Ihr Sparbuch gewährleistet ist.

(Mustervorlage Vollmacht fürs Sparbuch)

Die nachfolgende Mustervorlage sollten Sie nur verwenden, wenn Sie diese zuvor an Ihre Bedürfnisse angepasst haben. So sind Namen und Adressen anzupassen. Ebenso kann es in manchen Fällen ratsam sein, sich eine juristische Beratung einzuholen.

Ich – Vollmachtgeber namens Name des Vollmachtgebers, Anschrift und Adresse – erteile für mein nachfolgendes Sparbuch eine Vollmacht für Frau / Herrn Name des Bevollmächtigten mitsamt Adresse und Geburtsdatum eine Vollmacht für die Verwaltung.

Das Sparbuch mit der Kontonummer _____________ (Kontonummer) darf vom Bevollmächtigten verwaltet werden. So ist er/sie befugt, Abhebungen in Höhe von bis zu _______ (Betrag) vorzunehmen. Die Anzahl der Abhebungen ist monatlich auf ______ (Anzahl) beschränkt / unbeschränkt.

Diese Vollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden. Sie ist gültig ab sofort / mit Beginn meines Ablebens.

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Ort mitsamt Datum

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Unterschrift Vollmachtgeber

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Unterschrift Bevollmächtigter

Durch eine solche Sparbuch Vollmacht ist es möglich, eine dritte Person mit der Verwaltung Ihres Sparbuchs zu betrauen. Hierbei haben Sie verschiedene Möglichkeiten, die Vollmacht an Ihre Wünsche und Bedürfnisse anzupassen. Möchten Sie die Gültigkeit der Sparbuch Vollmacht auch über Ihren Tod hinaus sicherstellen, kann zudem eine unwiderrufliche Vollmacht sinnvoll sein. Hierbei ist allerdings stets zu prüfen, ob das wirklich notwendig ist. Eine solide Vertrauensbasis ist bei Vollmachten dieser Art zudem immer vorauszusetzen.