Reisevollmacht

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise kennen Sie die Problematik, wenn Sie als Jugendleiter mit einer Gruppe Kinder verreisen und diese Reise ins Ausland führt. Sie haben grundsätzlich dann nachzuweisen, dass Sie auch wirklich dazu berechtigt sind, das Kind oder die Kinder mit ins Ausland zu nehmen. Das kann im Übrigen auch gelten, wenn Sie Oma oder Opa sind und mit Ihren Enkeln verreisen möchten. Mit einer Reisevollmacht können Sie sich von den Eltern der Kinder bestätigen lassen, dass Sie mit den Kindern zusammen ins Ausland reisen dürfen und dort entsprechend die Verantwortung für die Minderjährigen übernehmen.

Es ist für Sie ganz einfach möglich, eine solche Reisevollmacht zu nutzen und so die möglichen Probleme bei der Einreise in andere Länder zu umgehen. Auf diese Weise können Sie jederzeit einfach nachweisen, dass Sie die Berechtigung haben, die Kinder mit ins Ausland zu nehmen und für diese Sorge tragen werden. Die Eltern können Ihnen einfach eine Reisevollmacht ausstellen, die an die entsprechenden Bedingungen angepasst sind.

Informieren Sie sich im Folgenden, welche Informationen in der Reisevollmacht enthalten sein müssen und wie einfach Ihnen diese ausgestellt werden kann. So können Sie die Eltern informieren oder diesen direkt eine passende Mustervorlage für die Reisevollmacht vorlegen. Eine Reise ins Ausland mit Kindern ohne deren Eltern kann für Sie somit deutlich entspannter werden.

Reisevollmacht: Was muss darin zu finden sein?

In der Reisevollmacht muss von den Eltern (oder den Sorgeberechtigten) eines minderjährigen Kindes klar beschrieben werden, dass dieses in Ihrer Begleitung ins Ausland reisen darf. Es handelt sich somit um eine Einverständniserklärung, durch die die Eltern deutlich machen, dass sie von der Reise wissen und mit dieser auch einverstanden sind. Wird keine Reisevollmacht mitgeführt, kann es sein, dass das Kind an der Grenze abgewiesen wird und somit nicht mit Ihnen ausreisen darf.

In der Reisevollmacht sollten daher folgende Daten in jedem Fall zu finden sein:

  • Name und Anschrift des Kindes
  • Namen und Anschrift der Sorgeberechtigten
  • Bevollmächtigter mit Namen und Adresse
  • Ort und Dauer der Reise
  • Grund der Reise (gegebenenfalls)
  • Unterschrift beider Sorgeberechtigten

Die Reisevollmacht sollte nach Möglichkeit nicht älter als sechs Monate sein. Ältere Vollmachten sind zwar laut Gesetz gültig und es gibt diesbezüglich kaum Vorgaben, allerdings sind zeitnah ausgestellte Reisevollmachten in aller Regel zu bevorzugen.

Wie wird die Reisevollmacht erteilt?

Eine Reisevollmacht sollte Ihnen im besten Fall schriftlich und auf jeden Fall dann auch gut lesbar erteilt werden. Es gibt bezüglich der Form zwar keine genauen Vorgaben, allerdings können Sie eine mündlich erhaltene Vollmacht für eine Reise nicht nachweisen. Somit könnte es an den Grenzen dann doch noch zu Problemen kommen. Die Eltern oder eben Sorgeberechtigten können Ihnen die Reisevollmacht handschriftlich erteilen oder auch eine PC-geschriebene Version bereitstellen.

Übrigens:

Grundsätzlich muss in der Reisevollmacht kein Grund genannt werden, weshalb Sie mit minderjährigen Kindern ins Ausland reisen möchten. Tendenziell ist das aber eine sinnvolle Sache. Gründe für Auslandsreisen gibt es einige. Wie zum Beispiel:

  • Urlaubsreise oder Ferienfreizeit
  • Studienreise mit der Schule
  • Besuch bei Verwandten oder Freunden

Auf die Sprache der Reisevollmacht achten!

Wenn Sie eine Reisevollmacht für einen Auslandsaufenthalt von den Eltern eines Kindes erhalten, wird diese in der Regel in deutscher Sprache verfasst sein. Grundsätzlich ist es allerdings ratsam, die Reisevollmacht auch in einer anderen Sprache – beispielsweise in Englisch oder in der jeweiligen Landessprache – mitzuführen. Somit gibt es bei der Einreise keinerlei Probleme mit der Übersetzung und die Reisevollmacht dürfte auch auf jeden Fall akzeptiert werden.

In vielen Fällen werden Reisevollmachten zwar gar nicht nachgefragt, es ist aber in jedem Fall ratsam, ein entsprechendes Dokument dabeizuhaben.

Reisevollmacht für gesundheitliche Zwischenfälle

Eine Reisevollmacht – also die Einverständnis zu einer Reise mit minderjährigen Kindern – bezieht sich in aller Regel nur auf den Grenzübertritt und den Aufenthalt im Ausland allgemein. Eine Gesundheitsvollmacht ist dabei nicht in jedem Fall enthalten, was aber durchaus wichtig sein dürfte. Auch im Ausland kann es zu Erkrankungen oder Unfällen kommen, die dann eine Behandlung erforderlich machen. Eine spezielle Reisevollmacht für gesundheitliche Aspekte ist daher ebenfalls ratsam und im Falle eines Falles notwendig.

Auch diese Vollmacht sollten Sie in deutscher und englischer Sprache mit sich führen.

(Mustervorlage für eine Reisevollmacht)

Vor der Verwendung dieser Mustervorlage für eine Reisevollmacht sollte diese durch Sie oder die Eltern des Kindes in jedem Fall angepasst werden. Es kann in einigen Fällen zudem sinnvoll sein, einen Juristen hinzuzuziehen.

Reisevollmacht

Als Sorgeberechtigten des Kindes _____________________ (Name und Geburtsdatum des Kindes) erteilen wir – Namen und Anschrift der Sorgeberechtigten – eine Reisevollmacht für die Reise nach _____________ (Ziel der Reise) im Zeitraum ___________ (Reisezeitraum).

Die Vollmacht ist gültig für:

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(Name und Anschrift des Bevollmächtigten, ggf. auch Verein)

Sie gilt für die gesamte Dauer der Reise. Weiterhin erteilen wir auch eine Gesundheitsvollmacht. Ein Betreuer der Reisegruppe / Der/Die Bevollmächtigte ist dazu berechtigt mit unserem Kind einen Arzt aufzusuchen und notwendige Untersuchungen durchführen zu lassen. Die Verabreichung dringender Medikamente ist hierbei ebenfalls eingeschlossen.

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Ort mit Datum der Ausstellung

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Unterschrift der Sorgeberechtigten

Nach der Anpassung an Ihre Bedürfnisse und Anforderungen kann die Mustervorlage für die Reisevollmacht einfach ausgedruckt und unterschrieben werden.

Wichtig:

Sie ist nur mit Unterschriften der Sorgeberechtigten gültig und wird ohne Unterschrift in vielen Fällen nicht akzeptiert. Weisen Sie die Sorgeberechtigten hierauf bei Bedarf noch einmal explizit hin.