Vollmacht Urlaub mit Kind

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise kennen Sie das: Die Ferien stehen an und während Ihr Nachwuchs die freien Tage genießen kann, müssen Sie selber arbeiten. Eine gemeinsame Reise in den Urlaub wird dann nichts. Ihr Kind kann aber trotzdem in den Urlaub fahren – zum Beispiel mit der Tante oder den Großeltern. Doch was, wenn es an der Grenze Probleme gibt oder Ihr Kind im Urlaub zum Arzt oder ins Krankenhaus muss? Darf Sie dann jemand vertreten und Entscheidungen fällen? Mit einer Vollmacht für das Kind im Urlaub ist genau dies möglich.

Was halten Sie davon, wenn Sie mit einer einfach zu erteilenden Vollmacht einer anderen Person wie Oma oder Opa die Befugnis zuteilen, für Ihr Kind wichtige Entscheidungen zu treffen? Sei es bei der Ausreise aus Deutschland oder auch im Falle von medizinischer Notwendigkeit. Mit einer Vollmacht für den Urlaub mit Kind haben Sie genau diese Option und können Ihr Kind somit sicher verreisen lassen.

Informieren Sie sich mit dem folgenden Ratgeber umfangreich darüber, was die Vollmacht fürs Kind im Urlaub beinhalten muss und worauf Sie dabei in jedem Fall achten sollten. So haben Sie die Möglichkeit, die Großeltern oder andere Personen einfach mit Ihrem Kind verreisen zu lassen. Mit einer entsprechenden Vollmacht kommt es dabei dann auch nicht zu irgendwelchen Problemen.

Wann ist die Vollmacht fürs Kind im Urlaub nützlich und hilfreich?

Eine Vollmacht für Ihr Kind im Urlaub ist in vielen Fällen sinnvoll und sollte von den mitreisenden Erwachsenen stets mitgeführt werden. Dabei kann die Vollmacht für das Kind im Urlaub auch bei Reisen innerhalb Deutschlands einen Nutzen haben – eher allerdings im Ausland. Dies gilt zum Beispiel beim Übertritt der Grenze, wenn das Kind mit einer Jugendgruppe oder eben mit anderen Familienangehörigen wie den Großeltern verreist.

Sinnvoll ist die Vollmacht für das Kind im Urlaub also zum Beispiel in folgenden Fällen:

  • Urlaubsreise innerhalb Deutschlands mit den Großeltern
  • Tagesausflug ins nahegelegene Ausland
  • Urlaub mit anderen Angehörigen
  • Auslandsreise ohne die Eltern
  • Reise mit nur einem Elternteil

Weshalb sollte eine Vollmacht fürs Kind im Urlaub mitgeführt werden?

Die Vollmacht für das Kind im Urlaub kann prinzipiell aus zweierlei Gründen notwendig oder gar erforderlich sein. Dies sind diese Gründe:

  • Kontrolle beim Grenzübertritt ohne Erziehungsberechtigte
  • Notwendigkeit eines Arztbesuches ohne Eltern

In einigen Fällen kann es beim Übertreten der deutschen Grenze zu Kontrollen kommen, bei denen eine entsprechende Vollmacht nützlich ist. Daher wird eine Vollmacht für den Urlaub mit Kind oft auch als Reisevollmacht bezeichnet, da der Grenzübertritt mit dritten Personen (beispielsweise Oma und Opa) durch die Eltern erlaubt wird. Die Sorgeberechtigung dem Kind gegenüber wird somit für die Zeit der Reise auf die Großeltern übertragen.

Gut zu wissen:

Aber auch bei einem notwendigen Arztbesuch ohne Beisein der Eltern kann eine solche Vollmacht sinnvoll sein – im Inland und im Ausland. Ohne Erlaubnis oder Zustimmung durch befugte Personen sind beispielsweise Operationen nicht ohne Probleme möglich. Daher sollte die Vollmacht fürs Kind im Urlaub auch eine solche Bevollmächtigung enthalten.

Was muss in der Vollmacht für das Kind im Urlaub stehen?

In der Vollmacht für die Reise mit Kind sollten einige wichtige Angaben zu finden sein. So ist letztlich sichergestellt, dass die Vollmacht auch akzeptiert wird und die Ausreise aus Deutschland beispielsweise möglich ist. Zu den notwendigen Angaben gehören diese Faktoren:

  • Erteilender der Vollmacht mit Adresse
  • Daten des Kindes mit Geburtsdatum
  • Adresse des Bevollmächtigten und Name
  • Grund der Reise, Dauer und Aufenthaltsort/Zielort
  • Medizinische Entscheidungsvollmacht (auch mit Einschränkungen)
  • Widerrufsmöglichkeit, Einschränkungen
  • Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Eine Reihe an Daten sollte sich auf das Kind sowie auf die Eltern und die Bevollmächtigten beziehen. Ebenso sollte klar definiert werden, wohin die Reise geht, wie lange sie dauert und zu welchem Zweck diese stattfindet. Weiterhin sollte aber auch deutlich werden, was die Vollmacht für das Kind im Urlaub beinhaltet und in welchen Fällen sie beispielsweise nicht greift.

Wichtig für Sie:

Am Ende der Vollmacht muss diese auf jeden Fall unterschrieben werden. Ohne eine eigenhändige Unterschrift ist die Vollmacht nicht gültig. Auf eine beglaubigte Vollmacht können Sie in diesem Zusammenhang in aller Regel verzichten. Somit muss kein Notar aufgesucht werden.

(Mustervorlage Vollmacht fürs Kind im Urlaub)

Die nachfolgende Mustervorlage für die Vollmacht fürs Kind im Urlaub kann und sollte von Ihnen angepasst werden, sodass diese Ihren Anforderungen entspricht. Dabei kann auch das Zurate ziehen eines Juristen sinnvoll sein.

Vollmacht für das Kind im Urlaub

Wir als Erziehungsberechtigte erteilen für die nachfolgend bezeichneten Bevollmächtigten eine Vollmacht für den Urlaub mit unserem Kind _____________________ (Name und Nachnahme sowie Geburtsdatum des Kindes).

Die Urlaubsreise vom ____________ (Datum) bis zum __________ (Datum) geht nach _________________________ (Zielort, bestenfalls mit Adresse der Unterkunft, Land). Innerhalb dieser Zeit haben die Bevollmächtigten eine Sorgevollmacht.

Weiterhin dürfen sie im Falle medizinischer Notwendigkeit wichtige Entscheidungen treffen, ohne dass dafür unsere Zustimmung erforderlich ist.

Die Vollmacht gilt nur für die oben genannte Reise und kann zudem auch jederzeit widerrufen werden.

Erziehungsberechtigte:

______________________

______________________

______________________

(Namen und Adresse)

Bevollmächtigte:

______________________

______________________

______________________

(Name/n und Adresse)

______________________

Datum und Ort

______________________ ______________________

Unterschrift der Erziehungsberechtigen

Die Vollmacht für das Kind im Urlaub kann in vielen Fällen sinnvoll sein. Zwar ist nicht klar, ob diese auch wirklich benötigt wird, allerdings bietet sie eine entsprechende Absicherung – für Sie als Eltern und für die mitreisenden Bevollmächtigten.