Vollmacht erteilen

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Stehen Sie auch ständig unter Stress und wissen gar nicht, wie Sie alle Aufgaben und Termine unter einen Hut bringen können? Damit stehen Sie nicht alleine da.

Vielleicht stellen Sie sich die Frage, wie Sie mehr Zeit für sich selbst oder Ihre Hobbies finden können, ohne dabei die Familie oder den Job zu kurz kommen zu lassen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Es gibt eine einfache Option, wie Sie genau das schaffen können und dabei gar keinen allzu hohen Aufwand in Kauf nehmen müssen. So bleibt mehr Zeit für angenehme Dinge und Sie können dennoch sicher sein, dass alle Aufgaben erledigt werden. Das Zauberwort lautet ißn diesem Fall Vollmacht. Indem Sie eine Vollmacht erteilen, können Sie Aufgaben auf andere Personen übertragen und fortan Ihre Zeit deutlich besser nutzen.

Was wäre, wenn Sie dies mit wenigen Schritten und in zahlreichen Situationen nutzen könnten? Und genauso ist es. Um eine Vollmacht zu erteilen, bedarf es keiner umfangreichen Arbeit und sie können eine solche innerhalb weniger Minuten erteilen. Im Folgenden lesen Sie, wie Sie ganz genau eine Vollmacht erteilen können und welche Möglichkeiten Sie dafür haben.

Vollmacht erteilen: Diese Möglichkeiten gibt es für Sie

Eine Vollmacht können Sie aus ganz unterschiedlichen Gründen und in verschiedenen Situationen erteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Mutter damit beauftragen wollen, eine Geburtsurkunde abzuholen oder ob Ihre Bekannte für Sie ein Paket bei der Post abholen soll. Mit dem Erteilen einer Vollmacht erklären Sie eindeutig, dass der von Ihnen Bevollmächtigte dazu befugt ist, in Ihrem Namen ein Paket abzuholen oder auch andere Tätigkeiten auszuführen.

Gut zu wissen:

Eine Vollmacht können Sie mündlich und schriftlich erteilen. Eine vorgeschriebene Form gibt es dabei nicht.

In aller Regel sind schriftliche Vollmachten allerdings sinnvoller. So ist stets nachweisbar, dass tatsächlich eine Vollmacht erteilt wurde. Theoretisch reicht es aber auch aus, wenn Sie die Vollmacht mündlich aussprechen – die Akzeptanz ist dann allerdings in vielen Fällen deutlich geringer.

Aus diesen Gründen kann eine Vollmacht sinnvoll sein

Die Gründe, weshalb Sie eine Vollmacht erteilen wollen, können unterschiedlich sein. Unter anderem sind immer wieder diese Begründungen zu finden, weshalb von einer Vollmacht profitiert werden soll:

  • Bei Zeitmangel und vielen Terminen
  • Bei eigener Ortsabwesenheit
  • Bei eigener Erkrankung

Insgesamt ließe sich diese Liste sicherlich noch um einige Aspekte und Gründe fortsetzen. Wer eine Vollmacht erteilen möchte, wird dafür sicherlich immer gute Gründe haben. Wenn Sie von einer Vollmacht Gebrauch machen möchten, ist das sicherlich genauso, dass das Erteilen einer Vollmacht meist auch absolut gerechtfertigt ist.

Vollmachten sind beispielsweise zu diesen Zwecken nützlich

Ebenso, wie auch die Gründe für eine Vollmacht vielseitig sein können, sind auch die Situationen und Fälle unterschiedlich, in denen für Sie eine Vollmacht eventuell in Frage kommt. Dabei kann es sich um ganz unterschiedliche Bereiche handeln, sodass eine Vollmacht tatsächlich in vielen Situationen eine Lösung darstellen kann. Dazu zählen unter anderem:

  • Vollmacht zur Klausureinsicht
  • Vollmacht für das Finanzamt
  • Vollmacht zur Paketabholung
  • Vollmacht für die Dokumentenabholung

Das Erteilen einer Vollmacht ist insgesamt simpel und kann schnell erledigt werden. Ebenso wichtig kann es in manchen Fällen aber auch sein, eine Vollmacht zu widerrufen. Wurde nicht gerade eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt, so ist der Widerruf ebenfalls einfach möglich. Eine unwiderrufliche Vollmacht hingegen muss angefochten werden, sodass sie ihre Wirksamkeit verliert.

Wen kann man bevollmächtigen und wie funktioniert das dann?

Für den Vollmachtgeber gibt es nahezu keine Einschränkung, wen man bevollmächtigen kann. So kann man den Partner bevollmächtigen, die Schwiegermutter oder auch den Nachbarn. Grundsätzlich sollte zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Vollmacht ein gewisses Vertrauensverhältnis bestehen. Immerhin vertraut man der bevollmächtigten Person an, eine Aufgabe im eigenen Namen zu übernehmen. Daher sollte das Vertrauen grundsätzlich schon vorhanden sein, was das Erteilen einer Vollmacht rechtfertigt.

Mit der erteilten Vollmacht kann der Bevollmächtigte dann zur entsprechenden Stelle – also zur Post, zu einem Amt oder eben zum entsprechenden Bestimmungsort – gehen und Sie als Vollmachtgeber vertreten. Vor Ort muss sich dieser in vielen Fällen ausweisen, sodass es sinnvoll ist, ein Ausweisydokument mitzunehmen. Gegen Vorlage der schriftlichen Vollmacht wird dann das Paket, das Dokument oder eben der betreffende Gegenstand ausgehändigt. In vielen Fällen erlischt mit dem Aushändigen dann auch die Wirksamkeit der Vollmacht.

(Vollmacht Mustervorlage)

Diese Mustervorlage für eine Vollmacht sollten Sie lediglich nach individueller Anpassung verwenden. Zudem kann es in manchen Fällen ratsam sein, einen juristischen Beistand zu kontaktieren, wenn sich Fragen ergeben.

Ich als Vollmachtgeber,

Name und Adresse des Vollmachtgebers

erteile für Herrn / Frau

Name und Adresse der bevollmächtigten Person

eine Vollmacht.

Diese hat den Hintergrund, dass oben genannte Person in meinem Namen folgende Aufgabe übernimmt:

__________________________________________

__________________________________________

(Aufgabe detailliert beschreiben)

Die von mir erteilte Vollmacht ist bis zum _________ (Datum) / bis auf Widerruf gültig. Ferner gestattet diese Vollmacht dem Bevollmächtigten, die Ausführung der Aufgabe in meinem Namen zu quittieren.

_______________________

Ort und Datum

_______________________

Unterschrift des Vollmachtgebers

Durch eine solche Vollmacht haben Sie die Gelegenheit, für sich selber mehr freie Zeit zu erhalten und Aufgaben einfach an andere Personen weiterzureichen. Dabei sollten Sie allerdings stets darauf achten, die Vollmacht nur angepasst zu verwenden, damit diese auch Ihren Anforderungen entspricht. In einigen Fällen kann es dabei auch sinnvoll sein, einen Juristen zu befragen. Grundsätzlich ist das allerdings nur in wenigen Fällen tatsächlich erforderlich.