Aktualisiert am 1. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber
Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit sicherzustellen. Sie können diese Vorlage verwenden, um eine zuvor erteilte Vollmacht formell zu widerrufen.
Ich, [Ihr voller Name], geboren am [Ihr Geburtsdatum], wohnhaft in [Ihre Adresse], widerrufe hiermit die am [Datum der Erteilung der Vollmacht] erteilte Vollmacht an [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum des Bevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Bevollmächtigten].
Die erteilte Vollmacht umfasste folgende Angelegenheiten:
- Beschreibung der Angelegenheit 1
- Beschreibung der Angelegenheit 2
- Beschreibung der Angelegenheit 3
Dieser Widerruf tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und entzieht dem genannten Bevollmächtigten jegliche Befugnis, in meinem Namen zu handeln.
Ort, Datum: [Ort und Datum]
___________
Unterschrift Vollmachtgeber
Sie haben eine Vollmacht ausgestellt und möchten diese nun widerrufen? Sie stimmen mir sicherlich zu, wenn ich Ihnen sage, dass eine Vollmacht für die falsche Person nachteilige Folgen haben kann. Eine Vollmacht berechtigt eine andere Person immerhin, für Sie Unterlagen abzuholen, Verträge zu schließen oder auch in anderen Bereichen als Ersatz für Ihre Person zu dienen. Haben Sie eine Vollmacht erst einmal ausgestellt, so ist diese auch gültig. Wenn nun doch eine falsche Person mit Ihrer Vollmacht Ihre Geschäfte tätigt, klingt das alles andere als positiv.
Diese Möglichkeit, eine Vollmacht zu widerrufen, haben Sie tatsächlich und es ist somit möglich, eine bereits ausgestellte und ausgehändigte Vollmacht nachträglich wieder unwirksam zu machen. Möglich wird dies in schriftlicher Form, sodass Sie den Widerruf der Vollmacht schriftlich festhalten und dabei auch konkretisieren müssen.
Was wäre, wenn Sie eine Vollmacht wirklich ganz einfach widerrufen können, sodass diese keine Gültigkeit mehr hat? Im Folgenden erfahren Sie kurz und bündig, wie Sie eine Vollmacht widerrufen können und welche Optionen Sie dabei haben. Dazu können Sie auch unser Muster nutzen und eine ausgestellte Vollmacht somit einfach widerrufen.
Wie und wann kann eine Vollmacht widerrufen werden?
Dass Sie eine Vollmacht widerrufen können, wissen Sie nun bereits. Zusätzlich ist es aber auch wichtig zu wissen, wie genau Sie dies tun können, und dass damit gar nicht allzu viel Aufwand verbunden ist. Im Normalfall kann eine Vollmacht widerrufen werden – dies ist dabei jederzeit möglich. Der Grund ist dabei schnell erklärt: Zwischen Ihnen und dem Bevollmächtigten muss es ein tiefes Vertrauen geben. Sollte dieses Vertrauen durch irgendwelche Aussagen oder auch Vorkommnisse nicht mehr bestehen, möchten Sie mögliche Vollmachten auch einfach widerrufen können. Das Widerrufen einer Vollmacht ist daher in aller Regel möglich und es gibt hierbei lediglich eine Ausnahme.
Eine Vollmacht mit Ausschluss des Widerrufs
Eine unwiderrufliche Vollmacht kann nicht widerrufen werden, da der Widerruf direkt in der Vollmacht ausgeschlossen wird. Diese Art der Vollmacht sollten Sie also besser nur dann in Anspruch nehmen, wenn die Vertrauensbasis zu der von Ihnen bevollmächtigten Person wirklich groß ist und so schnell nicht erschüttert werden kann. Gegenüber Bekannten oder losen Freunden ist eine einfachere Vollmacht vielfach zu bevorzugen.
Beim Widerruf handelt es sich erst einmal um eine einseitige Willenserklärung, durch die Sie ausdrücken, dass Ihre ausgestellte Vollmacht keine Gültigkeit und keinen Bestand mehr hat. Dabei kann Ihr Widerspruch gegenüber dem Bevollmächtigten ausgesprochen werden oder auch direkt gegenüber dem eigentlichen Vertragspartner. Im besten Fall sollten Sie den eigentlichen Geschäftspartner darüber informieren, dass Sie die Vollmacht widerrufen haben. Andernfalls würde dieser durch gesetzliche Regelungen geschützt, da er unter Umständen vom Widerruf nichts wissen kann.
Eine Vollmacht widerrufen: Es geht auch mündlich
Um eine Vollmacht zu widerrufen, haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Mündlicher Widerruf
- Schriftlicher Widerruf
In vielen Fällen ist ein schriftlicher Widerruf zu bevorzugen, da Sie diesen auf diesem Weg auch wirklich nachweisen können. Doch auch der mündliche Widerruf ist in aller Regel ausreichend und bewirkt somit, dass die ausgestellte Vollmacht ungültig wird. In diesem Zusammenhang gibt es aber auch wieder eine Ausnahme. Sollte die Vollmacht in jedem Fall schriftlich auszustellen sein, so ist dies auch für einen entsprechenden Widerruf der Vollmacht notwendig. Sie können die Vollmacht in diesen Fällen nicht mündlich widerrufen.
Tipp:
Formulieren Sie den Widerruf für die Vollmacht schriftlich. Auf diese Weise sind Sie in jedem Fall abgesichert und können auch belegen, dass die Vollmacht widerrufen wurde.
Welche Informationen sollte der Widerruf der Vollmacht haben?
Im Widerruf für Ihre erteilte Vollmacht sollten Sie – sofern Sie diesen schriftlich festhalten – erwähnen, wer die Vollmacht ausgestellt hat und wem die Vollmacht übertragen wurde. Die gesamte Anschrift und Adresse mit den relevanten Namen ist hier sinnvoll. Außerdem sollten Sie den Gegenstand der Vollmacht genau beschreiben oder definieren. Wurde beispielsweise eine Bankvollmacht erteilt, sollte dies im Widerruf auch zu finden sein. Das Datum der Vollmachtausstellung ist ebenfalls sinnvoll.
Am Ende sollte der Widerruf mit dem Ort und Datum der Ausstellung gekennzeichnet und eigenhändig durch Sie unterschrieben werden. Die Unterschrift des einstig Bevollmächtigten kann zwar angeführt werden, ist aber nicht zwingend notwendig.
Wem gegenüber sollte die Vollmacht widerrufen werden?
Wie schon erwähnt, sollte die Vollmacht im besten Fall gegenüber Ihrem eigentlichen Vertragspartner widerrufen werden. Sie können diese aber auch direkt beim Bevollmächtigten widerrufen. Behält dieser den Widerruf allerdings für sich und informiert Ihren Vertragspartner darüber nicht, so kann dieser von keinem Widerruf ausgehen.
Daher sollte die Vollmacht bestenfalls direkt beim Geschäftspartner widerrufen werden, sodass dieser auch in jedem Fall über Ihren Widerruf informiert ist.
Vollmacht gegenüber Bevollmächtigten widerrufen | Gültig, bietet aber keine Sicherheit, dass der Vertragspartner davon erfährt |
Vollmacht gegenüber Vertragspartner widerrufen | Gültig und bietet auch direkte Information, ist somit sicherer |
Kann eine Vollmacht angefochten werden?
Damit eine Vollmacht erlischt, kann es auch notwendig sein, diese anzufechten. Dies ist allerdings nur in wenigen Fällen wirklich erforderlich. Wurde beispielsweise eine unwiderrufliche Vollmacht erteilt, muss diese zum Erlöschen angefochten werden. Auch bei einer irrtümlich erteilten Vollmacht kann es sein, dass Sie diese anfechten müssen, sodass sie ihre Gültigkeit verliert. Wie auch der Widerruf ist auch die Anfechtung eine einseitige Willenserklärung und führt somit dazu, dass ein Geschäft – in diesem Fall die Vollmacht – nichtig wird.
Vollmacht widerrufen – Mustervorlage
Unsere Mustervorlage bietet für Sie eine einfache Möglichkeit, eine Vollmacht zu widerrufen. Diese sollten Sie allerdings ausnahmslos verwenden, wenn Sie diese an Ihre Bedürfnisse und Begebenheiten angepasst haben. In einigen Fällen ist außerdem eine juristische Beratung sinnvoll.
Widerruf der Vollmacht
Ich, Vollmachtgeber mit Vor- und Nachnamen, Adresse des Vollmachtgebers, habe nachfolgend genannte Person am Datum der Vollmacht damit bevollmächtigt, __________ (hier die bevollmächtigte Tätigkeit genau beschreiben).
Bevollmächtigter:
Name,
Anschrift und Adresse des Bevollmächtigten
Ich widerrufe diese Vollmacht. Sie ist ab sofort nicht mehr wirksam. Den ehemals Bevollmächtigten fordere ich weiterhin dazu auf, die Vollmachtsurkunde herauszugeben.
Ort, Datum
Unterschrift des Vollmachtgebers
Unterschrift des Bevollmächtigten (nicht zwingend notwendig)
Auf diese Weise haben Sie eine einfache Möglichkeit, durch die Vorlage Ihre Vollmacht einfach zu widerrufen. Sie können die Mustervorlage kopieren, in ein Dokument einfügen und entsprechend Ihrer Ansprüche anpassen. Anschließend können Sie den Widerruf ausdrucken, ihn unterschreiben und dann entsprechend zustellen. Wirksam ist der Widerruf sofort, nachdem dieser seinen Empfänger erreicht hat.