Vollmacht Geburtsurkunde

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Wenn ein Kind geboren wurde, haben die frischgebackene Mama und der frischgebackene Papa in den ersten Tagen und Wochen genug zu tun. Sie stimmen sicherlich zu, wenn man bedenkt, dass vermehrt Wäsche gewaschen werden muss, viele Windeln gewechselt werden wollen und man sich mit der neuen Situation erst einmal vertraut machen möchte. Doch die Pflichten des Alltags rufen allzu schnell wieder. So müssen Anträge für das Elterngeld gestellt werden, das Kind muss beim Standesamt angemeldet werden und nach einiger Zeit muss dann auch die Geburtsurkunde abgeholt werden.

Was wäre nur, wenn wir Ihnen verraten, wie Sie sich ein wenig Stress abnehmen lassen können? Immerhin haben Sie die Möglichkeit, eine Vollmacht für die Geburtsurkunde auszustellen, sodass beispielsweise auch Oma und Opa die wichtigen Dokumente einfach und zuverlässig beim Standesamt abholen können. So bleibt Ihnen als Elternpaar mehr Zeit für den Nachwuchs, um als Familie so richtig zusammenzuwachsen. Durch das Aufsetzen einer einfachen Vollmacht schaffen Sie für sich also zusätzliche Freiräume, die Sie mit dem Kind oder zusammen als Familie ausnutzen können.

Vollmacht für die Geburtsurkunde – darauf kommt es an

Möchten Sie mehr Zeit mit Ihrem Nachwuchs verbringen und die Geburtsurkunde durch eine dritte Person abholen lassen, sollten Sie eine Vollmacht dafür ausstellen. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Geburtsurkunde für Ihr Kind auch wirklich an die Großeltern, Freunde oder andere dritte Personen ausgehändigt wird. Im Folgenden lesen Sie, welche Aspekte in der Vollmacht für die Geburtsurkunde enthalten sein müssen. Hierbei sind vor allem diese Details relevant:

  • Adresse der Eltern und des Kindes
  • Vollständige Namen des Kindes und der Eltern
  • Geburtsdatum des Kindes
  • Name und Adressdaten des Bevollmächtigten

Alle wichtigen Infos angeben

Durch die Angabe aller relevanten Details sind Sie auf der sicheren Seite und die Geburtsurkunde wird bei Vorlage der Vollmacht auch wirklich an den Bevollmächtigten ausgehändigt. Neben den eigenen persönlichen Daten wie korrekten Namen und vollständiger Adresse, sollten Sie dabei auch die Daten des Bevollmächtigten nennen, sodass die Standesbeamten die Vollmacht für die Geburtsurkunde auch anerkennen.

Vergessen Sie die Unterschrift nicht!

In jedem Fall muss die Vollmacht zur Abholung der Geburtsurkunde auch Ihre Unterschrift tragen. Nur dann ist diese auch gültig und die Aushändigung kann sichergestellt werden. Nach dem Verfassen und dem Ausdrucken der Vollmacht für die Geburtsurkunde sollten Sie diese direkt unterschreiben. Weiterhin sollte die Vollmacht auch noch das aktuelle Datum sowie den Ort beinhalten.

Eine Vollmacht bietet zur Abholung der Geburtsurkunde eine alternative Möglichkeit, durch die Sie sich als frischgebackene Eltern mehr Zeit für sich und Ihr Kind sichern können. Das gilt allerdings nur dann, wenn Sie auch alle relevanten Daten auf der Vollmacht genannt haben und diese eigenhändig unterschrieben wurde.

Wann wird eine Vollmacht anerkannt?

Für die Anerkennung einer Vollmacht gibt es in Deutschland eine gesetzliche Regelung. So wird im Paragraphen 167 BGB klar definiert, dass eine Vollmacht anerkannt wird, die zwischen zwei Vertragsparteien geschlossen wird. Eine Vollmacht hat dabei immer einen klar zu definierenden Zweck – in diesem Fall die Abholung der Geburtsurkunde eines neugeborenen Kindes.

Warum möchten Sie eine Vollmacht nutzen?

Keine Zeit zur Abholung Beispielsweise nach der Geburt
Gesundheitliche Gründe Bei Erkrankung oder Verletzungen
Bei örtlicher Abwesenheit Während Reisen
arbeitsbedingt Bei starker beruflicher Einspannung

Klare Grenzen setzen

In der Vollmacht sollten Sie nach Möglichkeit auch noch klare Grenzen definieren. So wünschen Sie nur, dass der Bevollmächtigte die Geburtsurkunde mit der Vollmacht abholt – andere Aufgaben sind damit nicht verbunden. Somit sollte die Formulierung klar sein.

Auch wenn andere Dokumente abgeholt oder ausgehändigt werden sollen, ist es wichtig, dass Sie die Aufgabe klar beschreiben und die Vollmacht auch nur darauf ausrichten.

Als Bevollmächtigter: An den Ausweis denken!

Der Bevollmächtigte sollte zur Abholung der Geburtsurkunde in jedem Fall auch den eigenen Ausweis mitbringen. Dieser dient zur Identifizierung und wird in den meisten Standesämtern auch tatsächlich verlangt. Die Vollmacht zur Abholung der Geburtsurkunde wird dann zusammen mit dem Ausweis vorgelegt und der Mitarbeiter im Standesamt weiß sicher, dass der Abholer dazu auch wirklich bevollmächtigt wurde.

Vollmacht Abholung der Geburtsurkunde Mustervorlage

Vollmacht zur Abholung der Geburtsurkunde

Name des Kindes, Geburtsdatum, Geburtsort

Ich, Name der ausstellenden Person, wohnhaft in Adresse mit Wohnort, erteile eine Vollmacht zur Abholung der Geburtsurkunde meines Kindes Name des Kindes, geboren am Geburtsdatum des Kindes in Geburtsort des Kindes. Die Vollmacht ist gültig für Herrn/Frau Name des Bevollmächtigten, wohnhaft in Adresse des Bevollmächtigten.

Bitte händigen Sie oben genannter Person die Geburtsurkunde meines Kindes aus. Der/Die Bevollmächtigte ist ebenso berechtigt, den Erhalt der Geburtsurkunde zu quittieren.

Ort, Datum

__________

Unterschrift des Ausstellenden

Name, Vorname (ggf. Geburtsname)

Adresse

Wohnort

Eine Beglaubigung der Vollmacht ist nicht erforderlich

Eine Vollmacht für die Abholung der Geburtsurkunde muss man nicht beglaubigen. In einigen Fällen ist dies zwar anzuraten, grundsätzlich ist das aber nicht notwendig. Sie können die Vollmacht somit eigenständig verfassen oder die Mustervorlage anpassen und entsprechend verwenden.

In einigen Fällen kann eine Beglaubigung allerdings sinnvoll sein. Für die Abholung der Geburtsurkunde ist das aber in aller Regel nicht der Fall.

Fazit: Per Vollmacht kann die Abholung der Geburtsurkunde einfach übertragen werden

Ob als Mutter oder Vater, aus gesundheitlichen Gründen oder weil Sie nach der Geburt eines Kindes zu stark eingespannt sind – die Abholung der Geburtsurkunde nimmt in vielen Fällen einige Zeit in Anspruch. Diese Zeit können Sie sich sparen, indem Sie eine Vollmacht zur Abholung der Geburtsurkunde ausstellen. Damit können Sie eine beliebige Person – also zum Beispiel die Großeltern – damit beauftragen, die Geburtsurkunde abzuholen. Nach Paragraph 167 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist eine solche Vollmacht zu akzeptieren, wenn diese klar erkennen lässt, dass hierdurch ein Vertrag zwischen zwei Parteien erfüllt wird.

Die Vollmacht zur Abholung der Geburtsurkunde ist einfach auszustellen und sollte dabei einige relevante Daten enthalten. Unter anderem müssen darin der Name des Kindes sowie dessen Geburtsdatum zu finden sein und auch der Bevollmächtigte muss klar genannt werden. Auf diese Weise können Sie sich als Mama oder Papa einfach ein wenig mehr „Luft verschaffen“, indem Sie andere Personen damit beauftragen, die Geburtsurkunde Ihres Nachwuchses beim zuständigen Standesamt abzuholen. Sie können auf diese Weise mehr Zeit für Ihr Kind finden und vor allem die ersten Wochen noch intensiver verleben.