Vollmacht Wahlkarte

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie mögen das kennen: In Ihrer Heimat stehen Wahlen an und sie haben eine Wahlkarte beantragt. So sind Sie stimmberechtigt und müssen vor der Wahl nur noch die Wahlkarte abholen. In vielen Gegenden wird dies so gehandhabt. Und dann kommt es zum Problem: Sie sind erkrankt oder auch aus beruflichen Gründen nicht vor Ort – und haben somit keine Gelegenheit, die Wahlkarte vor der Wahl persönlich abzuholen. Somit können Sie möglicherweise nicht von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und Ihre Stimme abgeben. Eine Lösung kann allerdings eine Vollmacht für die Wahlkarte sein.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie wäre es, wenn Sie jemanden einfach damit beauftragen könnten, für Sie die Wahlkarte abzuholen und somit doch noch an der Wahl teilnehmen zu können? Durch eine Vollmacht für die Wahlkarte besteht genau diese Option und Sie können relativ einfach jemand anderen damit beauftragen, für Sie die Wahlkarte bei der zuständigen Stelle abzuholen. Die Vollmacht zur Wahlkarte können Sie dabei auch sehr einfach selber erteilen.

Was Sie dazu wissen müssen und worauf Sie achten sollten, können Sie im nachfolgenden Text einfach und schnell erfahren. Dort finden Sie umfangreiche Informationen und wissen auf diese Weise einfach und schnell, wie Sie die Vollmacht für die Wahlkarte ganz leicht selber erteilen können. Ihr Wahlrecht können Sie somit doch noch ausüben.

Vollmacht zur Wahlkarte: Warum kann sie sinnvoll sein?

Die Vollmacht zur Wahlkarte kann für Sie aus verschiedenen Gründen interessant sein und eine Möglichkeit bieten, die Wahlkarte von Dritten abholen zu lassen. Sollte Ihnen die Wahlkarte nicht per Post zugestellt werden, muss sie in aller Regel bei der zuständigen Wahlbehörde abgeholt werden. Folgende Gründe könnten Sie persönlich daran hindern, Sie sind:

  • erkrankt
  • beruflich abwesend
  • im Urlaub
  • körperlich eingeschränkt

Darüber hinaus gibt es natürlich auch noch viele weitere Gründe, weshalb Sie eine Wahlkarte möglicherweise nicht persönlich abholen können. Durch eine Vollmacht für die Wahlkarte können Sie dann einfach eine dritte Person bevollmächtigen, diese in Ihrem Namen abzuholen.

Gut zu wissen:

Es gibt keine Vorgaben, wen Sie mit einer Vollmacht ausstatten, um die Wahlkarte abzuholen. Somit können Sie rein theoretisch einen flüchtigen Bekannten damit beauftragen. Ganz allgemein ist es aber sicherlich sinnvoller, eine Ihnen vertraute Person mit einer Vollmacht zur Abholung der Wahlkarte auszustatten. Ihr Lebenspartner, Eltern oder auch Kinder sowie enge Freunde kommen dafür beispielsweise in Frage.

Was muss die Vollmacht für die Wahlkarte enthalten?

Damit Ihre Vollmacht für die Wahlkarte auch gültig ist und entsprechend akzeptiert wird, muss diese einige wichtige Informationen enthalten. So sollte darin zu finden sein, wer Sie sind und wer Ihr Bevollmächtigter ist. Auch sollte klar zu erkennen sein, um welche Wahlkarte – also für welche Wahl – es sich handelt und für welchen Zeitraum die erteilte Vollmacht gültig ist. Somit sollten in der Vollmacht insgesamt folgende Inhalte zu finden sein:

  • Ihre vollständigen Kontakt- und Adressdaten
  • Kontakt- und Adressdaten Ihres Bevollmächtigten
  • Angabe, auf welche Wahl sich die Vollmacht und Wahlkarte beziehen
  • Gültigkeit der Vollmacht
  • Eigenhändige Unterschrift von Ihnen

Wichtig:

Auf Verlangen sollte sich die von Ihnen bevollmächtigte Person bei Abholung Ihrer Wahlkarte ausweisen können. Weisen Sie ihn daher im besten Fall darauf hin, dass er ein gültiges Ausweisdokument mit sich führt und dieses auf Verlangen auch vorzeigt.

Welche Form muss die Vollmacht zur Wahlkarte haben?

Formvorgaben für die Vollmacht für eine Wahlkarte gibt es an sich keine. So wäre grundsätzlich auch eine mündliche Vollmacht wirksam, wobei sich diese nicht nachweisen lässt. Es ist daher zu empfehlen, die Vollmacht in schriftlicher Form festzuhalten. So kann Ihr Bevollmächtigter diese vorzeigen und auch belegen, dass er von Ihnen eine Vollmacht zur Abholung der Wahlkarte erhalten hat. Solange die Vollmacht gut lesbar ist, können Sie diese auch handschriftlich erteilen. Dies bietet sich dann an, wenn der Drucker keine Tinte mehr hat oder Sie schnell eine Vollmacht ausstellen möchten.

Eine beglaubigte Vollmacht brauchen Sie für die Abholung einer Wahlkarte im Regelfall nicht. Viele Gemeinde- oder auch Stadtverwaltungen stellen Ihnen zudem auch Vordrucke bereit, die Sie nur noch ausfüllen müssen und die dann als Vollmacht ebenso Gültigkeit haben.

(Mustervorlage Vollmacht für die Wahlkarte)

Verwenden Sie diese Mustervorlage für eine Vollmacht zur Wahlkartenabholung nur, wenn Sie diese zuvor an Ihre Anforderungen und Bedürfnisse angepasst haben. Es kann in einigen Fällen außerdem sinnvoll sein, diesbezüglich einen Juristen zu kontaktieren.

Vollmacht für die Abholung einer Wahlkarte

Vollmachtgeber: Bevollmächtigter:

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(Daten Vollmachtgeber) (Daten Bevollmächtigter)

Für die Abholung meiner Wahlkarte für die Wahl zum ____________________ am ____________________ in ____________________ erteile ich eine Vollmacht für meinen oben genannten Bevollmächtigten. Mir selber ist die persönliche Abholung leider nicht möglich.

Meine Vollmacht ist gültig bis zur Abholung der Wahlkarte. Sie umfasst lediglich die Abholung der Wahlkarte für oben bezeichnete Wahl. Weiterhin kann die Vollmacht durch mich jederzeit widerrufen werden.

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Ort und Datum

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Unterschrift des Vollmachtgebers

Durch eine Vollmacht für eine Wahlkarte haben Sie die einfache Möglichkeit, bei eigener Verhinderung Ihre Wahlkarte durch eine dritte Person abholen zu lassen. Dabei bietet eine Vollmacht eine simple Lösung und macht es für Sie einfach möglich, doch noch an der betreffenden Wahl teilzunehmen.

Dabei sollten Sie die Vollmacht aber lediglich auf die Abholung der Wahlkarte beschränken und Ihrem Bevollmächtigten keine weiteren Befugnisse damit erteilen.