Aktualisiert am 1. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber
Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit sicherzustellen. Sie können diese Vollmacht verwenden, um eine dritte Person zu bevollmächtigen, Ihr Fahrzeug abzuholen.
Ich, [Ihr voller Name], geboren am [Ihr Geburtsdatum], wohnhaft in [Ihre Adresse], bevollmächtige hiermit [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum des Bevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Bevollmächtigten], mein Fahrzeug mit dem amtlichen Kennzeichen [Kennzeichen des Fahrzeugs] von [Ort der Abholung] abzuholen.
Diese Vollmacht umfasst alle notwendigen Handlungen, die mit der Abholung des Fahrzeugs verbunden sind, einschließlich der Unterzeichnung von Dokumenten und der Übernahme des Fahrzeugs.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum des Beginns der Vollmacht] bis zum [Datum des Endes der Vollmacht].
Ort, Datum: [Ort und Datum]
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Unterschrift Vollmachtgeber
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Unterschrift Bevollmächtigter
Vielleicht kennen Sie das: Sie haben in einem Autohaus oder bei einem Händler ein neues Auto gekauft und dieses soll jetzt abgeholt werden. Doch Sie selber sind dann leider erkrankt oder aus beruflichen Gründen nicht vor Ort. Eine Möglichkeit wäre es zwar, die Abholung zu verschieben – allerdings müssen Sie dann auch entsprechend länger auf Ihr gekauftes Auto warten. Doch welche Lösung besteht ansonsten? Können Sie eine Vollmacht zur Fahrzeugabholung erteilen und auf diese Weise das Auto durch eine dritte Person abholen lassen?
Genau diese Möglichkeit haben Sie. Gerade bei einer Fahrzeugabholung ist dies kein Problem, denn der Kauf des Fahrzeugs ist bereits vollzogen und es geht rein um die Abholung. Das Abholen lassen eines Fahrzeugs ist mit einer Vollmacht einfach zu übertragen und Sie können eine solche Vollmacht einfach erteilen. So müssen Sie nicht länger auf Ihr Auto warten – vor allem bei eigener Krankheit kann das sinnvoll sein.
Im folgenden Ratgeber finden Sie alle Informationen, die Sie zur Erteilung einer Vollmacht für die Fahrzeugabholung brauchen. So erfahren Sie schnell und kompakt, worauf Sie bei einer Vollmacht zur Fahrzeugabholung achten müssen und wen Sie mit einer Vollmacht ausstatten können. Auf diese Weise ist es für Sie kein Problem mehr, Ihr Fahrzeug einfach abholen zu lassen und eine Vollmacht für die Fahrzeugabholung zu erteilen.
Was muss die Vollmacht zur Fahrzeugabholung auf jeden Fall enthalten?
In Ihrer Vollmacht zur Fahrzeugabholung sollten einige Angaben in jedem Fall zu finden sein. So ist sichergestellt, dass Ihre Vollmacht auch akzeptiert werden kann und letztlich gültig ist. Neben den Daten zu Ihrer Person und zum Bevollmächtigten sollte auch das Auto beschrieben werden. Gleichermaßen sollten Sie auf den Kaufvertrag hinweisen und angeben, wann dieser geschlossen wurde.
In der Vollmacht für die Fahrzeugabholung sollten somit auf jeden Fall diese Informationen enthalten sein:
- Ihr Name, Adresse
- Name und Adresse der bevollmächtigten Person
- Details zum abzuholenden Auto und zum Kaufvertrag
- Gültigkeit der Vollmacht
- Möglichkeit zum Widerruf
- Eigenhändige Unterschrift von Ihnen
Gut zu wissen:
Wenn Sie in der Vollmacht zur Fahrzeugabholung direkt angeben, welches Fahrzeug gemeint ist, kommt es nicht zu Verwechslungen. Seien Sie dabei ruhig konkret und weisen Sie auch genau auf den Kaufvertrag und etwaige weitere Absprachen hin.
Wer darf mit einer Vollmacht zur Fahrzeugabholung ausgestattet werden?
Sie sind grundsätzlich frei in Ihrer Entscheidung, wen Sie mit einer Vollmacht zur Abholung eines Fahrzeugs ausstatten. Allerdings sollten Sie dabei einige Details beachten. Wird das Fahrzeug ab der Abholung gefahren, muss Ihr Bevollmächtigter in jedem Fall im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Ansonsten kommen zum Abholen eines Fahrzeugs zum Beispiel folgende Personen in Frage:
- Mutter/Vater
- Lebenspartner/Ehepartner
- Volljährige Kinder
- Enge Freunde
- Andere Verwandte
Darüber hinaus können Sie natürlich auch anderen Personen – wie zum Beispiel Nachbarn – eine Vollmacht erteilen, sodass diese Ihr Fahrzeug abholen können. Eine enge Vertrauensbasis ist dabei aber stets zu empfehlen.
In welchen Fällen kann die Vollmacht zur Fahrzeugabholung nützlich sein?
Eine Vollmacht für die Fahrzeugabholung kann sich aus vielen Gründen für Sie als sinnvoll erweisen. Beispielsweise gilt das, wenn Sie nicht vor Ort sein können oder wenn Sie erkrankt sind. Auch bei einer Verletzung oder anderen körperlichen Beeinträchtigungen kann eine solche Vollmacht für die Fahrzeugabholung nützlich sein.
Bezüglich der Form müssen Sie dabei nicht viel beachten. Eine mündlich erteilte Vollmacht wäre prinzipiell wirksam, allerdings kann diese nicht nachgewiesen werden. Sie kommt also nur in Ausnahmefällen in Frage. Stattdessen ist eine schriftliche Vollmacht zu bevorzugen, die Sie per PC oder auch handschriftlich erteilen können. Wichtig ist dabei in jedem Fall, dass Sie die Vollmacht persönlich unterschreiben, damit diese auch gültig ist.
Kann die Vollmacht zur Fahrzeugabholung eingeschränkt werden?
Sie haben die Möglichkeit, die Vollmacht zur Fahrzeugabholung genau so zu erteilen, wie Sie diese benötigen. Das heißt, dass Sie die Vollmacht zeitlich einschränken können oder auch festlegen können, dass sich Ihr Bevollmächtigter identifizieren muss.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass mit der Vollmacht Ihr Wille ausgeführt wird und nicht noch weitere Tätigkeiten durch die bevollmächtigte Person ausgeführt werden. Die Anmeldung des Autos ist in der Vollmacht zur Autoabholung somit nicht enthalten.
(Mustervorlage Vollmacht zur Fahrzeugabholung)
Die nachfolgende Mustervorlage für eine Vollmacht zur Fahrzeugabholung kann von Ihnen einfach angepasst und genutzt werden. Dabei sollten Sie aber stets alle Anpassungen vornehmen, ehe Sie die Mustervorlage nutzen. Das Befragen eines Juristen kann in einigen Fällen sinnvoll sein.
Vollmacht zur Fahrzeugabholung
Vollmachtgeber:
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(Adresse und Name des Vollmachtgebers)
Bevollmächtigter:
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(Adresse und Name des Bevollmächtigten)
Fahrzeug: ______________________
Kaufvertrag vom: ______________________
Ich bevollmächtigte oben benannte Person, in meinem Namen und für mich das oben bezeichnete Fahrzeug abzuholen. Der dazugehörige Kaufvertrag wurde bereits geschlossen.
Die Vollmacht ist gültig bis zur Abholung des Fahrzeugs und kann zudem von mir bei Bedarf widerrufen werden. Weiterhin ist die Vollmacht nur gültig, wenn sich der Bevollmächtigte ausweisen kann und eine gültige Fahrerlaubnis vorlegt.
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Ort und Datum
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Unterschrift vom Vollmachtgeber
Die Vollmacht für die Fahrzeugabholung bietet für Sie als KFZ-Käufer den Komfort, bei eigener Abwesenheit oder Krankheit dennoch Ihr Auto abholen zu lassen.
Mit der Vollmacht kann eine dritte Person Ihr Fahrzeug abholen und es Ihnen später übergeben. Dabei können Sie auch festlegen, dass die Vollmacht sich auf die Abholung mit einem Autotransporter oder Anhänger bezieht.