Vollmacht KFZ-Steuer

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie nutzen ein Auto und müssen dafür alljährlich die KFZ-Steuer zahlen? Dann wissen Sie, welcher Aufwand damit möglicherweise verbunden ist. Sie müssen die KFZ-Steuer pünktlich zahlen und darauf achten, dabei auch den korrekten Betreff anzugeben. Vergessen Sie die Zahlung kommen schnell Mahngebühren dazu und wenn Sie einen falschen Betreff bei der Überweisung angeben, kann Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden. Somit kann es auch dann zu Problemen kommen. Doch wie können Sie dieses Problem lösen? Eine Vollmacht zur KFZ-Steuer macht dies ganz einfach möglich.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie wäre es, wenn Sie eine Vollmacht für die KFZ-Steuer ganz einfach erteilen könnten und somit die Zahlung automatisiert abwickeln können? Genau diese Option haben Sie. Die Vollmacht für die KFZ-Steuer kann einfach und ohne viel Aufwand erteilt werden und es besteht somit die Möglichkeit, dass die KFZ-Steuer ganz komfortabel von Ihrem Konto abgebucht werden kann. Somit haben Sie wenig damit zu tun und alles läuft vollkommen automatisch ab.

Informieren Sie sich innerhalb der folgenden Minuten darüber, wie Sie die Vollmacht für die KFZ-Steuer einfach erteilen und worauf Sie dabei achten müssen. Dies macht es für Sie möglich, einfach und bequem die KFZ-Steuer zu zahlen. Somit ist es für Sie kein Aufwand mehr, sich in diesem Zusammenhang zu kümmern und Sie wissen zudem, dass die KFZ-Steuer stets pünktlich und korrekt gezahlt wird.

Wofür braucht es eine Vollmacht für die KFZ-Steuer?

Die KFZ-Steuer wird von der zuständigen Finanzkasse grundsätzlich vom Konto abgebucht. Bei der Anmeldung eines steuerpflichtigen Fahrzeugs füllen Sie somit in jedem Fall bereits einen Vordruck aus und erteilen eine Einzugsermächtigung. Möglicherweise denken Sie beim Kontowechsel oder nach einem Umzug aber nicht daran, der Finanzkasse mitzuteilen, dass sich Ihre Bankverbindung geändert hat. Die Abbuchung kann dann natürlich nicht erfolgen und Sie erhalten ein Schreiben.

Mit einer Vollmacht für die KFZ-Steuer können Sie der zuständigen Finanzkasse somit einfach mitteilen, dass sich Ihr Konto geändert hat und dass von Ihrem neuen Konto in Zukunft die Steuerbeiträge abgebucht werden können. Insofern ist die Vollmacht für die KFZ-Steuer durchaus sinnvoll und kann von Ihnen zudem einfach erteilt werden.

Was muss die Vollmacht für die KFZ-Steuer auf jeden Fall beinhalten?

Damit Ihre Vollmacht zur KFZ-Steuer auch akzeptiert wird und die Finanzkasse diese verwenden kann, müssen darin einige wichtige Informationen enthalten sein. So sollte darin Ihr KFZ-Kennzeichen zu finden sein und auch Ihre Daten wie Name und Adresse sollten Sie darin auflisten. Zusätzlich müssen in der Vollmacht auch diese Details zu finden sein:

  • Ihr Name und die aktuelle Adresse
  • Das Kennzeichen Ihres Autos
  • Ihre neue Kontoverbindung für die Steuer
  • Die Erlaubnis, die fällige Steuer abzubuchen
  • Ihre eigenhändige Unterschrift

Gut zu wissen:

Wenn Sie keinen Vordruck verwenden, den Sie von der Finanzkasse erhalten haben, sollten Sie die Vollmacht im besten Fall maschinengeschrieben erteilen. Eine handschriftliche Vollmacht wäre zwar auch gültig, allerdings muss diese auch ohne Probleme zu lesen sein.

Welche Form erfordert die Vollmacht für die KFZ-Steuer?

Es gibt bezüglich der Form einer Vollmacht keinerlei Vorgaben, sodass rein in der Theorie auch eine mündliche Vollmacht gültig wäre. Allerdings können Sie diese bei der Finanzkasse für die KFZ-Steuer nicht erteilen, da Sie diese per Post einsenden müssen. Daher sollten Sie auf die Schriftform setzen. Gleichermaßen ist die schriftliche Vollmacht auch belegbar und kann immer nachgewiesen werden.

Nutzen Sie einen PC oder eine Schreibmaschine und vergessen Sie keinesfalls die eigenhändige Unterschrift. Ohne diese ist das Schriftstück nicht wirksam und Ihre Vollmacht kann nicht akzeptiert werden. Ist dies der Fall, müssen Sie eventuell eine erneute Vollmacht erteilen, die dann eigenhändig mit einer Unterschrift versehen wird.

Kann die Vollmacht eingeschränkt erteilt werden? Ist sie widerrufbar?

Da Sie immer dann die KFZ-Steuer zahlen müssen, wenn Sie ein KFZ angemeldet haben, bleibt die Vollmacht zur KFZ-Steuer grundsätzlich auf Dauer bestehen. Theoretisch haben Sie aber durchaus die Möglichkeit, die Vollmacht zeitlich zu beschränken. Das ist zum Beispiel sinnvoll, wenn Sie Ihr Auto verkaufen möchten oder wenn sich Ihre Bankverbindung erneut ändern wird.

Auch ein Widerruf der Vollmacht zur KFZ-Steuer ist möglich. So können Sie beispielsweise darauf hinweisen, dass Sie die Vollmacht widerrufen, wenn das Auto abgemeldet wird und Sie nicht mehr steuerpflichtig sind.

(Mustervorlage Vollmacht für die KFZ-Steuer)

Nachfolgend finden Sie eine Mustervorlage zur KFZ-Steuer, die von Ihnen nach vorheriger Anpassung einfach genutzt werden kann. Es kann zudem in einigen Fällen hilfreich sein, einen Anwalt zu befragen und sich juristisch beraten zu lassen.

Vollmacht zum Einzug der KFZ-Steuer

Vollmachtgeber:

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(Adresse und Name)

KFZ Kennzeichen: ____________________ ____________________

Für mein Fahrzeug mit dem oben genannten Kennzeichen bin ich steuerpflichtig. Meine Kontoverbindung hat sich geändert. Ich erteile daher die Vollmacht und Einzugsermächtigung für die zuständige Finanzkasse, die fällige KFZ-Steuer künftig von folgendem Konto einzuziehen:

IBAN: ____________________ ____________________ ____________________

BIC: ____________________ ____________________

Kontoinhaber: ____________________ ____________________

Die Vollmacht ist ab sofort gültig. Sie erlischt mit der Abmeldung meines Fahrzeugs.

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Datum und Ort

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Unterschrift

Durch eine entsprechende Vollmacht ist sichergestellt, dass die KFZ-Steuer in Zukunft zuverlässig und fristgerecht von der zuständigen Finanzkasse von Ihrem Konto eingezogen werden kann.

Wichtig ist dabei, dass Sie die relevanten Angaben ergänzen, damit Ihre Vollmacht letzten Endes auch akzeptiert wird. Unpassende Stellen können Sie außerdem streichen oder andere Inhalte ergänzen, damit die Vollmacht zur KFZ-Steuer Ihren Anforderungen entspricht.