Vollmacht zur Eigentümerversammlung

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise kennen Sie das: Sie sind Eigentümer eines Hauses, das nicht nur Ihnen, sondern mehreren Personen oder Unternehmen gehört. Von Zeit zu Zeit steht dann eine Eigentümerversammlung an, bei der das gemeinsame Eigentum entsprechend verwaltet wird und bei der Sie in aller Regel natürlich teilnehmen möchten. Nun kann es allerdings Gründe geben, weshalb Sie der Eigentümerversammlung nicht beiwohnen können. In diesem Fall können Sie möglicherweise keinen Einfluss nehmen oder sind an Entscheidungen nicht beteiligt. Eine Lösung kann hier eine Vollmacht zur Eigentümerversammlung sein, durch die Sie einen Vertreter entsenden können.

Es wäre doch praktisch, wenn Sie die Vollmacht zur Eigentümerversammlung ganz einfach und unproblematisch erteilen könnten. Wenn Sie bei Krankheit ganz bequem einen Vertreter ernennen könnten, der dann in Ihrem Namen an der Eigentümerversammlung teilnimmt. Und genau diese Option haben Sie! Eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung können Sie kinderleicht und schnell erteilen, sodass Sie dann durch eine dritte Person vertreten werden.

Der folgende Text liefert Ihnen umfassende Informationen darüber, wie Sie eine Vollmacht zur Eigentümerversammlung erteilen können und worauf Sie dabei in jedem Fall achten sollten. So erfahren Sie kurz und bündig, welche Inhalte die Vollmacht für die Eigentümerversammlung haben muss und auch, in welcher Form Sie diese erteilen können.

Weshalb kann sich eine Vollmacht zur Eigentümerversammlung lohnen?

Eine Vollmacht für eine Eigentümerversammlung kann sich für Sie aus verschiedenen Gründen lohnen. So haben Sie damit die Möglichkeit, die eigne Abwesenheit auszugleichen. Alleine hierfür kann es unterschiedliche Gründe geben. Dazu zählen:

  • Eigene Erkrankung
  • Arbeitsbedingte Abwesenheit
  • Dringende Termine

Nutzen Sie eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung, können Sie einen Vertreter entsenden, der statt Ihrer an der Versammlung teilnimmt. Hierbei sollte es sich möglichst um einen engen Vertrauten handeln, sodass Sie Ihre Interessen auch entsprechend wahrgenommen und umgesetzt wissen.

Aber:

Eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung können Sie theoretisch jedem erteilen, sodass Sie hierbei recht flexibel sind. Es ist allerdings ratsam, eine Ihnen nahestehende Person auszusuchen.

Was muss in der Vollmacht zur Eigentümerversammlung zu finden sein?

Damit Ihre Vollmacht für die Eigentümerversammlung auch wirksam ist und angenommen werden kann, müssen darin entscheidende Inhalte zu finden sein. Dabei handelt es sich ganz allgemein um Angaben, die Sie und den Bevollmächtigten identifizieren. Zudem sollte aber auch klar sein, um welche Versammlung und welche Immobilie(n) es geht. Daher sollten folgende Inhalte auf jeden Fall in der Vollmacht zur Eigentümerversammlung zu finden sein:

  • Ihr Name und Ihre Anschrift
  • Name und Anschrift der bevollmächtigten Person
  • Betreffende Eigentümerversammlung und Immobilie(n)
  • Inhalt der Vollmacht klar definiert
  • Widerrufsmöglichkeit sowie eigenhändige Unterschrift

Durch die Angabe aller notwendigen Daten kann Ihre Vollmacht klar zugeordnet werden. Zudem wird diese auch erst wirksam, wenn sie von Ihnen eigenhändig unterschrieben wurde. Ohne Unterschrift ist Ihre erteilte Vollmacht also nicht gültig.

Wie kann die Vollmacht für die Eigentümerversammlung erteilt werden?

Eine Vollmacht zur Eigentümerversammlung sollten Sie in jedem Fall schriftlich erteilen, da diese somit auch erst belegbar ist. Eine mündlich erteilte Vollmacht ist zwar gültig, wird aber oftmals nicht akzeptiert, da sie nicht nachgewiesen werden kann.

Eine handschriftliche Vollmacht ist allerdings ausreichend, sofern diese gut lesbar ist und es nicht zu Verwechslungen kommen kann. Eine maschinengeschriebene Vollmacht ist oftmals die beste Lösung. Sie kann jederzeit wieder ausgedruckt werden, wenn Sie diese benötigen.

Gut zu wissen:

Schreiben Sie die Vollmacht einmal und speichern Sie diese ab, können Sie bei Bedarf einfach und schnell darauf zugreifen. Auf diese Weise haben Sie eine notwendige Vollmacht sofort zur Hand.

Wer kann als Bevollmächtigter zur Eigentümerversammlung eingesetzt werden?

Allzu große Beschränkungen, wen Sie mit einer Vollmacht für die Eigentümerversammlung ausstatten können, gibt es an sich nicht. Sie sollten dabei auf jeden Fall eine Person auswählen, der Sie vertrauen und die Ihnen nahesteht. Das kann ein enger Verwandter sein, Ihr Lebenspartner oder auch ein enger Freund.

Wichtig ist oftmals, dass ich Ihr Bevollmächtigter bei der Eigentümerversammlung ausweisen kann und die Vollmacht entsprechend vorlegt. Oftmals wird dies gefordert, sodass sichergestellt ist, dass auch wirklich Ihr Stellvertreter anwesend ist. Eine beglaubigte Vollmacht zur Eigentümerversammlung ist allerdings meist nicht erforderlich.

(Mustervorlage Vollmacht zur Eigentümerversammlung)

Nutzen Sie die nachfolgende Mustervorlage für eine Vollmacht für die Eigentümerversammlung ausschließlich nach vorheriger Anpassung. Es kann in einigen Fällen sinnvoll sein, den Rat eines Juristen einzuholen.

Vollmacht für die Eigentümerversammlung

Als Eigentümer der Immobilie ________________________________ (möglichst genaue Beschreibung) bin ich berechtigt, an der Eigentümerversammlung am _______________ (Datum) teilzunehmen. Leider ist es mir nicht möglich, persönlich vor Ort zu sein.

Aus diesem Grund erteile ich eine Vollmacht für meinen Stellvertreter. Dieser darf mich in allen Belangen im Rahmen der Eigentümerversammlung vertreten. Die Vollmacht ist nur gültig für oben genannte Eigentümerversammlung und kann von mir zu jeder Zeit widerrufen werden.

Name Vollmachtgeber (mit Adresse):

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Name Bevollmächtigter (mit Adresse):

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Ort mit Datum

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Unterschrift Vollmachtgeber

Mit einer Vollmacht für die Eigentümerversammlung schaffen Sie sich eine Möglichkeit, um einfach und ohne viel Aufwand einen Vertreter zu einer Eigentümerversammlung zu entsenden. Falls Sie erkrankt sind oder aus anderen Gründen daran nicht teilnehmen können, werden Ihre Interessen dann dennoch vertreten.

Die Vollmacht sollten Sie allerdings nur nutzen, wenn Sie diese an Ihre Anforderungen angeglichen haben. Vereinzelt kann es auch notwendig sein, Ergänzungen vorzunehmen oder Passagen zu streichen, damit die Mustervorlage anwendbar ist.