Vollmacht Kindergarten

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie kennen das: Ihr Kind geht in den Kindergarten und muss zu einer festen Zeit abgeholt werden. Ist dies nicht der Fall, meckern die Erzieherinnen und das hinterlässt keinen guten Eindruck. Nun gibt es aber auch Fälle, in denen Sie es schlichtweg nicht schaffen, Ihr Kind pünktlich aus dem Kindergarten abzuholen. Sei es, weil Sie einen dringenden Arzttermin haben oder weil Sie anderweitig verhindert sind. Nun könnte jemand anderes Ihr Kind aus dem Kindergarten abholen. Dazu bedarf es allerdings einer entsprechenden Vollmacht für den Kindergarten, damit Ihr Kind auch wirklich mitgenommen werden darf.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was wäre allerdings, wenn Sie diese Vollmacht für den Kindergarten ganz einfach erteilen könnten und es somit für andere Personen ganz einfach ist, Ihr Kind dort abzuholen? Genau so ist es nämlich. Sie können eine Vollmacht für den Kindergarten ganz einfach erteilen und müssen dazu gar nicht mal viel Aufwand auf sich nehmen.

Lesen Sie im folgenden Text, wie Sie die Vollmacht für den Kindergarten erteilen können und worauf Sie dabei achten müssen. Sie erfahren, welche Form die Vollmacht haben muss und was darin überhaupt stehen sollte. Somit ist es für Sie im Anschluss einfach möglich, eine solche Vollmacht zu erteilen und andere Personen mit der Abholung zu beauftragen.

Wofür kann eine Kindergarten Vollmacht sinnvoll und nützlich sein?

Die Vollmacht kann aus ganz unterschiedlichen Gründen sinnvoll und nützlich sein. Einerseits kann sie natürlich dafür genutzt werden, eine dritte Person mit der Abholung Ihres Kindes oder Ihrer Kinder aus dem Kindergarten zu bevollmächtigen. Ebenso kann die Vollmacht aber auch für Ausflüge mit dem Kindergarten oder für Übernachtungen im Kindergarten notwendig sein. Sie stellt also sicher, dass andere Personen Sie im wichtigen Fall entsprechend vertreten dürfen.

Mögliche Gründe für eine Kindergarten Vollmacht:

  • Abholung durch dritte Personen
  • Übernachtung im Kindergarten
  • Ausflug mit dem Kindergarten
  • Vollmacht zum Windelwechsel durch Erzieher

Wer erteilt die Vollmacht und wer kann bevollmächtigt werden?

Erteilt wird die Vollmacht für den Kindergarten grundsätzlich durch die Erziehungsberechtigten. In der Regel sind dies Mutter und Vater. Aber auch als Pflege- oder Adoptiveltern können Sie eine Vollmacht für den Kindergarten erteilen und somit eine Erlaubnis für die Abholung durch Dritte aussprechen.

Wer von Ihnen eine Vollmacht erhält, hängt davon ab, zu welchem Zweck diese erteilt wird. Handelt es sich um eine Abholvollmacht erteilen Sie die Vollmacht der Person, die Ihr Kind statt Ihnen selber abholen soll. Beispielsweise kommen hier die Großeltern, enge Freunde oder andere Eltern in Frage. Aber grundsätzlich könnten Sie auch für die Nachbarin eine Vollmacht erteilen, damit diese Ihr Kind vom Kindergarten abholt.

Gut zu wissen:

Handelt es sich um eine Vollmacht für Ausflüge oder Übernachtungen, so wird die Vollmacht dem Kindergarten beziehungsweise dem dortigen Personal erteilt. Hier muss also durchaus ein Unterschied gemacht werden.

Was muss in der Vollmacht für den Kindergarten zu finden sein?

Damit Ihre Vollmacht im Kindergarten auch akzeptiert wird und gültig sein kann, muss diese einige wichtige Inhalte vorweisen. So sollte Ihr Name und der Name Ihres Kindes auf jeden Fall enthalten sein und auch die Gruppe Ihres Kindes sollte genannt werden. Erteilen Sie eine Abholvollmacht sollten Sie auch den Bevollmächtigten klar definieren und nach Möglichkeit auch angeben, wann dieser Ihr Kind abholen soll – einmalig oder zu festen Terminen.

Diese Angaben sollte die Kindergarten Vollmacht beinhalten:

  • Ihr Name und der des Kindes
  • Kindergartengruppe des Kindes
  • Bevollmächtigte Person
  • Inhalt der Vollmacht, Daten und Zeiten
  • Unterschrift vom Vollmachtgeber

Ist die Vollmacht immer gültig? Muss sie beglaubigt werden?

Sie selber entscheiden, wann und wie lange die Vollmacht für den Kindergarten wirksam ist. Sie kann einmalig erteilt werden oder eine dritte Person auch dauerhaft dazu ermächtigen, Ihr Kind abzuholen. Einschränkungen und Vorgaben können in der Vollmacht ihren Platz finden.

Auf eine beglaubigte Vollmacht durch einen Notar können Sie beim Kindergarten verzichten. Hier reicht es aus, wenn Sie einfach so mitteilen, wer wann Ihr Kind abholt. In vielen Fällen reicht auch eine mündliche Mitteilung aus. Teilen Sie der zuständigen Erzieherin dann einfach mit, wer Ihr Kind abholen wird. Mit einer schriftlichen Vollmacht sind Sie allerdings immer auf der sicheren Seite.

(Mustervorlage Vollmacht für Kindergarten)

Nachfolgend finden Sie eine Mustervorlage für eine Vollmacht für den Kindergarten, die Sie frei verwenden können. Bedenken Sie dabei aber in jedem Fall, die Vorlage vorher anzugleichen und Ihre entsprechenden Daten darin zu ergänzen. Vereinzelt kann die Rücksprache mit einem Juristen sinnvoll sein.

Vollmacht für den Kindergarten __________________________ (Name der Einrichtung)

Vollmachtgeber: __________________________ (Ihr Name und Nachname)

Name und Gruppe des Kindes: __________________________

Bevollmächtigte Person: __________________________ __________________________ (Name der bevollmächtigten Person)

Mein Kind wird am __________________________ (Datum und Wochentag) von oben genannter bevollmächtigter Person vom Kindergarten abgeholt. Mir ist dies an diesem Tag nicht möglich. / Mein Kind wird ab sofort an folgenden Tagen durch oben genannte Person vom Kindergarten abgeholt: __________________________ (z.B Montag, Mittwoch, Donnerstag)

Diese Vollmacht kann durch mich jederzeit widerrufen werden. Bis dahin ist sie einmalig/dauerhaft gültig.

__________________________

Ort mit Datum der Ausstellung

__________________________

Unterschrift Vollmachtgeber

Die Vollmacht für den Kindergarten ist einfach zu erteilen und wird in aller Regel auch ohne Probleme akzeptiert. Für Sie bietet dies im Alltag mehr Flexibilität und bei dringenden Terminen oder bei Krankheit die Gewissheit, dass Ihr Kind dennoch aus dem Kindergarten abgeholt werden kann.

Viele Kindergärten führen dazu auch Listen, in denen zur Abholung berechtigte Personen aufgeführt sind.