Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht AufsichtspflichtEine Vollmacht zur Übernahme der Aufsichtspflicht wird in der Regel nicht gebraucht. In den meisten Fällen geht es sicher um Kinder, wobei die Aufsichtspflicht auch für Volljährige gegeben sein kann, wenn diese unter eine gesetzliche Betreuung gestellt sind. Geben Eltern ihre Kinder in einen staatlichen Kindergarten oder eine Schule, so entsteht automatisch eine Aufsichtspflicht für die Einrichtung bzw. für deren Angestellte. Es wird keine weitere Vollmacht nötig sein. Ist es dagegen ein privater Träger, so entsteht die Aufsichtspflicht dieses Trägers, wenn man eben das Kind in den privaten Kindergarten bringt bzw. den Vertrag mit der jeweiligen Einrichtung schließt. Selbst wenn es Nachbarn und Verwandte sind, die die Aufsicht über ein Kind übernehmen, wird dafür in der Regel keine schriftliche Vollmacht erteilt.

Was ist eine Vollmacht?

Eine Vollmacht wird immer dann benötigt, wenn eine andere Person Dinge für einen erledigen soll, die man selbst nicht erledigen kann oder will. Bei der Aufsichtsvollmacht soll also eine andere Person, vorübergehend, die Aufsicht über eine aufsichtspflichtige Person übernehmen. Laut Gesetz kann diese Vollmacht auch mündlich erteilt werden. Gerade bei der Vollmacht zur Aufsicht wird dies auch -konkludent- so gemacht. Konkludent heißt, dass jemand sagt: „Kannst du bitte mal für eine Stunde auf mein Kind aufpassen.“ Und damit eine Vollmacht zur Aufsicht ausspricht.

Eine Vollmacht zur Aufsichtspflicht von Kindern

Auf Klassenfahrten und Ausflügen durch die Eltern auszustellen

Etwas Anderes ist es natürlich bei Veranstaltungen und Reisen, wie Klassenfahrten und Zeltlagern. Hier brauchen die Kinder eine schriftliche Einverständniserklärung zur Teilnahme der sorgeberechtigten Eltern. Allerdings ist auch hier die Vollmacht zur Aufsichtspflicht ein Bestandteil der Verträge, die von den Eltern bzw. den Sorgeberechtigten unterzeichnet werden. Für besondere Ausflüge, bei denen die Kinder ggf. alleine unterwegs sind, müssen die Eltern dann eine zusätzliche Einverständniserklärung unterzeichnen und die Betreuer -quasi- von der Aufsichtspflicht entbinden.

Die Vollmacht zur Aufsichtspflicht von volljährigen Erwachsenen

Eine Vollmacht zur Aufsichtspflicht kann aber auch mit einer Gesundheitsvollmacht, einer Betreuungsverfügung oder einer Patientenverfügung erteilt werden. Hier sind es dann Erwachsene die beaufsichtigt werden müssen, weil sie nicht dazu in der Lage sind. Je nachdem, wie die Gesundheitsvollmacht bzw. die Betreuungsvollmacht erteilt wurden, kann der Bevollmächtigte hier einen Stellvertreter auf Zeit bestimmen. Gerade wenn es Familienangehörige sind, die für die Pflege des volljährigen zuständig sind, brauchen diese auch mal eine Auszeit. Um in den Urlaub zu fahren oder auch einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Deshalb sollte die Ursprungsvollmacht auch nicht so ausgestellt werden, dass dies nicht mehr möglich wäre. Pflegende Angehörige belastet diese Situation. Auch wenn diese die Aufgabe grundsätzlich gerne und aus freien Stücken übernommen haben. Zeiten um den „Akku aufzuladen“ sind Gold wert. Außerdem kommen diese Auszeiten auch dem pflegebedürftigen Erwachsenen zugute. Je nachdem, kann es auch sein, dass der Betreute stundenweise in einer Einrichtung betreut wird. Das sorgt für ein wenig Abwechslung. Für Menschen mit einer geistigen Einschränkung oder auch für Demenzerkrankte gibt es gute und nützliche Angebote. Aber auch hier bedarf es keiner ausdrücklichen und schriftlichen Vollmachtserteilung. Wie bereits eingangs erwähnt, braucht es ja bereits gesetzlich keiner schriftlichen Vollmachtserteilung. Vielmehr geht die Aufsichtspflicht durch den Betreuungsvertrag automatisch auf die Einrichtung über, in der der Betreute in dieser Zeit verweilt.

 

Vollmacht Aufsichtspflicht -gesetzlich nicht geregelt-

Wie kaum ein anderes Gesetz in Deutschland ist das Aufsichtsrecht kaum geregelt und wird deshalb meist nur von den Gerichten entschieden, weil es nur sehr wenige Bestimmungen rund um die Aufsichtspflicht an sich geht. Schließlich kann die Vollmacht zur Aufsichtspflicht auch stillschweigend erfolgen. Schickt man z.B. ein minderjähriges Kind mit einem Erwachsenen zum Einkaufen, gilt das eben für die Zeit des Einkaufens auch als „Vollmacht zur Aufsichtspflicht“ für den Erwachsenen.

Vollmacht zur Aufsichtspflicht eher realitätsfremd

Auch wenn es sich bei Kindern nicht um Gegenstände handelt, auf die man sehr sorgfältig aufpassen muss, ist es doch ziemlich realitätsfremd, dass man für eine Aufsicht von ein paar Stunden gleich eine schriftliche Vollmacht zur Aufsichtspflicht aufsetzt. Dazu kommt, dass die Aufsichtspflicht bei einer Gefälligkeitsaufsicht durch Freunde, Verwandte und Bekannte immer noch bei den Eltern liegt, auch wenn diese praktisch von einer dritten Person ausgeführt wird.

Die Vollmacht zur Aufsichtspflicht ist in diesem Fall doch angebracht

Die Aufsichtspflichtvollmacht ist in einem Fall doch von Bedeutung. Wenn nämlich das Kind, einen Besuch im Club anstrebt, für den es aber eigentlich volljährig sein muss. Dann kann der sorgeberechtigte Elternteil einer anderen -volljährigen- Person die Aufsichtspflichtvollmacht übertragen. Diese könnte so aussehen:

Aufsichtspflichtvollmacht
Durch dieses Schreiben wird Herr/ Frau (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort) dazu bevollmächtigt am (Datum) die Aufsicht über unser Kind (Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort) zu haben. Wir (Angeben zu den Eltern wie Name, Anschrift, Geburtsdatum und Geburtsort) gestatten den Besuch in dem Club (Name, Anschrift) so lange, wie sich der Bevollmächtigte ebenfalls in den Räumlichkeiten aufhält. Für Rückfragen sind wir unter dieser Rufnummer erreichbar: ___________

 

Datum, Ort
_________________________
Unterschrift

Musterschreiben: Vollmacht zur Aufsichtspflicht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Ein Wort zum Kind und der Aufsichtsvollmacht

Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt

Die Fälschung einer Vollmacht ist nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Es handelt sich daher nicht um ein Kavaliersdelikt, „macht ja jeder“, sondern um den Tatbestand der Urkundenfälschung. Neben einer strafrechtlichen Verfolgung, dass macht sich übrigens auch nicht gut bei Bewerbungen, ist damit vermutlich auch das Vertrauen der Eltern erst einmal weg. Besser ist es, mit den Eltern zu sprechen. Vielleicht findet sich ja ein Weg, der für alle zumutbar ist.