Aktualisiert am 2. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber
Die folgende Vorlage wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um sicherzustellen, dass sie alle wichtigen Aspekte einer Jugendschutzvollmacht berücksichtigt. Nutzen Sie diese Vorlage, um eine rechtssichere Jugendschutzvollmacht zu erstellen.
Name: _______
Anschrift: _______
Bevollmächtigter:
Name: _______
Anschrift: _______
hiermit erteile ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am _______ in _______ und wohnhaft in _______ (nachfolgend „Vollmachtgeber“ genannt), dem/der [Name des Bevollmächtigten], geboren am _______ in _______ und wohnhaft in _______ (nachfolgend „Bevollmächtigter“ genannt), die Vollmacht, mein Kind [Name des Kindes], geboren am _______ in _______ und wohnhaft in _______ (nachfolgend „Kind“ genannt), in allen Angelegenheiten des Jugendschutzes zu vertreten.
Umfang der Vollmacht:
Der Bevollmächtigte ist berechtigt, folgende Handlungen in meinem Namen vorzunehmen:
- Betreuung und Aufsicht: Ausübung der Aufsichtspflicht und Sorge während meiner Abwesenheit.
- Erziehung: Treffen von Entscheidungen bezüglich der Erziehung und des täglichen Lebens des Kindes.
- Gesundheitsfürsorge: Entscheidungen über medizinische Behandlungen und Gesundheitsversorgung des Kindes.
- Schulische Angelegenheiten: Vertretung des Kindes in schulischen Angelegenheiten, einschließlich der Kommunikation mit Lehrkräften und der Teilnahme an schulischen Veranstaltungen.
- Freizeitaktivitäten: Genehmigung und Beaufsichtigung von Freizeitaktivitäten und Veranstaltungen.
Diese Vollmacht ist ab dem _______ gültig und bleibt bis auf Widerruf bestehen oder bis zu einem anderen im Voraus festgelegten Datum, das wie folgt lautet: _______. Ein Widerruf der Vollmacht ist jederzeit möglich und bedarf der Schriftform.
Ort, Datum: _______
Unterschrift Vollmachtgeber: _____________________
Unterschrift Bevollmächtigter: _____________________*
Ein Diskothekenbesuch. Nicht nur für den Jugendlichen aufregend. Auch für die Eltern des „Pubertiers“. Was noch vor wenigen Jahrzehnten völlig unproblematisch war, ist für die heutige Jugend „ein Problem“. Der Jugendschutz. Dieser sagt nämlich, dass sich Jugendliche unter 18 Jahren nur bis 24 Uhr in einer Disco aufhalten dürfen. Vor ein paar Jahren gab es dieses Gesetz zwar auch schon, da hat aber kein Hahn nach gekräht. Heute müssen die Jugendlichen Ihren Ausweis am Eingang abgeben und bis 24 Uhr wieder abgeholt haben. Da kommt ein gewiefter Jugendlicher doch auf die Idee: Eine Vollmacht der Eltern muss her. Damit kann ich doch bestimmt länger tanzen. Oder? Dieser Frage gehen wir hier auf den Grund.
Jugendliche sind bei der Durchsetzung Ihrer Wünsche durchaus kreativ. Da wird beim Papa so lange argumentiert: „Du durftest doch auch länger aus.“, bis dieser genervt aufgibt. Das Kind hat ja nicht unrecht. Vor 30 Jahren waren die Eltern oft auch länger draußen als bis 24 Uhr. Was soll´s. Sind ältere Freunde dabei, dann passiert schon nichts. Das Kind fordert dann eine Vollmacht für den Türsteher. Damit dürfe es dann länger in der Disco bleiben. Mit dieser Frage setzten sich viele Erziehungsberechtigte vor den PC. Die Mission: Wie sieht so eine Vollmacht aus?
Wie muss so eine Vollmacht für den Jugendschutz aussehen?
Das Jugendschutzgesetz für Jugendliche unter 16
Jugendliche unter 16 müssen die Diskothek um 22 Uhr verlassen. Lediglich wenn die Eltern mit dabei sind dürfen sie bis 24 Uhr bleiben. Doch welche Eltern haben Lust sich den Abend in einer lauten, von Teenies beherrschten, Diskothek um die Ohren zu hauen?! Die Lösung: Die elterliche Sorge auf einen Freund übertragen. Gemäß § 1 I Nr.4 Jugendschutzgesetz ist das möglich. Dazu muss der Freund aber 18 Jahre alt sein. Unser Rat: Überlegen Sie gut, welchen 18-jährigen Sie damit betrauen wollen. Dieser muss schon sehr erwachsen sein, damit das geht. Denn er oder sie hat eben die Verantwortung für Ihr Kind. Ihr Kind muss darauf hören, was dieser sagt. Das ist schon bei den eigenen Eltern eher schwierig. Ist sich der junge Erwachsene, der als Erziehungsbeauftragter Ihr Kind dabeihat, dieser Aufgabe bewusst? Kann er oder sie das leisten?
Das Jugendschutzgesetz für Jugendliche zwischen 16 und 18
Das Jugendschutzgesetz sagt, das Jugendliche unter 18 Jahren und über 16 Jahren, bis 24 Uhr tanzen dürfen. Auch hier gibt es die Möglichkeit einen Erziehungsbeauftragten mit einer Vollmacht auszustatten, mit der der Jugendliche länger als 24 Uhr bleiben darf. Aber auch hier sollte darüber nachgedacht werden, wer als Erziehungsbeauftragter in Frage kommt. Mehr dazu, weiter unten.
Die Jugendschutz Vollmacht kann dann so aussehen:
Musterschreiben: Jugendschutz Vollmacht
Diese Vorlage sollte auf Sie angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.
Vollmacht
Vollmachtgeber (Eltern/Erziehungsberechtigte)
Name
Anschrift
Telefonnummer
Geburtsdaten
Bevollmächtigter (Erziehungsbeauftragter)
Name
Anschrift
Telefonnummer
Geburtsdatum
Gemäß §1, Absatz 1, Nr. 4 des Jugendschutzgesetzes übertragen wir, Name(n) der/des Erziehungsberechtigten, die Aufgabe des Erziehungsbeauftragten für meine(n) minderjährigen Tochter/Sohn (Name, Anschrift, Geburtsdatum) für die Dauer des Aufenthaltes in der Diskothek (Name, Ort) an (Name des Bevollmächtigten). Die Dauer der Aufsichtspflicht soll gelten am __.__.__. (Oder: Die Dauer der Aufsichtspflicht soll fortwährend gelten.)
Für Rückfragen sind wir unter folgender Telefonnummer erreichbar.
Ort, Datum
______________________________
(Unterschrift des Erziehungsberechtigten)
Bedenken bei der Jugendschutz Vollmacht
Eines gilt es bei der Erteilung einer Jugendschutz Vollmacht immer zu bedenken. Die Person, die die elterliche Sorge ausnahmsweise inne hat, muss
- absolut verlässlich sein,
- Autorität gegenüber dem Teenie haben,
- dem Alkoholkonsum wirksam ein Ende setzten können,
- mit der Verantwortung umgehen können.
Vor allem, wenn ein Freund oder „der Freund“ als Erziehungsbeauftragter auftreten soll, kann es schwierig werden. Lässt sich ihr Kind etwas von ihm sagen? Hört es auf ihn oder sie? Ist sich der Freund der Aufgabe bewusst? Er oder sie hat eine große Verantwortung zu tragen. Fragen, die geklärt werden müssen.
Anforderungen an die Jugendschutz Vollmacht
Der Discothekenbetreiber ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Vollmacht in Frage zu stellen. Dazu braucht es nicht einmal einen (berechtigten) Zweifel. Vielmehr muss der Betreiber Stichproben durchführen. Denn sind wir mal ehrlich, wer hat die Unterschrift der Eltern nicht auch schon gefälscht?
Daher ist es notwendig, dass Sie eine Nummer auf der Vollmacht angeben, unter der Sie auf jeden Fall erreichbar sind. Ansonsten kann Ihrem Kind der Zutritt verweigert werden. Das Drama, wollen Sie sich dann besser nicht vorstellen.
Jugendschutz Vollmacht für ein Konzert
Für Konzerte gibt es, von Seiten des Jugendschutzes, keine Zeitvorgaben die einzuhalten wären. Hier kann der Veranstalter aber Altersbeschränkungen festlegen. Das Jugendschutzgesetz sagt aber, dass zum Besuch eines Konzertes für unter 18- Jährige, die Erlaubnis der Eltern notwendig ist. Daher sollten Sie Ihrem Kind eine entsprechende Vollmacht ausstellen und mitgeben.
Jugendschutz: Konzert Vollmacht Vorlage
Verwenden Sie diese Vorlage nur nach Anpassung. Eine juristische Beratung kann in Ausnahmefällen notwendig sein.
Vollmachtgeber (Eltern/Erziehungsberechtigte)
Name
Anschrift
Telefonnummer
Geburtsdaten
Meine Tochter/ mein Sohn darf das Konzert (Titel) am (Datum) besuchen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter folgender Telefonnummer zu Verfügung:
Ort, Datum
(Unterschrift des Erziehungsberechtigten)