Erteilung einer Vollmacht für ein Tattoo

Aktualisiert am 30. Juni 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die folgende Vorlage für eine Vollmacht zur Erlaubnis eines Tattoos bei Minderjährigen wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit sicherzustellen. Sie enthält alle notwendigen Angaben und Formulierungen, um rechtssicher zu sein.

Vollmacht zur Erlaubnis eines Tattoos bei Minderjährigen

hiermit erteile ich, [Name des Erziehungsberechtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Anschrift], der/dem [Name des Tattoo-Studios], ansässig in [Anschrift des Tattoo-Studios], die Vollmacht, meiner/m minderjährigen Tochter/Sohn [Name des Kindes], geboren am [Geburtsdatum des Kindes], wohnhaft in [Anschrift des Kindes], ein Tattoo zu stechen.

Ich erkläre hiermit, dass ich über die Risiken und Pflegehinweise des Tattoos vollständig informiert bin und mein Einverständnis für das Tattoo gebe. Diese Vollmacht umfasst alle notwendigen rechtlichen Handlungen im Zusammenhang mit der Erteilung dieser Erlaubnis.

Ort, Datum: [Ort, Datum]

Unterschrift Erziehungsberechtigter: [Unterschrift Erziehungsberechtigter]

Unterschrift Tätowierer: [Unterschrift Tätowierer]

Vielleicht hatten Sie auch schon solche Diskussionen: Ihr Sohn oder Ihre Tochter möchte unbedingt ein Tattoo, ist allerdings noch nicht volljährig. Ohne Ihre Erlaubnis darf ein Tattoo allerdings nicht gestochen werden, da es sich rein rechtlich um eine Körperverletzung handelt. Doch wie können Sie Ihrem Kind die Erlaubnis erteilen, sich ein Tattoo stechen zu lassen und worauf müssen Sie dabei in jedem Fall achten? Eine Lösung kann die Vollmacht fürs Tattoo sein, die Sie dem Tätowierer erteilen können. So ist das Tattoo auch unter 18 Jahren rechtlich möglich.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie wäre es, wenn Sie die Vollmacht für das Tattoo ganz einfach erteilen können und Sie dafür nicht viel Aufwand in Kauf nehmen müssen? Das klingt gut? Dann ist die Vollmacht für Sie die ideale Lösung. Sie kann von Ihnen einfach erteilt werden und macht es dann möglich, dass sich Ihr Kind ein Tattoo stechen lässt. Mit wenig Aufwand kann die Vollmacht für das Tattoo erteilt werden.

Lesen Sie im folgenden Text, was die Vollmacht für das Tattoo enthalten muss und worauf dabei zu achten ist. Sie finden Details zum notwendigen Inhalt, zu Widerrufsmöglichkeiten und auch zur Form der Vollmacht – nicht immer muss diese nämlich in schriftlicher Form vorliegen. Am Ende können Sie eine notwendige Tattoo Vollmacht dann ganz leicht erteilen.

Wann ist die Vollmacht für ein Tattoo erforderlich?

Während sich Jugendliche unter 16 Jahren gar keine Tattoos stechen lassen dürfen, findet man sich im Alter zwischen 16 und 18 Jahren in einer Art Grauzone wieder. Ohne Erlaubnis der Erziehungsberechtigten darf dann kein Tattoo gestochen werden, mit einer Vollmacht ist das Tattoo allerdings legal. Das bedeutet, dass Ihr Kind in jedem Fall eine Vollmacht für das Tattoo braucht, wenn es 16 oder 17 Jahre alt ist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um das erste Tattoo handelt oder ob Ihr Kind bereits ein anderes Tattoo hat. Für jedes neue Tattoo wird eine erneute Vollmacht notwendig.

Wie muss die Vollmacht für das Tattoo erteilt werden?

Sie können sich und den Tätowierer absichern, indem Sie die Vollmacht in schriftlicher Form erteilen und darin ganz genau festhalten, was für ein Tattoo erlaubt ist und wer das Tattoo erhalten soll. Allerdings kann auch eine mündliche Vollmacht ausreichen. Das ist dann der Fall, wenn Sie beim Tattoo Termin selber mit anwesend sind und vor Ort Ihr OK geben. Dann kann auf eine schriftliche Vollmacht oft verzichtet werden.

Übrigens:

Viele Tattoo Studios sind inzwischen auf Minderjährige eingestellt und haben entsprechende Formulare für die Einwilligung durch die Erziehungsberechtigten vorliegen. Diese müssen von Ihnen dann nur noch ausgefüllt und unterschrieben werden. Liegt solch ein Formular nicht vor, ist die Vollmacht für das Tattoo die beste Option.

Was muss die Tattoo Vollmacht auf jeden Fall beinhalten?

Sie müssen in der Vollmacht für ein Tattoo einige Dinge aufnehmen, damit diese vor Ort vom Tattoo Studio auch akzeptiert wird und das Stechen des Tattoos möglich wird. So sollte klar erkennbar sein, wer Ihr Kind ist und wann dieses geboren wurde. Auch Ihre Daten und eine Rückrufnummer sollten nach Möglichkeit darin zu finden sein.

Im besten Fall nennen Sie auch das gewünschte Tattoo Studio und schließen unerwünschte Motive direkt aus. So kann sichergestellt werden, dass nur bestimmte Tattoos gestochen werden.

Daraus folgt, dass die Vollmacht fürs Tattoo folgende Dinge beinhalten sollte:

  • Ihre Daten mit Adresse
  • Eine Rückrufnummer für Fragen
  • Die Daten mit Geburtsdatum des Kindes
  • Das gewünschte Tattoo Studio
  • Ausschluss gewisser Motive (falls relevant)
  • Eigenhändige Unterschrift am Ende

Beachten Sie:

Ohne eine Unterschrift wird die Vollmacht in der Regel nicht akzeptiert. Daher sollten Sie diese möglichst direkt unterschreiben, nachdem diese erstellt wurde. So ist sichergestellt, dass auch wirklich Ihre Erlaubnis für das Tattoo Ihres Kindes gegeben wurde.

Muss die Vollmacht fürs Tattoo beglaubigt sein?

Nein, auch wenn Unterschriften immer wieder gefälscht werden, muss die Vollmacht nicht notariell beglaubigt sein. Sie können diese einfach selber erteilen und haben so die Möglichkeit, Ihrem Kind den Wunsch von einem Tattoo auch in jungen Jahren zu erfüllen.

(Mustervorlage Vollmacht für ein Tattoo)

Nachfolgend finden Sie eine frei verwendbare Vollmacht für ein Tattoo. Diese sollten Sie allerdings nur nach vorheriger Anpassung an Ihre Anforderungen verwenden. Halten Sie bei Bedarf außerdem Rücksprache mit einem Juristen – beispielsweise dann, wenn Ihnen etwas unklar sein sollte.

Tattoo Vollmacht

Kind: ____________________________________________________ (Vor- und Nachname und Geburtsdatum)

Vollmachtgeber: ____________________________________________________ (Adresse, Name und Rückrufnummer)

Tattoo Studio: ____________________________________________________ (Name und Adresse, ggf. Tätowierer)

Ich erteile als Vollmachtgeber für mein oben genanntes Kind eine Vollmacht. Mein Kind darf sich in oben genannten Tattoo Studio ein Tattoo stechen lassen.

Dafür gelten folgend Einschränkungen:

____________________________________________________

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(Ausschluss von Motiven, maximale Größe etc.)

Die Vollmacht ist einmalig gültig und kann zudem auch von mir widerrufen werden.

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Datum, Ort und Unterschrift der Erziehungsberechtigten

Durch die Vollmacht für ein Tattoo sichern Sie vor allem den Tätowierer ab und hindern diesen daran, sich eventuell strafbar zu machen. Dennoch sollten Sie damit rechnen, dass Sie vor dem Tätowieren anwesend sein müssen um Ihre Vollmacht noch einmal persönlich zu bestätigen. Viele Tattoo Studios sichern sich auf diesem Weg noch einmal doppelt ab und minimieren so ihr Risiko.

Generell ist eine Tattoo Vollmacht für Ihr Kind zwischen 16 und 18 Jahren aber oft ausreichend.