Vollmacht Disco

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise haben Sie Kinder, die sich am Wochenende die Nächte gerne in Diskotheken um die Ohren schlagen und zu moderner Musik tanzen. Das ist an sich auch gar kein Problem. Allerdings sieht es das Jugendschutzgesetz vor, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach Mitternacht – also 24 Uhr – nicht mehr in öffentlichen Räumen zugegen sind oder gar in Discos feiern. In vielen Fällen wird aber genau das gewünscht und Ihr Nachwuchs kann möglicherweise auch schon einmal genau danach gefragt haben. Doch welche Möglichkeit gibt, damit Ihr Kind nach Mitternacht doch noch in der Disco feiern kann? Eine Vollmacht für die Disco erlaubt genau dies.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was wäre, wenn Sie für die Vollmacht für die Disco nicht viel Zeit aufwenden müssten und diese für Ihr Kind mit wenigen Handgriffen erteilen könnten? Genau so ist es nämlich. Die Disco Vollmacht kann von Ihnen ganz simpel erteilt werden und erlaubt es Ihrem Kind, sich auch nach Mitternacht noch in einer Diskothek aufzuhalten.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich, wie Sie eine Vollmacht für die Disco ganz einfach erteilen können. Dabei erfahren Sie auch, welche Inhalte darin zu finden sein müssen und welche Besonderheiten es hierbei gibt. Gut zu wissen ist schon zu Beginn, dass Sie in jedem Fall einen volljährigen Bevollmächtigten benötigen, der Ihr Kind in die Disco begleitet.

Disco Vollmacht: Für wen kann diese in Frage kommen?

Kinder und Jugendliche dürfen sich unter 16 Jahren bis maximal 22 Uhr alleine in öffentlichen Räumen aufhalten. In Begleitung der Eltern ist ein längerer Aufenthalt möglich. Jugendliche ab 16 Jahren dürfen sich ohne Begleitung der Erziehungsberechtigten bis Mitternacht, also 24 Uhr, in Diskotheken aufhalten. Und in diesem Fall kann dann auch eine Vollmacht für die Disco in Frage kommen. Diese berechtigt Ihr Kind dazu, eine Disco auch nach 24 Uhr zu besuchen – vorausgesetzt allerdings, dass Ihr Kind von einer volljährigen Person begleitet wird, der die Aufsichtspflicht übertragen wird.

Gut zu wissen:

Rein rechtlich muss die begleitende Person nicht nur volljährig sein und Ihrer Vollmacht zustimmen, sie muss außerdem auch nüchtern sein und darf nicht alkoholisiert sein. Ansonsten kann es sein, dass die Diskothek die Vollmacht nicht akzeptiert und dass Ihrem Kind der Aufenthalt nach Mitternacht verweigert wird.

Wie wird die Vollmacht für die Disco erteilt?

Ihre Vollmacht für die Disco wird in aller Regel nur in schriftlicher Form akzeptiert. Zwar widerspricht dies den Anforderungen im BGB, nach denen eine Vollmacht an keine gängige Form gebunden ist, aber eine mündliche Vollmacht kann nicht nachgewiesen werden.

Übrigens:

In vielen Fällen stellen Discotheken auf ihren Webseiten Formulare zur Verfügung. Diese werden oft auch als „Muttizettel“ bezeichnet und erlauben es Ihnen, diese einfach auszufüllen. Wichtig dabei ist, dass die Zettel stets in doppelter Ausführung mitgenommen werden. Beide Zettel müssen dann auch von Ihnen unterschrieben sein.

Achten Sie bei einer handschriftlichen Vollmacht darauf, dass diese auch auf jeden Fall lesbar ist und es nicht zu Missverständnissen kommen kann. Sind einzelne Details nicht gut lesbar, kann Ihrem Kind der Zutritt zur Diskothek versagt bleiben. Der Feierspaß wäre dann mitunter jäh vorbei.

Vollmacht für die Disco: Was muss drinstehen?

In der Regel reicht eine simple und schnell verfasste Vollmacht aus. Darin muss auf jeden Fall stehen, wie alt Ihr Kind ist und wann es Geburtstag hat. Ihre Angaben mit einer gültigen Rückrufnummer sind dabei ebenso erforderlich. Zusätzlich muss die Vollmacht auch enthalten, wann diese gültig ist (Tag) und welche Disco damit besucht werden darf.

  • Ihre vollständigen Angaben mit Rufnummer
  • Name und Geburtsdatum Ihres Kindes
  • Diskothek, für die Ihre Vollmacht gültig ist
  • Gültigkeitsdatum für die Disco Vollmacht
  • Unterschrift von Ihnen

Insbesondere die Angaben zu Ihrem Kind müssen dabei stimmen und mit denen auf dem amtlichen Personalausweis oder Reisepass übereinstimmen. Passiert Ihnen hier ein Fehler, dürfte der Zugang zur Disco verwehrt bleiben. Prüfen Sie daher im besten Fall noch einmal alle Daten. Und vergessen Sie außerdem nicht, die Vollmacht auch noch zu unterschreiben.

Akzeptieren alle Diskotheken solche Vollmachten?

Tendenziell ja, allerdings kann es hier auch Unterschiede geben. Einige Diskotheken verlangen eigene Vorlagen, die von Ihnen zu nutzen sind – andere Clubs lassen Minderjährige gar nicht hinein. In diesem Fall bringt dann auch die Vollmacht für die Disco nichts.

Im Zweifelsfall:

Fragen Sie bei der Disco nach, ob Minderjährige Zutritt erhalten. Und klären Sie auch ab, unter welchen Bedingungen dies möglich ist.

(Mustervorlage Vollmacht für die Disco)

Nutzen Sie diese Mustervorlage für eine Disco Vollmacht nur dann, wenn Sie diese zuvor an Ihre Ansprüche angepasst haben. Nehmen Sie zudem alle notwendigen Ergänzungen vor. In einigen Fällen kann das Hinzuziehen eines Juristen sinnvoll sein.

Vollmacht für den Discobesuch

Als Vollmachtgeber gestatte ich meinem Sohn / meiner Tochter _________________ (Name), geboren am ________________ (Geburtsdatum) am __________________ (Tag des Discobesuchs) die Diskothek _______________________ (Name und Ort der Disco) länger als bis 24 Uhr zu besuchen. Mein Kind wird hierzu von folgender Person begleitet, die anstelle meiner die Aufsichtspflicht übernimmt:

_________________________

_________________________

_________________________

(Name, Adresse und Geburtsdatum der bevollmächtigten Person)

Vollmachtgeber:

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(Ihr Name und die Adresse)

Nummer für Rückfragen: _________________________

Die Vollmacht ist nur am oben genannten Tag gültig. Sie erfordert, dass sich mein Kind und die bevollmächtigte Person vor dem Betreten der Diskothek durch amtliche Dokumente ausweisen.

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Datum mit Ort

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Unterschrift Vollmachtgeber