Vollmacht Ummeldung

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie sind umgezogen und müssen nun nur noch die neue Wohnung bei der zuständigen Meldebehörde anmelden? Dann wissen Sie sicherlich, dass Sie hierzu nur eine gewisse Frist haben und es ansonsten auch sanktioniert werden kann, falls Sie sich nicht umgemeldet haben. Ebenso sollten Sie einiges an Zeit einplanen, da die zuständigen Behörden an vielen Orten überlastet sind. Somit kommt es häufiger zu Wartezeiten. Doch was können Sie dagegen tun und Ihre Zeit somit sinnvoller nutzen? Eine Vollmacht zur Ummeldung kann für Sie in Frage kommen und Sie können so eine dritte Person mit der Ummeldung beauftragen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Wäre es für Sie eine Erleichterung, wenn Sie nicht selber vor Ort bei der Meldebehörde auftauchen müssten und stattdessen einen Dritten mit Ihrer Ummeldung beauftragen könnten? Dann sind diese Infos für Sie sicherlich wertvoll: Denn eine Vollmacht zur Ummeldung macht exakt dies möglich und bietet für Sie die Gelegenheit, die Ummeldung ohne viel Stress zu erledigen. Die Vollmacht zur Ummeldung muss dazu lediglich erteilt werden.

Lesen Sie im Folgenden, worauf Sie bei einer Vollmacht für die Ummeldung achten sollten und welche Inhalte darin zu finden sein müssen. So können Sie die Ummeldungsvollmacht einfach erteilen und haben die Option, eine andere Person mit der Ummeldung zu beauftragen. Auch die Form und weitere Details können Sie auf diese Weise kennenlernen.

Vollmacht zur Ummeldung: Dann kann sie sinnvoll sein

Sinnvoll kann die Vollmacht zur Ummeldung in verschiedenen Fällen sein. Dazu zählen zum Beispiel diese Situationen. Sie:

  • selber sind berufstätig und schaffen es nicht
  • sind erkrankt oder körperlich beeinträchtigt
  • haben keine Möglichkeit, zur Meldebehörde zu gelangen

Vor allem in Krankheitsfällen oder wenn Sie körperliche Beeinträchtigungen haben, kann es für Sie eine Erleichterung sein, eine Vollmacht zur Ummeldung zu erteilen und damit eine dritte Person für Ihre Ummeldung zu beauftragen. Sollten sich Ihre Arbeitszeiten mit den Öffnungszeiten der Meldebehörde kreuzen, kann die Vollmacht ebenfalls nützlich sein. Gleiches gilt aber auch, wenn Sie kein Auto haben oder die Verbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln unzureichend ist. Somit sind viele Gründe dafür möglich, weshalb Sie eine Vollmacht zur Ummeldung erteilen möchten.

Was muss die Vollmacht für die Ummeldung alles enthalten?

Damit Ihre Vollmacht für die Ummeldung bei der Meldebehörde vor Ort auch akzeptiert wird, muss diese einige wichtige Angaben enthalten. Dazu zählen sowohl Ihre bisherige Adresse, wie auch die neue Anschrift, an der Sie ab dann zu erreichen sind. Für alle ebenfalls dort hingezogenen Personen muss die Vollmacht ebenfalls gültig sein. Sie sollten in der Vollmacht ebenso erwähnen, worauf sich diese bezieht und wer Ihr Bevollmächtigter ist.

Wichtig für Sie:

Die Ummeldung ist in der Regel auch mit einer Änderung im Personalausweis verbunden. Daher müssen alle Personalausweise der umgezogenen Personen dem Bevollmächtigten mitgegeben werden. Dieser muss sich zudem auf Nachfrage auch selber ausweisen können.

In der Vollmacht zur Ummeldung muss drinstehen:

  • Ihr Name, die bisherige Adresse, Geburtsdatum
  • Die Daten aller weiteren Personen, die umgezogen sind
  • Die Angaben zum Bevollmächtigten
  • Wirksamkeit der Vollmacht
  • Die neue Anschrift für die Ummeldung
  • Unterschrift durch Sie und weitere Vollmachtgeber

Wer kann mit der Ummelde Vollmacht betraut werden?

Sie müssen sich grundsätzlich an keine Vorgaben halten, wenn Sie zur Ummeldung eine Vollmacht erteilen möchten. So können Sie enge Freunde, einen Verwandten oder auch Bekannte sowie Nachbarn mit einer Vollmacht für die Ummeldung ausstatten. Wichtig ist allerdings, dass Sie selber der bevollmächtigten Person auch vertrauen. Immerhin händigen Sie dieser Ihre Ausweise aus und erwarten, dass wichtige Erledigungen für Sie vorgenommen werden.

Tipp für Sie:

Überlegen Sie vor dem Erteilen der Vollmacht für die Ummeldung, ob Sie für Ihren Bevollmächtigten selber auch diese Aufgabe oder ähnliche Verantwortung übernehmen würden. So lässt sich meist schnell herausfinden, ob der Bevollmächtigte die richtige Person ist.

Welche Form muss die Ummeldungsvollmacht haben?

Vorgaben bezüglich der Form für eine Vollmacht zur Ummeldung gibt es keine. Im Bezug auf die Nachweisbarkeit ist eine schriftliche Vollmacht allerdings zu bevorzugen. Auf eine notarielle Vollmacht können Sie dabei jedoch verzichten. Viele Meldebehörden stellen eigene Vordrucke bereit, die Sie nutzen können. Dies ist jedoch nicht immer notwendig, sodass Sie die Vollmacht für eine Ummeldung auch selber erteilen können.

(Mustervorlage Vollmacht für die Ummeldung)

Nutzen Sie die Mustervorlage für die Vollmacht zur Ummeldung nicht, wenn Sie diese zuvor nicht an Ihre Anforderungen angepasst haben. Das kann besonders wichtig sein und Sie sollten darauf achten, alle relevanten Angaben einzusetzen. Fragen Sie bei Bedarf einen Anwalt um Rat.

Vollmacht für die Ummeldung

Meldebehörde/Stadtverwaltung: _____________________________

Vollmachtgeber:

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(Name und Adresse aller Vollmachtgeber, ggf. auch Kinder)

Bevollmächtigter:

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(Name und Anschrift der bevollmächtigten Person)

Bisher waren wir unter folgender Adresse wohnhaft

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Unsere neue Adresse lautet

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Uns ist es selber leider nicht möglich, die Ummeldung vor Ort eigenständig vorzunehmen. Aus diesem Grund berechtigen wir den oben genannten Bevollmächtigten dazu, uns umzumelden und die Änderungen in den beigefügten Personalausweisen vorzunehmen. Die bevollmächtigte Person muss sich dazu selber ausweisen.

Weiterhin kann die Vollmacht jederzeit durch uns widerrufen werden.

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(Datum und Unterschrift sowie Ort der Ausstellung)

Durch die Vollmacht für die Ummeldung können Sie sich einiges an Stress ersparen und eine dritte Person zur Meldebehörde senden, die Sie dort ummeldet. Das bietet für Sie oftmals mehr Flexibilität und Sie umgehen Strafen bei Verspätung.