Vollmacht Eheschließung

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie sind frisch verliebt und träumen von einer Hochzeit? Oder leben Sie schon länger in einer Partnerschaft und möchten diese nun mit einer Hochzeit krönen? Dann wissen Sie vielleicht schon, wie viel Vorbereitung es zu einer Hochzeit braucht und wie viele Unterlagen und Termine es bedarf, damit die Eheschließung vollzogen werden kann. Gerade bei berufstätigen Partnern kann es schwierig sein, alle Termine gemeinsam wahrzunehmen. Doch wie soll dann die notwendige Unterschrift geleistet werden, damit der Ehe nichts im Wege steht? Die Vollmacht zur Eheschließung macht es möglich und Sie können diese für Ihren Partner erteilen.

Möglicherweise denken Sie, dass eine solche Vollmacht für die Eheschließung mit viel Aufwand verbunden ist und dass Sie hierzu auch einiges an Zeit investieren müssen – doch dem ist nicht so! Sie können die Vollmacht einfach erteilen und haben so die Option, Ihrem Partner dazu zu berechtigen, die Dokumente und Unterlagen zu unterschreiben.

Im Folgenden erfahren Sie, worauf Sie bei der Vollmacht zur Eheschließung achten müssen und welche Details es dabei zu beachten gilt. Weiterhin finden Sie Infos dazu, welche Form die Vollmacht haben muss und in welchen Fällen diese genutzt werden kann. Somit steht der Eheschließung dank Ihrer Vollmacht nichts im Wege und Sie können in ein gemeinsames Leben starten.

In welchen Fällen ist die Vollmacht zur Eheschließung sinnvoll?

Die Vollmacht für die Eheschließung kann von Ihnen in vielen Fällen genutzt werden. Sei es, weil beim Standesamt noch Unterlagen abzuholen oder einzureichen sind oder weil noch eine Geburtsurkunde abgeholt werden muss. Auch wenn Sie bereits Kinder haben und hierzu Dokumente gebraucht werden, kann die Vollmacht zur Eheschließung hilfreich sein, wenn einer der Partner terminlich verhindert ist.

Selbst für die Anmeldung zur Eheschließung beim Standesamt können Sie eine Vollmacht erteilen und somit dafür sorgen, dass diese Anmeldung auch gültig ist, wenn nur einer der Verlobten beim Standesamt erscheint.

Muss die Vollmacht zur Eheschließung schriftlich erteilt werden?

Tendenziell sind in Deutschland laut BGB auch mündlich erteilte Vollmächte gültig. Jedoch haben diese den Nachteil, dass Sie sich nicht belegen lassen. Sollten Sie den Standesbeamten nicht gerade gut kennen, sollte daher eine schriftliche Vollmacht erteilt werden. Das geht recht einfach und nimmt nicht viel Zeit in Anspruch.

Ob Sie die Vollmacht per PC geschrieben oder handschriftlich erteilen, obliegt Ihnen. Wichtig ist allerdings, dass die Vollmacht gut lesbar ist und es keine Missverständnisse geben kann.

Tipp:

Schreiben Sie eher unleserlich sollten Sie auf eine maschinengeschriebene Vollmacht setzen. Andernfalls kann durchaus auch eine handschriftlich erteilte Vollmacht in Frage kommen.

Was muss die Vollmacht zur Eheschließung alles enthalten?

Ihre Vollmacht für die Eheschließung muss in jedem Fall die Daten und Angaben zu den beiden Verlobten beinhalten. In aller Regel bevollmächtigt dabei der eine Verlobte den anderen Verlobten, sodass die Anmeldung zur Eheschließung vorgenommen werden kann. Viele Standesämter stellen dazu bereits eigene Vordrucke bereit, die von Ihnen nur noch ausgefüllt werden müssen.

Ansonsten sollten Sie dabei auf jeden Fall folgende Inhalte aufnehmen:

  • Angaben zu Ihnen
  • Angaben zu Ihrem/Ihrer Verlobten/Verlobtem
  • Datum der Eheschließung
  • Willenserklärung zur Anmeldung der Eheschließung
  • Eigenhändige Unterschrift

Wichtig zu wissen:

Die Unterschrift muss in jedem Fall per Hand geschrieben werden, da eine maschinengeschriebene Unterschrift nicht wirksam ist. Im besten Fall unterschreiben Sie die Vollmacht daher direkt nach der Erteilung.

Wird die Vollmacht in jedem Fall akzeptiert?

Das Standesamt in Ihrer Stadt oder Gemeinde wird die Vollmacht zur Eheschließung in aller Regel akzeptieren, solange es keine Hinweise darauf gibt, dass Sie diese nicht aus freiem Willen erteilt haben. Ist dies der Fall, kann die Vollmacht auch abgelehnt werden. Solange Ihre Vollmacht für die Eheschließung aber den gängigen Anforderungen entspricht und inhaltlich vollständig ist, wird diese auch akzeptiert. Der Anmeldung für die Eheschließung steht somit nichts im Wege.

Zu beachten:

Sie können die Eheschließung mit oder ohne Vollmacht in aller Regel erst sechs Monate vor dem Datum der Eheschließung anmelden. Einzelne Standesämter lassen aber auch Ausnahmen zu, sodass Sie die Eheschließung schon (deutlich) früher anmelden können. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem zuständigen Standesamt.

(Mustervorlage Vollmacht zur Eheschließung)

Mit der Vorlage für die Vollmacht zur Eheschließung haben Sie es ganz einfach, eine entsprechende Vollmacht zu erteilen. Achten Sie aber darauf, die Mustervorlage vor der Verwendung anzupassen. Nur dann kann diese auch genutzt werden. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt um Rat.

Vollmacht zur Eheschließung

Standesamt: ___________________ (Stadt, Gemeinde)

Vollmachtgeber: ___________________ ___________________ ___________________ (Name und Anschrift)

Bevollmächtigter: ___________________ ___________________ ___________________ (Name und Anschrift)

Für die Anmeldung zur Eheschließung am ___________________ (Datum) in ___________________ (Ort) bevollmächtige ich meinen Verlobten / meine Verlobte (oben als Bevollmächtigte benannt), die notwendigen Unterschriften auch in meinem Namen zu leisten.

Die Eheschließung wird aus meinem freien Willen und mit meiner Zustimmung geschehen. Leider ist es mir persönlich nicht möglich, bei der Anmeldung zur Eheschließung anwesend zu sein.

Die bevollmächtigte Person muss sich dazu ausweisen und auch meinen gültigen Ausweis vorlegen. Andernfalls ist diese Vollmacht nicht zu akzeptieren. Der Widerruf der Vollmacht ist durch mich jederzeit möglich.

___________________

Datum und Ort

___________________

Unterschrift Erteilender der Vollmacht

Durch die Vollmacht zur Eheschließung kann die Anmeldung für einen Eheschließungstermin einfach auch von nur einem Partner vorgenommen werden. Dabei ist wichtig, dass das betreffende Standesamt erwähnt wird und dass die Vollmacht eigenhändig unterschrieben wurde.