Vollmacht Hausverwaltung

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise kennen Sie diese Situation: Sie sind Eigentümer eines Wohnhauses und haben die Verwaltung einer Hausverwaltung übertragen. Und dann passiert in dem Haus etwas, beispielsweise kommt es zu einer Rohrverstopfung, und ehe die Hausverwaltung reagiert, fragt Sie bei Ihnen nach. Das kostet natürlich wertvolle Zeit, die im besten Fall schon mit der Behebung der Probleme verbracht werden könnte. Doch wie können Sie hier eine Lösung finden? Die Vollmacht für die Hausverwaltung bietet sich in einem solchen Fall an, damit die Problemlösung schnell und ohne viel Aufwand beginnen kann.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Wie wäre es, wenn Sie eine Vollmacht für die Hausverwaltung schnell und ohne viel Aufwand erteilen könnten und die Hausverwaltung auf diesem Weg umfangreiche Befugnisse erhält, die am Ende nützlich sind? Denn genauso ist es. Das Erteilen einer Vollmacht für die Hausverwaltung ist einfach möglich und bietet für Sie am Ende eine klare Erleichterung.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich, wie Sie die Vollmacht für die Hausverwaltung genau erteilen können und worauf Sie dabei in jedem Fall achten müssen. Sie erfahren, welche Form die Vollmacht haben muss, was darin stehen muss und auch, ob die Vollmacht beglaubigt sein muss. Somit können Sie im Anschluss die notwendige Vollmacht für die Hausverwaltung einfach selber erteilen.

Vollmacht für die Hausverwaltung: Wann lohnt sie sich?

Die Vollmacht für die Hausverwaltung kann in vielen Fällen nützlich sein. Die bezieht sich nicht nur auf das Bestellen von Klempnern und Handwerkern, ein Hausverwalter kann durch eine Vollmacht auch Mietverhältnisse unterzeichnen und somit neue Mieter ins Haus ziehen lassen. Die Schlüsselübergabe ist mit einer Vollmacht ebenso möglich wie auch die gesamte Wohnungsübergabe.

Zudem kann die Vollmacht in diesen Fällen hilfreich sein:

  • Einstellen eines Hausmeisters
  • Beginn und Beendigung von Mietverhältnissen
  • Bestellen von Handwerkern im Notfall
  • Durchführung von Schönheitsreparaturen

Gut zu wissen:

Wenn Sie in Ihrer Vollmacht konkrete Angaben machen, stellen Sie sicher, dass die Hausverwaltung nur die Aufgaben übernehmen darf, die Sie ihr übertragen wollen. Seien Sie daher ruhig konkret und machen Sie klare Angaben.

Wie wird die Vollmacht für die Hausverwaltung erteilt?

Sie sollten bei der Vollmacht für eine Hausverwaltung in jedem Fall auf die Schriftform setzen. Nutzen Sie im besten Fall eine maschinengeschriebene Vollmacht, die gut lesbar ist und alle notwendigen Inhalte auflistet. Eine mündliche Vollmacht kann zwar ebenso gültig sein, allerdings sichert die schriftliche Vollmacht beide Parteien ab. Sie können belegen, wofür Sie die Hausverwaltung ermächtigt haben und diese kann im Streitfall nachweisen, welche Aufgaben ihr tatsächlich übertragen wurden. Im besten Fall fertigen Sie zudem zwei Ausführungen an. Eine für die Hausverwaltung, die andere bleibt in Ihrem Besitz.

Eine beglaubigte Vollmacht, die ein Notar mit seinem Siegel versehen hat, benötigen Sie dabei nicht. Auch ohne ein solches Siegel ist die Vollmacht für die Hausverwaltung gültig. Notarielle Vollmachten werden ohnehin nur in wenigen Fällen wirklich benötigt. Gerade hier können Sie darauf verzichten.

Was muss die Vollmacht für die Hausverwaltung beinhalten?

Im besten Fall macht Ihre Vollmacht für die Hausverwaltung ganz genau deutlich, welche Aufgaben und Rechte Sie der Hausverwaltung übertragen möchten und welche Aufgaben nicht übernommen werden. Hier können Sie mit präzisen Formulierungen für klare Verhältnisse sorgen. Achten Sie darauf, dass alle relevanten Aspekte aufgenommen werden.

Darüber hinaus muss die Vollmacht folgende Angaben enthalten:

  • Ihr Name, Ihre Adresse, Firmenbezeichnung eventuell
  • Die betreffende Immobilie mit Adresse
  • Die Bezeichnung der Hausverwaltung mit Ansprechpartner
  • Inhalt der Vollmacht möglichst konkret
  • Ausgeschlossene Aufgaben
  • Möglichkeit zum Widerruf, Gültigkeit
  • Unterschrift durch Sie

Beachten Sie:

Eine Unterschrift ist am Ende der Vollmacht in jedem Fall notwendig. Ohne diese wäre die Vollmacht nicht gültig und der Hausverwaltung wären rein rechtlich die Hände gebunden. Unterschreiben Sie die Vollmacht daher per Hand – auch eine maschinelle Unterzeichnung reicht nicht aus.

Kann die Vollmacht der Hausverwaltung widerrufen werden?

Sie haben als Vollmachtgeber stets die Möglichkeit, eine Vollmacht zu widerrufen. Dieser Widerruf muss bei einer schriftlich erteilten Vollmacht ebenfalls schriftlich erfolgen. Auf jeden Fall können Sie die Vollmacht also aufheben, wenn Sie sich von der Hausverwaltung trennen oder es anderweitige Gründe dafür gibt.

(Mustervorlage Vollmacht für Hausverwaltung)

Setzen Sie die nachfolgende Mustervorlage für die Vollmacht für die Hausverwaltung nur ein, wenn diese davor von Ihnen angepasst wurde. Ergänzen Sie relevante Inhalte oder nehmen Sie gegebenenfalls Streichungen vor. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Anwalt um Rat.

Vollmacht zur Hausverwaltung

Vollmachtgeber: __________ __________ __________ (Name und Adresse, ggf. Firmenname)

Bevollmächtigter: Vollmachtgeber: __________ __________ __________ (Name und Adresse, ggf. Firmenname)

Ansprechpartner: __________ __________

Immobilie(n): __________ __________ __________ (Adresse und Bezeichnung)

Für die Hausverwaltung oben genannter Immobilien bevollmächtige ich oben bezeichnete Hausverwaltung (Bevollmächtigter) mit der Ausführung und Verwaltung. Dies umfasst folgende Aufgaben:

  • Beginn und Beendigung von Mietverhältnissen
  • Bestellen von Handwerkern, Klempnern, Schornsteinfegern etc.
  • Durchführung von Hausmeistertätigkeiten
  • Verwaltung von Mietverträgen und Abrechnung von Nebenkosten
  • Durchführung von kleineren Instandhaltungsmaßnahmen

Die Vollmacht ist gültig bis zum __________ (Datum) / bis auf Widerruf. Der Widerruf ist durch mich jederzeit möglich.

__________ __________

Datum und Ort Unterschrift Vollmachtgeber

Eine Vollmacht für die Hausverwaltung kann für Sie einigen Stress reduzieren und macht die Verwaltung einer Mietimmobilie deutlich einfacher. Dabei können Sie einzelne Aufgaben übertragen oder auch die gänzliche Verwaltung möglich machen. In der Vollmacht sollten dazu möglichst konkrete Informationen zu finden sein.