Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Abmahnung VollmachtEine Abmahnung ist rechtlich eine Forderung an eine Person oder Firma etwas Bestimmtes zu tun oder zu (unter-)lassen. Mit so einer Abmahnung wird oft auch Schadensersatz gefordert, der schon so manche Existenz gefährdet hat. Um eine Abmahnung aber auch richtig zu schreiben, braucht es viel juristische Fachkenntnisse oder eben einen Anwalt. Ist man tatsächlich in der Situation, dass man eine Abmahnung schreiben lassen muss, um z.B. das eigene Geschäft zu schützen, lässt man das am besten von einem Anwalt machen.

Die Kosten dafür, muss zwar der Abgemahnte tragen, allerdings wird man bei einem Anwalt keine Vollmacht mitbringen müssen. Für gewöhnlich setzen Anwälte selbst eine Vollmacht auf, wenn sie eine rechtliche Vertretung für einen Mandanten übernehmen. Auch wenn es theoretisch möglich und auch rechtsgültig ist, eine beliebige Person mit der Ausstellung einer Abmahnung zu beauftragen und zu bevollmächtigen, ist es keine gute Idee. Es gibt zu viele Dinge, die man bei einer Abmahnung und den jeweiligen Abrechnungen beachten muss, als das man sie einem Laien überlassen sollte. Aber auch von Abmahnungen mit denen man sich etwas dazu verdienen möchte, sollte man möglichst absehen.
Sicher wird sich noch die eine oder andere „Rechtsvertretung“ finden, die solche Geschäfte anbietet. Allerdings sind solche „Machenschaften“ inzwischen bei vielen Gerichten aufgefallen und kommen so nicht ohne weiteres durch.
Jeder der ggf. eine Abmahnung schreiben lassen möchte und es dann mit einem Rechtsvertreter zu tun hat, der möchte, dass man seine „Vollmacht“ auch gleich mitbringt, sollte misstrauisch werden. Eine Vollmacht für so eine Aufgabe ist ein Standardformular, das jeder Anwalt selbst vorlegt. Wenn man sich schon die Mühe macht eine Abmahnung zu veranlassen, sollte es dann auch entsprechend gründlich sein und nicht nur dem Anwalt die entsprechenden Gebühren einbringen.

 

Abmahnung Vollmacht BGH

Der Bundesgerichtshof hatte sich im Jahr 2010 damit beschäftigt, ob eine Originalvollmacht vorliegen muss, wenn eine Abmahnung durch einen Rechtsanwalt ausgesprochen wird. Wie so oft in der Juristerei, gab es hierzu verschiedene Abfassungen und vielmals wurde geurteilt, dass eine Abmahnung nur dann rechtlich bindend ausgesprochen werden kann, wenn eine vom Mandanten/ Kläger im Original unterschriebene Vollmacht vorliegt.
Beispiel: Ein Onlinehändler stellt fest, dass ein Angebot auf seiner Plattform (bspw. Ebay) nicht den rechtlichen Vorgaben zum Verbraucherschutz entspricht. Daraufhin wird der Onlinehändler dem Nutzer eine Abmahnung durch seinen Anwalt aussprechen lassen und gleichzeitig einen Unterlassungsvertrag anbieten. Dieser wird in aller Regel eine Klausel zur Zahlung einer Vertragsstrafe enthalten. Der Anwalt fügt der Abmahnung lediglich eine Kopie der anwaltlichen Vollmacht bei. Der Beklagte Nutzer hat in diesem Fall die Abmahnung, rechtlich zulässig, abgelehnt. Vor Gericht bekam der Nutzer recht. Der Händler musste also auch noch die Kosten für den Anwalt tragen.
Diesem Zustand hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben. Kurz zusammen gefasst besagt das Urteil, das einer Abmahnung keine original unterschriebene Vollmacht vorliegen muss, solange ebenfalls ein Unterlassungsvertrag beigefügt ist. Warum dies als Merkmal so wichtig ist und weiter Informationen erhalten Sie ausführlich hier.

Abmahnung: Vollmacht im Arbeitsrecht

Die Abmahnung im Arbeitsrecht kommt immer dann in Frage, wenn sie als milderes Mittel genauso wirksam ist, wie eine Kündigung. Die Kündigung wäre aber zu hart. Die Abmahnung hat hier eine Hinweisfunktion auf eine Handlung oder ein Verhalten des Arbeitnehmers, wodurch dieser gegen seine arbeitsrechtlichen Bestimmungen verstößt. Weiterhin kommt der Abmahnung eine Androhungsfunktion zu. Unterlässt der Arbeitnehmer das Verhalten in Zukunft nicht, so ist eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses möglich. Als dritte Funktion ist die Abmahnung für die Dokumentation notwendig. Fraglich ist aber, ob eine Abmahnung von jedem in einem Betrieb ausgesprochen werden kann, solange eine Vollmacht für die Abmahnung vorliegt. Grundsätzlich kann man mit einer Vollmacht jeden mit allem möglichen bevollmächtigen. Auch im Arbeitsrecht. Hier gilt jedoch, dass der Abgemahnte von der Vollmacht Kenntnis haben muss. Unproblematisch ist dies, wenn der Arbeitnehmer von einem Vorgesetzten, wie dem Abteilungsleiter abgemahnt wird. Ein Abteilungsleiter ist weisungsbefugt und der Arbeitnehmer geht automatisch davon aus, dass dieser auch eine Abmahnung aussprechen kann. Wie verhält sich dieser Fall aber, wenn es nicht ein Vorgesetzter ist der abmahnt, sondern ein Kollege? Grundsätzlich darf eine Person, die selbst befähigt ist, eine Abmahnung auszusprechen einen anderen bevollmächtigen dies ebenfalls zu dürfen. Jedoch kann der Arbeitnehmer nicht davon ausgehen, dass beispielsweise ein Kollege dazu bevollmächtigt ist. Der abmahnende Kollege müsste seine Vollmacht also zunächst vorlegen, um abmahnen zu können.

Abmahnung Vollmacht: Mietrecht

Eine Abmahnung im Mietrecht kommt immer dann in Betracht, wenn der Mieter seine Pflichten, wie die pünktliche Zahlung der Miete, nicht nachkommt. Die Abmahnung dient dem Zweck, dem Mieter sein Versäumnis aufzuzeigen und die Aufforderung, die entsprechende Handlung in Zukunft zu unterlassen bzw. seinen Pflichten entsprechend nachzukommen. Hat ein Vermieter die Verwaltung der Immobilie einem Hausverwalter übertragen, so kann in dem Umfang auch die Vollmacht enthalten sein, dem Mieter gegeben falls auch eine Abmahnung auszusprechen. Damit der Hausverwaltung die Vollmacht jedoch dem Zweck nach nutzten kann, muss er der Abmahnung, die Vollmacht im Original vorlegen. Andernfalls kann der Mieter die Abmahnung zurückweisen.
Aus der Vollmacht muss auch eindeutig hervorgehen, dass der Hausverwalter dazu berechtigt sein soll, Abmahnungen auszusprechen.

So nicht: Der Hausverwalter kümmert sich um alle Vorgänge bezüglich der Liegenschaft (Adresse).

Dieser Beispielsatz ist zu allgemein formuliert.

Besser so: Der Hausverwalter __ darf in meinem/ unseren Namen den Mieter abmahnen, wenn dieser seine Pflichten aus dem Mietvertrag nicht nachkommt.