Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht für RentenangelegenheitenEs gibt eine Vielzahl von Vollmachten die erteilt werden können. Eine der wichtigeren, um für den Lebensabend Vorsorge zu treffen, ist die Vollmacht Rentenangelegenheiten. Durch Krankheit oder Alter könnte es passieren, dass Sie früher oder später nicht mehr geschäftsfähig sind. Damit Ihre Rentenangelegenheiten dann trotzdem noch erledigt werden können, bietet sich die Vollmacht dafür an. Wie diese gestaltet werden kann und worauf Sie sonst noch achten müssen, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Mit einer Vollmacht für Rentenangelegenheiten sorgt man dafür vor, dass alle Angelegenheiten der Rente bezüglich geregelt werden können, wenn man es selbst nicht mehr kann. Dies ist meist der Fall, wenn der Vollmachtgeber (juristisch) selbst nicht mehr dazu in der Lage ist. Da die Rente oft die einzige Einnahmequelle im Alter ist, wird sie dringend gebraucht um die Ausgaben auszugleichen.

Was wird mit der Vollmacht für Rentenangelegenheiten geregelt?

Mit einer Vollmacht für Rentenangelegenheiten können zu folgendem befähigen:

  • Einholen von Auskünften zu Erfordernissen, Bearbeitungsstand und Rentenhöhe.
  • Einreichen und Unterzeichnen von Anträgen.
  • Entgegennehmen von Bescheiden und Benachrichtigungen.
  • Entgegennahme von Rentenzahlungen.

Es ist also eine Vielzahl – hier haben wir sicher nicht abschließend aufgezählt- bevollmächtigen. Soll Ihr Bevollmächtigter aber nur zu einzelnen Handlungen befähigt werden, so sollten Sie auch nur diese aufzählen. Andernfalls riskieren Sie, eine Generalvollmacht zu erteilen.

Nicht hilfreich sind Formulierungen wie: “ Mein Bevollmächtigter vertritt mich in Rentenangelegenheiten. Er ist jedoch nicht dazu befugt, Rentenzahlungen entgegen zu nehmen.“ Hier laufen Sie Gefahr, die Vollmacht weiter zu fassen, als Ihnen lieb sein dürfte. Besser ist es immer, die Vollmacht positiv zu formulieren. Das kann zwar mehr Arbeit machen, da jeder Punkt einzeln aufgezählt werden muss, dient aber Ihrem Schutz.

Die Form der Vollmacht für Rentenangelegenheiten

Die Vollmachtserteilung unterliegt keiner bestimmten Form. Dennoch ist es ratsam, diese schriftlich zu erteilen. Bei der Vollmacht für Rentenangelegenheiten ist die Schriftform sogar gefordert. Immer dann, wenn die Vollmacht gegenüber einer Behörde (wie der Rentenbehörde) gegenüber vorgelegt werden soll, verlangt die Behörde eine schriftliche Vollmacht. Anders ist Ihre Vollmacht zwar juristisch wirksam erteilt, verfehlt ihre Wirkung aber, wenn die Behörde diese nicht anerkennt.

Eine notarielle Beurkundung ist aber auch hier nicht notwendig. Es reicht, wenn Sie die Vollmacht eigenhändig datieren und unterschreiben.

 

Wer sollte mit der Vollmacht für Rentenangelegenheiten betraut werden?

Bei jeder Vollmacht stellt sich die Frage, wer am besten bevollmächtigt werden soll. Diese Frage können nur Sie selbst beantworten. Bedenken Sie aber, dass diese Person einige Fähigkeiten mitbringen muss, um dieser Aufgabe gewachsen zu sein. Ihr Bevollmächtigter wird es mit Behörden zu tun haben. Er oder Sie muss Anträge stellen und Bescheide auf ihre Richtigkeit hin überprüfen. Sie sollten also eine Person wählen, die sich dem gewachsen fühlt und auch ein Faible für Anträge mitbringt. Denn eine Aufgabe die zwar machbar ist, aber eher freudlos, wird dennoch nicht gerne erledigt.

Welchen Inhalt sollte die Vollmacht für Rentenangelegenheiten haben?

Das Gesetz gibt keine Anforderungen an die Form der Vollmacht im Allgemeinen. Dennoch sollten einige Dinge darauf enthalten sein, damit die Vollmacht eindeutig zugeordnet werden kann.

Zum einen müssen natürlich Angaben zum Vollmachtgeber und auch zum Bevollmächtigten gemacht werden. Der volle Name, die Adresse und um Verwechslungen auszuschließen auch das Geburtsdatum sowie den Ort, sind obligatorisch.

Im mittleren Teil der Vollmacht geht es darum, was der Bevollmächtigte tun darf. Wie bereits mehrfach erwähnt, sollten Sie hier kleinlich formulieren. Was genau sind die konkreten Handlungen, die der Bevollmächtigte für Sie vornehmen soll. Auch sollte hier geregelt sein, wie lange diese Vollmacht Gültigkeit hat. Die Vollmacht für Rentenangelegenheiten sollte zeitlich begrenzt erteilt werden. Können Sie zum Ausstellungstag nicht absehen, wie lange Sie selbst verhindert sein werden, so wählen Sie dennoch ein bestimmtes Verfallsdatum. Notfalls stellen Sie die Vollmacht eben noch einmal aus.

Gibt es Besonderheiten zu beachten? Dann notieren Sie auch diese.

Ganz unten sollte Ihre Unterschrift, vielleicht auch die Unterschrift Ihres Bevollmächtigten, nicht fehlen.

 

Vollmacht für Rentenangelegenheiten

Eine juristische Beratung ist bei schwierigen Fällen angezeigt. Füllen Sie das Formular vor dem Ausdruck aus.

Vollmacht

Hiermit bevollmächtige ich

Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift

Herr/Frau Vorname, Name
Geb. Datum/Ort
Anschrift

für mich meine Rentenangelegenheiten zu bearbeiten. Im Einzelnen ist Herr/Frau … befugt folgende Dinge in meinem Namen zu übernehmen.

  • Einholen von Auskünften zu Erfordernissen, Bearbeitungsstand und Rentenhöhe.
  • Einreichen und Unterzeichnen von Anträgen
  • Entgegennehmen von Bescheiden und Benachrichtigungen.
  • Entgegennahme von Rentenzahlungen

Gültig ist diese Vollmacht bei Vorlage im Original und mit Personalausweis bis zum (Datum).

Ort, Datum

______________________ _____________________

(Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift, Vollmachtnehmer)

Musterschreiben: Vollmacht für Rentenangelegenheiten als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Fazit

Ganz gleich zu welchem Zweck man eine Vollmacht heraus gibt, muss diese meist im Original vorgelegt werden, damit die Vollmachtnehmer auch tatsächlich die Aufgaben im eigenen Namen ausführen dürfen. Besonders wenn es z.B. um Rentenangelegenheiten geht, ist es sehr wichtig, dass dieses Formular auch im Original bei der Behörde vorgelegt wird. Trotzdem sollte man selbst noch mal die Behörde vorher über die Bevollmächtigung informieren, damit es keine „Missverständnisse“ gibt. Eine Vollmacht für Rentenangelegenheiten kann auch ein Bestandteil einer Vorsorgevollmacht sein.

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