Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

WahlvollmachtNicht nur Regierungsmitglieder werden gewählt. Auch Vorstände in Unternehmen oder Vereinen werden so bestimmt. Ebenfalls wird bei der IHK gewählt. Wenn man selbst nicht an der Versammlung teilnehmen kann, so kann man unter Umständen eine andere Person dazu bevollmächtigen. Das geht aber nicht immer. Hauptsächlich hängt es davon ab, was der Gesellschaftervertrag, die Satzung oder die AGB´s zur Vertretung vorsehen. Bei Regierungswahlen kann man sich übrigens nicht vertreten lassen.


Sie sollen an einer Wahl teilnehmen, können aber selbst nicht hin? Dann sollten Sie zunächst herausfinden, ob eine Vertretung mittels Bevollmächtigung überhaupt zulässig ist. Ja? Dann setzten Sie eine Vollmacht für diese Wahl auf.

Der Inhalt einer Wahlvollmacht

Die Vollmacht selbst, kann kurz und knapp verfasst werden. Es reicht, wenn Sie die Namen aller Beteiligten, sowie die Anschrift und vielleicht auch noch das Geburtsdatum angeben. So kann sich Ihr Bevollmächtigter bequem durch Vorlage seines oder ihres Personalausweises ausweisen.
Im mittleren Teil der Vollmacht sollte dann ein Satz wie: „Hiermit übertrage ich mein Stimmrecht auf den oben genannten Bevollmächtigten für die Wahl am (Datum).“, stehen.
Kommt dann noch ein Satz, aus dem hervorgeht, dass diese Vollmacht nur für diese eine Wahl, an diesem Tag gilt, haben Sie alles richtig gemacht. Mehr muss gar nicht geschrieben werden.

Was bewirkt die Vollmacht rechtlich?

Erteilen Sie einer anderen Person eine Vollmacht, so trifft diese zwar eigene Entscheidungen, jedoch für und gegen Sie als Vollmachtgeber. Sie haben bei einer Wahl also keinen Einfluss mehr darauf, wen Ihr Bevollmächtigter am Ende tatsächlich wählt, trotzdem gilt diese Stimme als eine durch Sie vergebene. Mit dieser Konsequenz müssen Sie bei der Vollmachterteilung leben. Keine Angst, Sie können das Risiko minimieren, dass Ihr Bevollmächtigter, eine ganz andere Entscheidung trifft, als Sie es getan hätten. Wie?

Suchen Sie Ihren Bevollmächtigten für die Wahl sorgsam aus

Wenn Sie vermeiden wollen, dass Ihre Stimme einer Person gegeben wird, die Sie nicht gewählt hätten, so sollten Sie vor der Bevollmächtigung ein offenes Gespräch mit dem Bevollmächtigten führen. Fragen Sie offen, für wen er oder sie sich entscheiden würde, wenn er oder sie die Wahl hätte. Wenn Sie ansonsten auch „auf einer Wellenlänge“ sind, spricht viel dafür, dass die Person, für die Sie stimmen wollten, auch durch Ihren Bevollmächtigen gewählt wird.

Inhalt und Grenzen einer Vollmacht für die Wahl

Inhaltlich können Sie keine Angaben dazu machen, wer gewählt werden soll. Aber Sie sollten auf jeden Fall eine zeitliche Begrenzung der Wirksamkeit der Vollmacht festlegen. Stellen Sie die Vollmacht auf den Tag aus, an dem gewählt wird. So ist die Vollmacht auch wirklich nur an diesem Tag zu verwenden.

Das Selbstkontrahierungsverbot beachten

Beachten Sie, dass Sie die Vollmacht keinem Kandidaten ausstellen können. Wenn doch, muss die Vollmacht von einem Notar beglaubigt werden. Sonst ist diese nicht gültig.

Muss die Vollmacht immer erteilt werden?

Grundsätzlich ist eine Vollmacht immer dann zu erteilen, wenn eine andere Person Aufgaben für Sie wahrnehmen soll. Im Geschäfts- und Arbeitsleben kann die Vollmacht aber doch mal entbehrlich sein. Immer dann, wenn eine Person aufgrund seiner Position im Unternehmen eh mit allen Befugnissen ausgestattet ist, braucht es keine schriftliche Bevollmächtigung. Beim Prokuristen ist dies regelmäßig der Fall.

Die Vollmacht widerrufen

Eine erteilte Vollmacht gilt nicht bis in alle Ewigkeit, es sein denn, Sie haben diese unwiderruflich erteilt. Um eine Vollmacht zu widerrufen, gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Sie können das Vollmachtdokument herausverlangen und dieses zerstören.
Sie bitten den Bevollmächtigten es zu zerstören.
Sie können den beteiligten Personenkreis über den Widerruf informieren. Bei Wahlen beispielsweise den Wahlvorsitzenden.
Wenn das alles nicht geht, so müssen Sie die Vollmacht durch das Amtsgericht öffentlich widerrufen lassen. Das dauert aber ein wenig. Die Entscheidungen die der Bevollmächtigte bis dahin in Ihrem Namen trifft, müssen Sie unter Umständen rückgängig machen. Dafür müssen Sie aber erstmal Kenntnis davon erhalten. Sie merken schon, dass kann kompliziert werden. Vermeiden Sie dies und setzten der Vollmacht eine zeitliche Begrenzung.

Wahlvollmacht

Eine Wahlvollmacht kann in besonderen Fällen auch erteilt werden, wenn man jemanden damit beauftragt ein Unternehmen oder eine Person bei einer Wahl zu vertreten. Es gibt sicher nicht viele Gelegenheiten in denen man sich bei so einer Wahl vertreten lassen kann bzw. muss. Trotzdem sollte man sich immer auch noch mal vergewissern, ob das auch wirklich möglich bzw. gestattet ist. So können Firmeneigentümer sich z.B. bei den Wahlen einer IHK Vollversammlung vertreten lassen. Prokuristen sind in der Regel ohne eine zusätzliche Vollmacht dazu berechtigt. Ein Filialleiter dagegen, der nur den Alltag arrangieren darf, wird in der Regel eine zusätzliche Wahlvollmacht brauchen, um bei der Wahl der IHK teilzunehmen. Diese kann etwa so gestaltet werden:

Wahlvollmacht für besonders Bevollmächtigte zur Ausübung des Wahlrechts
Hiermit bevollmächtigen wir Herr/Frau…, den/die Leiterin unserer Niederlassung (Name, Anschrift, Ort), für uns das Wahlrecht in den IHK-Vollversammlungen auszuüben.
Gültig ist diese Vollmacht für die Wahlperioden …. – höchstens jedoch bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Name (der Vertretungsberechtigten Person des Unternehmens Chef bzw. Prokurist)

Unternehmensname

Anschrift

Ort, Datum
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Name, Vorname (Unterschrift)
(Firmenstempel)[/su_note] Musterschreiben: Wahlvollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden