Vollmacht Demenz

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie kennen oder wissen das: Im Alter ändert sich für viele Menschen eine ganze Menge. Nicht jeder ist in seinem Ruhestand noch gut zu Fuß oder kann gar alleine für sich sorgen. In vielen Fällen machen auch Alzheimer oder Demenz das Leben schwer. Gut, wenn man für einen solchen Fall vorgesorgt hat oder dies zumindest geplant ist. Denn die richtige Vorsorge fürs Alter will wohl überlegt und gut durchdacht sein. Doch was macht man eigentlich, wenn man an Demenz leidet? Eine Vollmacht bei Demenz kann für Sie in einem solchen Fall eine Lösung sein.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wie möchten Sie im Alter leben, wenn Sie möglicherweise an Demenz oder anderen Krankheiten leiden? Sicherlich möchten Sie auch dann gut versorgt sein – und eine Vollmacht bei Demenz macht genau das möglich. Sie befugt eine dritte Person dazu, in Ihrem Namen wichtige Entscheidungen zu treffen. Zum Beispiel dann, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Wie wäre es, wenn Sie eine Vollmacht bei Demenz einfach erteilen können? Genauso ist es nämlich.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und informieren Sie sich, wie Sie für Ihre Zukunft im Falle von Demenz oder anderen Krankheiten einfach vorsorgen können. Sie erfahren, wie Sie die Vollmacht bei Demenz erteilen können und welche Inhalte Sie darin aufnehmen müssen. So kann die Vollmacht von Ihnen anschließend einfach erteilt werden.

Was besagt die Vollmacht bei Demenz und was ist damit möglich?

Eine Vollmacht bei Demenz kann Sie im Falle eines Falles entsprechend absichern und macht es möglich, dass eine von Ihnen ausgewählte Person Dinge für Sie entscheidet und entsprechende Vorkehrungen trifft. Falls Sie beispielsweise in ein Pflegeheim müssen, kann die Bevollmächtigte alles dafür in die Wege leiten, was notwendig ist. Weiterhin bietet die Vollmacht bei Demenz auch Entscheidungsbefugnisse, wenn Sie schlimmer erkranken oder es um die Verwaltung Ihrer Bankkonten oder Ersparnisse geht.

Die Vollmacht bei Demenz kann somit in vielen verschiedenen Situationen in Frage kommen und bietet für Sie eine simple Gelegenheit, um frühzeitig für den Krankheitsfall vorzubeugen.

Der Vorteil dabei:

Wenn Sie eine Vollmacht bei Demenz erteilen, dann greift diese auch nur, wenn Sie tatsächlich an Demenz erkranken sollten. In allen anderen Fällen bleibt die Vollmacht unwirksam, sodass Sie grundsätzlich kein Risiko eingehen. Stattdessen schaffen Sie eine sichere Grundlage für Ihre Gesundheit im Falle einer Demenzerkrankung.

Wem kann die Vollmacht bei Demenz erteilt werden?

Sie sind grundsätzlich an keine Vorgaben gebunden, wen Sie mit einer Vollmacht ausstatten, falls Sie irgendwann an Demenz erkranken sollten. Das kann also beispielsweise der Lebenspartner sein oder Ihre Schwester. Aber auch eigene Kinder oder andere enge Vertraute könnten hierfür in Frage kommen. Oftmals ist es wichtig, dass Sie hier eine Person auswählen, der Sie voll und ganz vertrauen und zu der Sie eine engere Bindung haben. Der neue Nachbar von nebenan kommt somit wohl nicht für eine Vollmacht bei Demenz in Frage.

Wählen Sie die bevollmächtigte Person gut aus und lassen Sie sich Ihre Entscheidung durch den Kopf gehen, ehe Sie diese wirklich fixieren. So kann sichergestellt werden, dass Sie die richtige Entscheidung treffen und Ihre Vollmacht im dringenden Fall auch entsprechend berücksichtigt wird.

Was muss die Vollmacht bei Demenz alles enthalten?

In der Vollmacht sollten Sie zunächst einmal klar zu identifizieren sein. Nennen Sie Ihren Namen, die aktuelle Anschrift und gegebenenfalls auch Ihr Geburtsdatum. Ähnlich sollte auch nachvollziehbar sein, wer Ihr Bevollmächtigter ist. Grenzen Sie die Gültigkeit der Vollmacht ein und weisen Sie darauf hin, dass diese nur bei der Diagnose Demenz greifen soll. Weiterhin sollten in der Vollmacht auch diese Inhalte vorzufinden sein:

  • Die Inhalte der Vollmacht sowie die Befugnisse
  • Einschränkungen, falls Sie Details ausklammern möchten
  • Die Möglichkeit zum Widerruf der Vollmacht
  • Eine handschriftliche Unterschrift

Muss die Vollmacht bei Demenz notariell beglaubigt werden?

Eine notarielle Beglaubigung einer Vollmacht kann generell nicht schaden, ist aber vielfach gar nicht erforderlich. Wenn es sich nicht gerade um einen Grundstückskauf oder ähnliches handelt, kann auf eine Vollmacht mit notariellem Siegel oft verzichtet werden. So verhält es sich auch bei der Vollmacht bei Demenzerkrankungen. Hier wird eine Beglaubigung meist nicht benötigt.

(Mustervorlage Vollmacht bei Demenz)

Diese Mustervorlage für eine Vollmacht bei Demenz sollten Sie nicht ohne vorherige Anpassung verwenden. Achten Sie darauf, dass Sie alle relevanten Details anpassen und zusätzlich auch etwaige Ergänzungen vornehmen. Fragen Sie bei Zweifeln einen Juristen.

Vollmacht im Demenzfall

Vollmachtgeber: ______________________ ____________________________ (Name, Adresse und Geburtsdatum)

Bevollmächtigte Person: ______________________ ____________________________ (Name, Adresse)

Für den Fall, dass ich – Vollmachtgeber – an Demenz erkranke und meine täglichen Geschäfte und Verpflichtungen nicht mehr eigenständig vornehmen kann, setze ich oben genannten Bevollmächtigten ein. Die Person ist dann befugt, in meinem Namen relevante Entscheidungen zu treffen. Dies bezieht sich auf:

  • Gesundheitliche Aspekte, die meine Person betreffen
  • Wohnliche Aspekte, die mich betreffen
  • Meine Konten ______________ ______________ (Kontonummern) bei der _____________ (Bank)
  • _______________________ ____________________ (sonstiges, möglichst genau beschreiben)

Die Vollmacht gilt nur bei diagnostizierter Demenz und kann von mir jederzeit widerrufen werden. Sie erlischt mit meinem Ableben.

______________________ ____________________________

Ort und Datum Unterschrift Vollmachtgeber

Rein theoretisch kann auch eine mündliche Vollmacht bei Demenz gültig sein. Diese lässt sich vom Bevollmächtigten aber nicht nachweisen, sodass eine schriftliche Vollmacht in allen Fällen zu bevorzugen ist. Dabei sollten Sie möglichst stets konkrete Angaben machen.