Vollmacht Steuerkonto

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Möglicherweise kennen Sie es, dass Sie einen Steuerberater damit beauftragt haben, Ihre Steuererklärung zu erledigen. Und dann muss oftmals Einsicht in das Steuerkonto genommen werden – um beispielsweise zu erfahren, welche Nachzahlung Sie leisten müssen oder welche Rückerstattung Sie bekommen. Für viele Steuerzahler und auch Unternehmen ist dieser Aufwand sehr hoch und es kostet Zeit, sich mit dieser Thematik genauer zu befassen. Mit einer Vollmacht fürs Steuerkonto können Sie dieses Problem allerdings einfach umgehen und haben die Möglichkeit, bequem und einfach eine andere Person damit zu beauftragen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was wäre, wenn Sie die Vollmacht fürs Steuerkonto für Ihren Steuerberater einfach und mit nur wenig Aufwand erteilen könnten? Wenn Sie auf diese Weise Zeit sparen und einen Bevollmächtigten haben, der in dieser Hinsicht Ihre Interessen vertritt? Diese Option besteht und die Vollmacht für das Steuerkonto ist hierfür die beste Lösung. So kann Ihr Steuerberater einfach auf Ihr Steuerkonto zugreifen und hier entsprechend agieren. Für Sie bedeutet das in jedem Fall eine Erleichterung.

Der folgende Text bietet Ihnen wichtige Informationen zur Vollmacht fürs Steuerkonto. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, die passende Steuerkonto Vollmacht ganz einfach zu erteilen. Sie erfahren, worauf Sie achten müssen, welche Form notwendig ist und welche Inhalte in der Vollmacht für das Steuerkonto enthalten sein müssen.

Welchen Nutzen hat eine Vollmacht fürs Steuerkonto?

Eine Vollmacht für das Steuerkonto macht es für Ihren Steuerberater möglich, unabhängig von den Öffnungszeiten und Arbeitszeiten des Finanzamtes auf Ihre Steuerkonten Einblick zu nehmen – so kann sich dieser über offene Rückstände, geleistete Zahlungen und mehr informieren. Der größte Vorteil für Sie dabei ist, dass diese Arbeit jemand übernehmen kann, der sich vollständig damit auskennt.

Falls es Unstimmigkeiten mit dem Finanzamt geben sollte, kann sich ein beauftragter und entsprechend bevollmächtigter Steuerberater direkt mit dem Finanzamt kurzschließen und nach einer Lösung suchen. Für Sie entstehen dafür in den meisten Steuerkanzleien keine weiteren Kosten und Sie profitieren somit mehrfach von der erteilten Vollmacht für das Steuerkonto.

Übrigens:

Eine erteilte Vollmacht für das Steuerkonto können Sie bei Bedarf jederzeit widerrufen. Somit binden Sie sich nicht zwingend dauerhaft an einen Steuerberater und können diesen bei Bedarf auch wechseln.

Vollmacht fürs Steuerkonto auch für Unternehmen sinnvoll

Auch für ein Unternehmen kann das Ausstellen einer Vollmacht für das Steuerkonto sinnvoll sein. Kennen sich die eigenen Mitarbeiter mit dieser Thematik nicht aus, wird in aller Regel ein Steuerberater hinzugezogen – und dieser sollte auch hier mit einer entsprechenden Vollmacht ausgestattet werden, um bei Bedarf Einblick in die Steuerkonten zu nehmen.

Das elektronische Steuerkonto kann somit jederzeit eingesehen werden und der Steuerberater kann seine Arbeit zuverlässig und professionell erledigen. Sie profitieren hiervon am Ende in jedem Fall und können sich sicher sein, dass Ihre steuerlichen Belange stets erledigt werden.

Wie wird die Vollmacht für das Steuerkonto erteilt?

Wer glaubt, dass das Erteilen einer Steuerkonto-Vollmacht aufwendig und kompliziert ist, der irrt sich. Stattdessen können Sie eine solche Vollmacht fürs Steuerkonto ganz einfach erteilen und haben die Möglichkeit, dies schriftlich zu tun. Entweder stellt Ihnen Ihr Steuerberater hierfür einen Vordruck zur Verfügung, den Sie nur noch unterschreiben müssen oder Sie setzen selber ein formloses Schreiben auf.

Wichtig:

Eine mündlich erteilte Vollmacht ist zwar prinzipiell gültig, kann allerdings nur schwer nachgewiesen werden. Daher ist eine schriftlich erteilte Vollmacht in vielen Fällen zu bevorzugen.

Was muss in der Vollmacht fürs Steuerkonto zu finden sein?

Damit Ihre Vollmacht für ein Steuerkonto auch gültig ist und wirksam sein kann, müssen darin einige wichtige Inhalte vorzufinden sein. Dazu gehören unter anderem diese Angaben:

  • Ihre vollständigen Kontaktdaten
  • Ihre gültige Steuer-ID/Steuernummer
  • Die Nummern der betreffenden Steuerkonten
  • Die Daten Ihres Steuerberaters
  • Die konkrete Bezeichnung der Vollmacht
  • Ihre Unterschrift

Anhand dieser Daten ist es möglich, die Vollmacht direkt zuzuordnen und es ist sofort klar, wem diese gilt und wofür sie verwendet werden kann. Insbesondere Ihre steuerlichen Daten sollten Sie dabei nicht vergessen. Gleiches gilt auch für Ihre Unterschrift, ohne die eine Vollmacht nicht gültig ist.

(Mustervorlage Vollmacht fürs Steuerkonto)

Die nachfolgende Mustervorlage für eine Vollmacht fürs Steuerkonto sollten Sie nur verwenden, nachdem Sie diese an Ihre Bedürfnisse angepasst haben. In einigen Fällen kann es zudem ratsam sein, einen juristischen Beistand zu befragen.

Für meinen Steuerberater

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(Daten Ihres Steuerberaters)

erteile ich

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(Ihre Daten)

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(Ihre Steuernummer)

eine Vollmacht, die zur Einsicht nachfolgender Steuerkonten berechtigt:

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(betreffende Steuerkontonummern)

Die Vollmacht ist bis zu meinem Widerruf gültig. Sie betrifft lediglich die Einsicht in die o.g. Steuerkonten und berechtigt o.g. Steuerberater dazu, meine steuerlichen Anliegen zu vertreten.

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Datum mit Ort

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Ihre Unterschrift

Eine Vollmacht für das Einsehen von Steuerkonten kann von Ihnen ganz einfach selber verfasst und erteilt werden. Dabei sollten Sie die Mustervorlage allerdings nur nutzen, wenn Sie diese angepasst haben. So sollten Sie Ihre Daten einfügen und auch die Ihres Steuerberaters hinterlegen.

Mit einer Vollmacht für Steuerkonten verschaffen Sie sich mehr Freiräume und übertragen die relevanten Dinge Ihrem Steuerberater. Dieser kennt sich in diesem Bereich aus und kann alle notwendigen Aufgaben für Sie übernehmen.

Gut zu wissen:

Sollten Sie Ihre Steuerkonten anschließend (wieder) selber einsehen wollen oder sich mit einem anderen Steuerberater austauschen, kann die Vollmacht immer auch widerrufen werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie den Widerruf in der Vollmacht ausschließen. In aller Regel ist das aber nicht notwendig.