Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht formlosImmer wieder ist zu lesen, auch auf unserer Seite, dass eine Vollmacht „formlos“ erteilt werden kann.

Doch, was bedeutet das? Und noch viel wichtiger ist die Frage, ob die Formfreiheit uneingeschränkt immer gilt?

Diesen Fragen gehen wir in diesem Beitrag auf den Grund.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Kann eine Vollmacht formlos sein?

Was bedeutet das Wort „formlos“? Oft liest man, dass dieses oder jenes „formlos“ erklärt werden kann. Was bedeutet dies aber? Ordnet das Gesetzt eine Formfreiheit an, so bedeutet es, dass Sie eine Erklärung auch mündlich abgeben können. Sie müssen eine Vollmacht also nicht schriftlich erstellen. Eine Voraussetzung dafür ist aber, dass sehr deutlich aus so einer Erklärung hervorgeht, wer mit welcher „Vertretung“ bzw. „Bevollmächtigung“ ausgestattet wird. Wie gesagt, dies kann auch mündlich geschehen. Doch schwierig wird es hier mit der Beweisbarkeit. Diesem Dilemma können Sie nur entgehen, wenn Sie die Vollmacht dann doch schriftlich festhalten.
Für eine einfache Vollmacht wird man meist sicher nicht mehr als ein A4 Blatt brauchen. Welche „Form“ eine Vollmacht haben kann richtet sich aber auch danach, wer die Vollmacht bekommt. Beauftragt man z.B. jemanden damit für sich selbst eine Kaufverhandlung zu führen und die Zahlung abzuwickeln, kann man diese Vollmacht an den „Bevollmächtigten“ aushändigen. Gerade im geschäftlichen Leben ist es üblich, die Vertretung gegenüber dem Geschäftspartner anzuzeigen. Dies geschieht dann in aller Regel als Geschäftsbrief. Beispielsweise:

Sehr geehrter Herr …,
leider bin ich zu den vereinbarten Terminen, bezüglich des Einkaufs der nächsten Kinderkollektion, persönlich verhindert. Daher habe ich Frau ___ mit allen dazu notwendigen Befugnissen ausgestattet, diese Aufgabe für mich am 20.2.20__ zu übernehmen.

Oder, es wird eine Vollmacht für den Geschäftspartner erstellt. Diese kann so aussehen:

Musterschreiben: formlose Vollmacht im Außenverhältnis

Hinweis: Das hier zur Verfügung gestellte Musterschreiben muss individuell angepasst werden und ersetzt nicht die anwaltliche Beratung.

Vollmacht gegenüber dem potentiellen Vertragspartner
(Vollmacht im Außenverhältnis)

Ansprache des Vertragspartners ( An Herrn Paul Müller)
Ich, (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
bevollmächtige hiermit Herrn/ Frau (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
die von Ihnen angebotene Kinderaschenkollektion am 20.2.20__ in Augenschein zu nehmen und Waren im Wert (bis zu einem Betrag) von ___ für mein Geschäft zu ordern.
Bitte nehmen Sie mit Herrn/ Frau (Bevollmächtigten) Kontakt unter Telefon Nr.: 0123/45679 auf. Alle Verhandlungen sollen über meinen Bevollmächtigten laufen.

Sonstige Regelungen:______________________________

Datum, Ort

_____________________

Unterschrift (Vollmachtgeber)

Musterschreiben: formlose Vollmacht im Außenverhältnis als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Es ist aber gerade im geschäftlichen Leben üblich, diese an den jeweils anderen Geschäftspartner zu schicken und ihn auf diese Weise darüber zu informieren, dass eine bestimmte dritte Person mit der Vertretung bevollmächtigt wird.
Eine Vollmacht, die bei dem Bevollmächtigten verbleiben soll, wird dagegen eher wie ein Vertrag aufgesetzt. Wie bei gewöhnlichen schriftlichen Verträgen auch, gibt es hier keine bestimmten „Vorschriften“ wie die Texte aufgebaut sein müssen. Solange man jedoch für eine gute Übersicht und deutliche Formulierungen sorgt, spielt es auch gar keine Rolle. Natürlich hat man auch, dass Recht eine Vollmacht als ein Formular zu gestalten. Bestimmte Klauseln einer Vollmacht können jedoch immer auch noch dem AGBG unterliegen. Müssen also nach den Vorschriften bzw. Gesetzten über allgemeine Geschäftsbedingungen erstellt werden.

Musterschreiben:formlose Vollmacht im Innenverhältnis

Ich, (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
bevollmächtige hiermit Herrn/ Frau (Name, Geburtsdatum, Geburtsort)
die angebotene Kindersachen Kollektion vom Händler Max Mustermann am 20.2.20__ in Augenschein zu nehmen und Waren im Wert/ bis zu einem Betrag von ___ für mein Geschäft zu ordern.

Sonstige Regelungen:______________________________

Datum, Ort

_______________________

Unterschrift (Vollmachtgeber)

Musterschreiben: formlose Vollmacht im Innenverhältnis als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Wird eine Vollmacht für mehrere Personen erstellt, kann das auf sehr unterschiedliche Weise geschehen. Sollen sich z.B. mehrere Personen gemeinsam um ein Geschäft kümmern, so kann man festlegen, ob alle die „gleichen“ Verfügungsberechtigungen haben oder ob es einen „Hauptvollmachtnehmer“ gibt, der die einzelnen „Untervollmachten“ an die anderen verteilen kann. Grundsätzlich gilt dabei, dass bei einer Verteilung auf mehrere Personen, keine Generalvollmacht ausgestellt werden darf. Wird eine Vollmacht auf mehrere Personen verteilt, so muss auch eine „Ausfertigung“ für jede Person ausgestellt werden. Schließlich müssen bevollmächtigte Personen diese Vollmacht immer auch im Original vorlegen, um tätig werden zu können. Für jeden Bevollmächtigten gilt dabei, dass sie keine Verträge mit sich selbst bearbeiten und unterzeichnen dürfen. Aber auch, wenn der Vertrag mit einem zweiten Vollmachtgeber geschlossen werden soll, darf der Bevollmächtigte nicht tätig werden.

Ausnahmen von der Formfreiheit

Bestimmte Geschäfte unterliegen auch bei der Vollmacht einer Formgebundenheit in Form einer notwendigen Beglaubigung durch einen Notar. Hierzu zählen die Vertretung bei der Gründung einer GmbH oder auch für die Beauftragung eines Vertreters mit der Aufgabe etwas im Grundbuch einzutragen. Ebenfalls muss eine Bevollmächtigung zur Aufnahme eines Darlehns beglaubigt werden.
Im Einzelfall ist das Fehlen einer Beglaubigung kein Grund, dass die Vollmacht ungültig wird. Jedoch verfehlt sie ihr Ziel.
Auch beim Erwerb oder bei der Abstoßung einer Immobilie oder eines Grundstücks muss die Vollmacht beglaubigt werden. Dies ist zwar nicht gesetzlich normiert, jedoch geht die ständige Rechtsprechung davon aus, das eine notarielle Beglaubigung notwendig sei, da ansonsten der Schutzzweck der Norm unterlaufen werden würde. Ebenfalls bedarf es der Beglaubigung einer Vollmacht, wenn das Selbstkontrahierungsverbot ausgeschlossen werden soll. Das Selbstkontrahierungsverbot besagt, dass Bevollmächtigter und Geschäftspartner nicht dieselbe Person sein dürfen. Damit soll der Vollmachtgeber geschützt werden. Verzichtet er auf diesen Schutz, so kann er das grundsätzlich nur, indem er die Vollmacht von einem Notar beglaubigen lässt.