Warum Sie eine Vollmacht immer schriftlich erteilen sollten

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie gehen davon aus, dass eine mündlich erteilte Vollmacht ausreichend ist? Dann sind Sie grundsätzlich auch richtig informiert, da das Bürgerliche Gesetzbuch keine Formvorgaben für eine Vollmacht vorsieht. Eine mündlich erteilte Vollmacht ist somit ganz allgemein tatsächlich gültig, birgt aber auch einige Probleme oder gar Nachteile. Denn eine mündlich erteilte Vollmacht ist immer nur schwer nachzuweisen, sodass es sinnvoll ist, die Vollmacht in schriftlicher Form zu erteilen. Warum Sie eine Vollmacht immer in schriftlicher Form erteilen sollten und welche Vorteile das für Sie bietet – dazu finden Sie im Folgenden umfangreichere Informationen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wäre es für Sie ein Vorteil, wenn eine von Ihnen erteilte Vollmacht auch wirklich akzeptiert wird? Würde das für Sie einiges leichter machen? Dann haben Sie die Möglichkeit, mit einer schriftlichen Vollmacht entsprechend zu agieren. Die Gründe, warum Sie eine Vollmacht immer in schriftlicher Form erteilen sollten sind dabei vielseitig. Sie können sich damit entsprechend absichern.

Nehmen Sie sich einige Minuten Zeit und erfahren Sie, warum Sie eine Vollmacht immer in schriftlicher Form erteilen sollten. So können Sie eine Vollmacht immer an die Anforderungen anpassen und haben die Möglichkeit, ganz leicht für eine höhere Akzeptanz zu sorgen. Ihre Vollmachten sind auf diese Weise professioneller und Sie haben die Chance, diese passend und zielgerichtet zu erteilen.

Was spricht für eine mündliche Vollmacht?

Eine mündliche Vollmacht kann in einigen Fällen wirklich ausreichen. Vor allem ist das im privaten Rahmen der Fall. Somit kann es ausreichend sein, wenn Sie der bevollmächtigten Person seine Berechtigung mündlich übertragen. Rein theoretisch wäre eine Vollmacht auch in anderen Bereichen in mündlicher Form ausreichend, wenn diese nicht zwingend notariell beglaubigt sein muss.

Es gibt dabei aber immer den Nachteil, dass die Vollmacht nicht nachgewiesen werden kann. Eine mündlich erteilte Vollmacht kann nicht vorgelegt werden, wenn danach gefragt wird. Bei einer Reisevollmacht kann das also auf jeden Fall ein Nachteil sein.

Bedenken Sie:

Mit einer mündlichen Vollmacht sind Sie im privaten Rahmen oftmals gut gerüstet und diese reicht vielfach aus. Sofern es sich um „offiziellere Anliegen“ handelt, sollten Sie aber auf eine schriftliche Vollmacht setzen.

Warum Sie eine Vollmacht immer schriftlich erteilen sollten

Die für eine schriftliche Vollmacht sprechenden Gründe sind umfangreich und bieten bei genauerer Betrachtung auf jeden Fall auch eine nachvollziehbare Grundlage. Dabei sind unter anderem diese Aspekte zu nennen. Eine schriftliche Vollmacht:

  • lässt sich nachweisen
  • kann vorgelegt werden
  • bietet Sicherheit im Streitfall
  • kann individuell erteilt und eingeschränkt werden

In erster Linie ist es natürlich wichtig, dass Sie eine schriftlich erteilte Vollmacht nachweisen können. Sollte es zu Rückfragen kommen oder tauchen Probleme auf, kann eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Die Akzeptanz – gerade bei offiziellen Stellen wie Behörden oder Ämtern – ist somit oftmals höher.

Darüber hinaus empfiehlt sich eine schriftlich erteilte Vollmacht aber auch aus einem ganz anderen Grund: Sollte es zwischen Ihnen und der bevollmächtigten Person zu Streit kommen, können Sie jederzeit nachweisen, wann und in welcher Form Ihre Vollmacht gültig ist oder war. Denn: Schriftlich lassen sich Einschränkungen ganz konkret festhalten, was im Zweifelsfall immer positiv ist.

Was muss eine schriftliche Vollmacht beinhalten?

Wenn Sie sich bereits informiert haben, warum Sie eine Vollmacht immer schriftlich erteilen sollen, haben Sie vielleicht noch Fragen zum Inhalt der Vollmacht. Diesbezüglich lässt sich sagen, dass Sie im Zweifel alle relevanten Details in Ihrer Vollmacht mit aufnehmen sollten. Dazu zählen natürlich in erster Linie die Details und Daten zu Ihnen und zur bevollmächtigten Person. Weiterhin sollte die Vollmacht klar verständlich sein. Beim eigentlichen Inhalt und auch bei der Gültigkeitsdauer der Vollmacht sollten Sie daher möglichst konkrete und genaue Angaben machen. Somit gehören folgende Informationen auf jeden Fall in eine Vollmacht:

  • Ihr Name und die Adresse
  • Name und Adresse der bevollmächtigten Person
  • Inhalt der Vollmacht (Wozu berechtigt diese?)
  • Wirksamkeit und Gültigkeit der Vollmacht
  • Möglichkeit zum Widerruf
  • Unterschrift durch Sie

Tipp für Sie:

Die Unterschrift muss auch bei einer PC-geschriebenen Vollmacht per Hand geschrieben sein. Nur dann ist eine schriftlich erteilte Vollmacht auch wirklich gültig. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Vollmacht stets nach der Erstellung zu unterschreiben.

(Mustervorlage Vollmacht in schriftlicher Form)

Nutzen Sie die Mustervorlage für eine schriftliche Vollmacht nur nach vorheriger Anpassung. Dabei sollten Sie entsprechende Ergänzungen oder auch Streichungen vornehmen. Im Zweifelsfall kann ein Anwalt befragt werden.

Vollmacht

Vollmachtgeber: Bevollmächtigter:

(Name und Anschrift) (Name und Anschrift)

Für folgende Aufgabe erteile ich eine Vollmacht für oben als „Bevollmächtigter“ bezeichnete Person. Diese Person darf mich – nach Identifizierung durch ein amtliches Ausweisdokument – vertreten.

(übertragene Aufgabe möglichst genau beschreiben, z.B. Paketabholung)

Die Vollmacht ist gültig ab sofort und spätestens bis zu meinem Widerruf. Der Widerruf ist durch mich jederzeit möglich.

Datum und Ort Unterschrift Vollmachtgeber

Mit einer schriftlichen Vollmacht sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite und es ist deutlich wahrscheinlicher, dass Ihre Vollmacht auch akzeptiert wird.

Sie selber entscheiden dabei übrigens, ob Sie die Vollmacht per Hand oder mit dem PC schreiben. Sie sollte lediglich gut zu lesen sein. Wenn Sie wissen, warum Sie eine Vollmacht immer schriftlich erteilen sollten, versteht sich dies allerdings von selbst. Die Akzeptanz der erteilten Vollmacht ist dann in aller Regel möglich.