Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht UniZu den Voraussetzungen für ein Studium gehört, unter anderem, die Einschreibung in eine Hochschule, Akademie oder Universität. Allerdings handelt es sich hierbei um eine Handlung, die der künftig Studierende nicht selbst vornehmen muss, sondern die auch durch einen von ihm bestimmten Vertreter durchgeführt werden kann, beispielsweise wenn der Vollmachtgeber während der Einschreibefrist verhindert ist. Zur Einschreibung reicht der Vertreter alle erforderlichen Einschreibunterlagen, wie beispielsweise die Abschrift oder beglaubigte Kopie des (Fach-) Abiturzeugnisses bzw. jedes anderen Zeugnisses, das zum Studium berechtigt oder einen eventuellen Zulassungsbescheid, zusammen mit der Vollmacht ein. Wie die Vollmacht aussehen muss und was sonst noch wichtig ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Um in Deutschland studieren zu können, bedarf es zunächst einer Bewerbung bzw. eines Antrages auf Zulassung. Ist diese Hürde erst einmal genommen, so muss sich der zukünftige Student in einer eng gesetzten Frist, an der Hochschule immatrikulieren. Eine aufregende Sache. Endlich erwachsen, vielleicht ist auch ein Umzug notwendig und die erste eigene Wohnung oder zumindest ein WG – Zimmer, kann bezogen werden.
Dann das, der zukünftige Student ist erkrankt oder sonst irgendwie verhindert und kann sich nicht persönlich einschreiben. Was tun? Es gibt eine simple Lösung. Jemand anderes damit beauftragen. Dies geht, indem man der anderen Person eine Vollmacht für die Uni ausstellt. Mit dieser Uni Vollmacht, sowie den für die Einschreibung notwendigen Unterlagen, kann der Bevollmächtigte die Einschreibung an der Uni für Sie erledigen.

 

Welche Erfordernisse sind an die Vollmacht Uni zu erfüllen?

Gesetzliche Vorschrift zur Vollmacht Uni

Die gesetzliche Legitimation für die Vollmacht findet sich in § 167 BGB. Der Paragraph findet sich im allgemeinen Teil des Gesetztes. Sie gilt also insoweit es keine spezielleren Vorschriften dazu gibt.
Nach § 167 BGB kann die Vollmacht durch Erklärung gegenüber dem Bevollmächtigten oder einem Dritten erfolgen. Insbesondere bedarf eine Vollmacht nicht der gleichen Form, welche für das Rechtsgeschäft bestimmt ist. Im vorliegenden Fall, muss die Immatrikulation zwar schriftlich erfolgen, die Vollmacht für die Uni braucht dennoch nicht schriftlich erteilt werden, um wirksam zu sein. Davon zu unterscheiden ist aber immer, ob die mündlich erteilte Vollmacht ihre Wirkung bzw. ihr Ziel erreichen kann. Das Problem liegt in der Beweisbarkeit der Vollmacht. Ist sie nur mündlich erteilt, weißen viele die Vollmacht zurück, einfach, weil es keinen Nachweis gibt. Aus diesem Grund, raten wir immer dazu, die Vollmacht schriftlich zu erteilen.

Inhaltliche Anforderungen an die Vollmacht Uni

Inhaltlich sollte die Vollmacht so verfasst sein, dass

  • deutlich wird, wer der Vollmachtgeber ist (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort)
  • deutlich wird, wer bevollmächtigt wurde (Name, Anschrift, Geburtsdatum und -ort)
  • klar hervorgeht, was der Bevollmächtigte im Namen des Vollmachtgebers zu tun hat.

Im Fall der Vollmacht für die Immatrikulation an der Uni oder Hochschule sollte also ein Satz formuliert werden wie: „Herr/ Frau Mustermann ist befugt, alle im Zusammenhang mit der Immatrikulation erforderlichen Handlungen durchzuführen und Erklärungen abzugeben.“
Bei jeder Vollmacht stellt sich die Frage, wie lange diese gültig sein soll. Wir raten Ihnen dazu, die Vollmacht Uni auf den Zeitraum der Immatrikulationsmöglichkeit zu begrenzen. Dann verliert die Vollmacht ihre Wirkung, ohne dass Sie diese vom Bevollmächtigten zurück fordern müssen.
Natürlich muss die Vollmacht unterschrieben werden. Sicherheitshalber sollte auch der Bevollmächtigte auf der Vollmacht unterzeichnen.
Die Vollmacht sollte übrigens im Original vorgelegt werden. Eine kopierte Unterschrift ist nicht gültig.

 

Was muss bei der Immatrikulation vorgelegt werden?

Der Bevollmächtigte sollte folgende Unterlagen vorlegen können:

  • die schriftliche Vollmacht für die Uni, eigenhändig durch den Vollmachtgeber unterschrieben
  • den eigenen Personalausweis oder Reisepass
  • eine schwarz/ weiß Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers
  • den Zulassungsbescheid der Uni
  • Zeugnisse etc., soweit diese von der Uni gefordert werden

 

Vollmacht Uni

Eine juristische Beratung ist bei schwierigen Fällen angezeigt. Füllen Sie das Formular vor dem Ausdruck aus.

Vollmacht
Vollmachtgeber

Name, Vorname
Anschrift

Vollmachtnehmer

Name, Vorname
Anschrift

Hiermit erkläre ich (Name des Vollmachtgebers), dass Herr/Frau (Name des Vollmachtnehmers) befugt ist, die Immatrikulation in meinem Namen vorzunehmen. Herr/Frau (Vollmachtnehmer) ist befugt, alle im Zusammenhang mit der Immatrikulation notwendige Erklärungen abzugehen und Handlungen vorzunehmen.

(Unterlagen und Bescheinigungen sind von dieser Vollmacht ausgenommen. Diese schicken Sie bitte auf dem Postweg direkt an mich.)

Diese Vollmacht erlischt, ohne dass einer Rückgabe dieses Schriftstücks bedarf, am (Datum).

 

Ort, Datum

(Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Vollmachtnehmer)

 

Musterschreiben: Vollmacht Uni als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Wer sollte mit der Vollmacht Uni betraut werden?

Die Bevollmächtigung ist in aller erster Linie eine Vertrauenssache. Ihr Bevollmächtigter solle aber auch absolut zuverlässig sein. Die Immatrikulationsfrist ist meist nur wenige Tage kurz, verbummelt Ihr Bevollmächtigter diese Frist, so können Sie sich im schlimmsten Fall gar nicht mehr einschreiben, oder müssen eine Gebühr für die Verspätung entrichten. Außerdem sollte Ihr Bevollmächtigter ein wenig Erfahrung mit Behörden etc. mitbringen. Rückfragen muss dieser inhaltlich und auch sprachlich verstehen, damit mit der Einschreibung nichts schiefgeht. Fehlende Unterlagen? Diese müssen schnellst möglich nachgereicht werden. Ihr Bevollmächtigter muss sich darum kümmern, dass Sie zumindest Kenntnis von dem Umstand (fehlende Unterlagen etc.) erhalten. Sonst haben Sie gar nicht erst die Chance etwas nachzureichen.