Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Einfache VollmachtEine Vollmacht ist in der Regel dafür da, sie jemandem in die Hand zu geben, damit dieser auch als „berechtigter“ Vertreter auftreten darf. In den meisten Fällen braucht man nur eine ganz einfache Vollmacht, in der der Satz notiert wird „Hiermit bevollmächtige ich …, mich beifolgenden Rechtsgeschäften /Angelegenheiten zu vertreten: …“. Doch was genau ist solch eine einfache Vollmacht? Wie ist sie zu erstellen und wie wird diese rechtssicher verwendet? Darauf gehen wir im Rahmen dieses Beitrags ein.

Was ist eine einfache Vollmacht (§ 167 BGB)

Eine Vollmacht ist ein Dokument, dass die Übertragung einer Aufgabe dokumentiert. Wenn Sie jetzt ein Stoppschild vor Ihrem geistigen Auge sehen „Wie, Dokument? Ich dachte, das geht auch ohne!“, dann sagen wir: „Stimmt“. In Deutschland ist die Erstellung und Verwendung einer Vollmacht in § 167 BGB verankert. § 167 BGB sagt auch, dass die Vollmacht mündlich erteilt werden kann. Das Problem: Die Vollmachterteilung ist nicht beweisbar. Der Dritte kann sich also weigern, die mündlich erteilte Vollmacht zu akzeptieren. Daher ist es sinnvoll, die Vollmacht schriftlich zu erlassen.

Eine Person erledigt im Namen eines anderen Aufgaben für diesen

Durch die Nutzung einer Vollmacht kann eine Person eine Aufgabe ausführen, die im Namen einer anderen Person ohne Schwierigkeiten erfolgt. Natürlich kann eine Vollmacht für unterschiedliche Dinge eingesetzt werden, was bedeutet, dass nicht nur für ausländische Zwecke eine Vollmacht sinnvoll ist, sondern auch für kleinere Behördengänge und ähnliches.

Wer kann eine Vollmacht erstellen?

Grundsätzlich kann jede Person eine Vollmacht erstellen. Es ist jedoch wichtig, dass die Personalien aller Parteien festgehalten werden und am besten in dem Dokument auftauchen. Einige Aufgaben, die allermeisten sogar, können mit einer formlosen Vollmacht leichte erledigt werden. Vorgefertigte Vordrucke müssen meistens bei Banken verwendet werden. Das hängt jedoch davon ab, wo und für was die Vollmacht genutzt werden soll.

Wozu braucht man eine Vollmacht

Die Vollmacht ist eine Urkunde, die für die Aufgabenübertragung sinnvoll ist. Das bedeutet, dass eine Person einer anderen eine Aufgabe überträgt. Diese Aufgabe ist dann in der Vollmacht aufgeführt. Der Bevollmächtigte kann die Vollmacht frei verwenden. Jedoch muss diese zeitliche und inhaltliche Grenzen aufweisen, damit das Dokument nicht missbraucht werden kann. Die Vollmacht kann sinnvoll sein, wenn mit den Kindern von Familienfreunden ins Ausland gereist werden soll oder auch, wenn ein Dokument bei der Behörde abzuholen ist.
Ist der Auftraggeber verhindert, kann er eine Vollmacht ausstellen, die den Bevollmächtigten dazu bevollmächtigt, die Aufgabe durchzuführen.

Welche Form muss die Vollmacht haben

In der Regel reicht es aus, wenn eine Vollmacht formlos erstellt wird. Es sind keine besonderen Formulierungen notwendig. Auf der anderen Seite ist es jedoch wichtig, dass bei Banken und Kreditinstitute die vorliegenden Vordrucke genutzt werden, die es von den Bankinstituten gibt. Der Vollmachtgeber kann selbst entscheiden, welche Aufgaben er direkt vergibt und ob es eine zeitliche Begrenzung für das Dokument gibt.

Welchen Inhalt sollte die einfache Vollmacht aufweisen?

Die Vollmacht kann, muss aber keine zeitliche und inhaltliche Begrenzung aufweisen. Wenn lediglich sehr generelle Aufgaben anfallen, ist es notwendig, die Konsequenz für diese Aufgabenerteilung zu tragen. Hier muss beachtet werden, dass der Bevollmächtigte jederzeit über die Vollmacht verfügen kann, wenn keine Begrenzung gesetzt wurde.
Der Auftraggeber muss festlegen, welche Aufgaben genauestens auszuführen sind. Je direkter und genauer die Angaben sind, desto weniger Risiko trägt er, Schwierigkeiten durch die Vollmacht zu erhalten.

Zeitliche Begrenzung ist hilfreich

Zeitlich ist die Vollmacht zu begrenzen. Das bedeutet, dass ein genaues Datum festzulegen ist oder gar ein bestimmter Zeitraum, in dem der Bevollmächtigte eine Aufgabe ausführen kann und soll. Nach diesem Zeitraum verliert die Vollmacht dann ihre Gültigkeit ohne, dass es einer Rückgabe des Dokuments bedarf.

Inhaltliche Grenzen

Inhaltlich ist es wichtig, dass der Auftraggeber direkt aufführt, welche Aufgaben zu erledigen sind. Nicht nur die Verwaltung eines Dokuments spielt dabei eine Rolle, sondern die erlaubte Nutzung für bestimmte Zwecke. Je genauer die Beschreibung ausfällt, desto sicherer ist die Erteilung der Vollmacht.

Muss eine Vollmacht beglaubigt werden?

Nein. Eine Beglaubigung ist in Deutschland selten notwendig. Nur wenn die Vollmacht im Ausland genutzt werden soll, ist eine Beglaubigung sinnvoll. Bei komplexen Vollmachten, kann der Auftraggeber die Hilfe eines Notars oder Rechtsanwalts nutzen. Dann kann unter Umständen auch eine Beglaubigung sinnvoll sein.

Wer sollte mit der Vollmacht betraut werden?

Das ist ein wenig Geschmackssache. Vertrauen ist notwendig. Der Wille des Bevollmächtigten zur Erledigung der übertragenen Aufgabe auch. Darüber hinaus, sollte der Bevollmächtigte schlicht und ergreifend dazu physisch und psychisch in der Lage sein.

Der Bevollmächtigte sollte die Vollmacht bei sich tragen

Der Auftraggeber sowie der Bevollmächtigte sollten eine Ausführung der Vollmacht bei sich tragen. Sodass sie jederzeit darauf verweisen können, dass eine Vollmacht besteht.

 

Einfache Vollmacht

Vollmacht zur Vertretung
Vollmachtgeber

Name und Anschrift

Vollmachtnehmer

Name und Anschrift

Der Vollmachtgeber bevollmächtigt den Vollmachtnehmer zur Vertretung bei folgenden Rechtsgeschäften:

Beispiel 1
Beispiel 2
Gültig ist diese Vollmacht …

 

Ort, Datum

_______________________

(Unterschrift)

 

Name, Vorname

Musterschreiben: einfache Vollmacht als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Fazit zur einfachen Vollmacht

Je umfangreicher die Inhalte der Vollmacht sind, desto umfangreicher wird auch die Vollmacht selbst. Schließlich muss sehr genau definiert werden, was der Vertreter alles darf und was nicht. Eine Vollmacht muss nicht immer auch schriftlich erfolgen. So gibt es auch viele Gelegenheiten, bei denen man eine mündliche Vollmacht erteilen kann. Eine mündliche Vollmacht ist genau so wirkungsvoll, wie eine schriftliche. Allerdings sind damit immer auch Risiken für beide Seiten verbunden. Ein kleiner Satz und eine Unterschrift darunter, können im Zweifelsfall sicher nicht schaden.