Aktualisiert am 2. Juli 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber
Die folgende Vorlage für eine Vollmacht für den Hausverkauf wurde rechtlich geprüft und gründlich von Fachleuten gegengelesen, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten. Nutzen Sie diese Vorlage, um eine Person zu bevollmächtigen, den Verkauf Ihres Hauses in Ihrem Namen abzuwickeln.
hiermit bevollmächtige ich, [Ihr Name], geboren am [Ihr Geburtsdatum], wohnhaft in [Ihre Adresse],
Herrn/Frau [Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum des Bevollmächtigten], wohnhaft in [Adresse des Bevollmächtigten],
mein Eigentum, das Haus gelegen in [Adresse der Immobilie], zu verkaufen. Diese Vollmacht umfasst insbesondere:
- Verhandlungen mit potenziellen Käufern
- Abschluss und Unterzeichnung des Kaufvertrags
- Erledigung aller erforderlichen behördlichen Formalitäten
- Entgegennahme des Kaufpreises und Übergabe der Immobilie
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum des Inkrafttretens] und bleibt bis auf Widerruf oder bis zum erfolgreichen Abschluss des Hausverkaufs bestehen.
Ort, Datum: [Ort und Datum]
Unterschrift: [Ihre Unterschrift]
Die Vollmacht für den Hausverkauf gibt es in verschiedenen Varianten. Zum einen, kann man jemanden damit beauftragen für das Haus oder die Wohnung einen kaufwilligen zu finden. Eine Vollmacht für den Hausverkauf wird häufiger auch dann ausgestellt, wenn eine der Parteien einen weiten Anreiseweg hat oder es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, kommt die Bevollmächtigung in Frage.
Die zweite Möglichkeit ist die der Vertretung beim notariellen Termin. Auch hier kann man sich vertreten lassen und muss nicht selbst an der Verhandlung teilnehmen. Die Gründe sind auch hier meist lange Anfahrtswege oder eine große Erbengemeinschaft deren Mitglieder im gesamten Bundesgebiet verstreut wohnen.
Die Vollmacht zum Hausverkauf
Die Suche nach einem Interessenten
Will man ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, wird diese Aufgabe häufig einem Immobilienmakler übertragen. Über das reine Angebot dessen, also das Inserat und den Kontakt zu möglichen Interessenten, kann dieser auch damit betraut werden, die Preisverhandlungen zu führen. Aber nicht nur Makler kommen für diesen Job in Frage. Auch Privatpersonen, hier sei wieder die Erbengemeinschaft exemplarisch genannt, können diese Aufgabe ausfüllen. Eine Vollmacht dazu würde dann so aussehen.
Vollmacht Hausverkauf
Verwenden Sie diese Vorlage nur nach Anpassung. Eine juristische Beratung kann in Ausnahmefällen notwendig sein.
Vollmacht zum Hausverkauf
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …., mich vor Privatpersonen, Unternehmen und Behörden zu vertreten, um den Verkauf der Immobilie (Beschreibung und Anschrift der Immobilie bzw. des Hauses), abzuwickeln.
Die Vollmacht beinhaltet zusätzlich das Recht, den Kaufpreis so wie weitere Details mit Kaufinteressenten in folgendem Rahmen:
Kaufpreis von … bis …
Details
zu verhandeln und den Kaufvertrag abzuwickeln.
Gültig ist diese Vollmacht bis auf Widerruf, höchstens jedoch bis zur Erledigung der Angelegenheit.
Ort, Datum
_________________
(Unterschrift)
Name, Vorname
Anschrift
Ort
Beachten Sie die Regelungen zur Vollmachterteilung
Wie bei jeder anderen Vollmacht auch, gilt es bei der Vollmacht zum Hausverkauf ein paar Dinge zu beachten.
- Besprechen Sie konkret, was Sie sich wünschen. Welcher Verkaufspreis soll angestrebt werden? Wie lange soll das Haus zu diesem Preis angeboten werden, wann kann der Preis, falls es nicht zum Verkauf kommt, gesenkt werden?
- Begrenzen Sie die Vollmacht auch zeitlich. So können Sie zunächst einmal einen Zeitraum von drei Monaten ins Auge fassen. Ist die Immobilie bis dahin nicht verkauft, so können Sie die Vollmacht erneut aufsetzten.
- Bevollmächtigen Sie jemanden, dem Sie absolut vertrauen. Kontrollieren Sie aber auch hin und wieder, was so passiert.
- Bei Erbengemeinschaften gilt: Die Vollmacht muss von jedem einzelnen Unterzeichnet werden, damit sie gültig ist.
Die Vollmacht zum Abschluss des Kaufvertrages beim Hausverkauf
Die Vollmacht zum Abschluss des Kaufvertrages ist ein wenig schwieriger. Haben wir bei fast allen anderen Beiträgen „gebetsmühlenartig“ immer wieder gepredigt, die Vollmacht kann formlos erteilt werden und maximal darauf verwiesen, dass eine schriftliche Vollmacht besser ist, so müssen wir nun sagen: Die Vollmacht muss notariell beglaubigt werden.
Jetzt haben Sie zwei Möglichkeiten.
1. Möglichkeit: Sie stellen vor dem Termin eine Vollmacht zur Vertretung beim Notartermin aus
Dazu suchen Sie einen Notar auf und lassen eine entsprechende Vollmacht für eine andere Person aufsetzen. Die hier entstandene Vollmacht, schicken Sie dann im Original an den Notar, welcher für den Hausverkauf zuständig ist. Sie können jede rechtsfähige Person mit der Vollmacht betrauen. Theoretisch könnten Sie sogar den Käufer mit der Vollmacht ausstatten.
In dieser Variante sollten Sie den Kaufvertrag genau durchgehen. Sind noch Fragen offen, müssen also bestimmte Punkte noch beim Notartermin verhandelt werden, so sollten Sie Ihren Bevollmächtigte entsprechende Anweisungen geben und während des Termins für Rückfragen telefonisch erreichbar sein.
Die Nachteile dieser Variante
Es gibt einen Nachteil bei dieser Variante. Ihr Vertreter handelt für und gegen Sie. Wird der Kaufvertrag nun geschlossen, ist er wirksam. Ein „Zurück“ ist ausgeschlossen. Die Lösung: Die zweite Variante
2. Möglichkeit: Sie schicken jemand anderes hin, der keine Vollmacht hat
Klingt jetzt vielleicht unglaubwürdig. Aber schicken Sie eine Person zu dem Termin, die nicht durch Sie bevollmächtigt wurde, so handelt diese Person als Vertreter ohne Vertretungsmacht. Der Kaufvertrag über das Haus wird dann zwar geschossen, ist aber schwebend unwirksam. Erst durch Ihre nachträgliche Vollmachterteilung wird er endgültig wirksam. Sie haben aber Zeit, sich den geschlossenen Kaufvertrag noch mal anzusehen. Falls dort Dinge vereinbart wurden, die Ihnen nicht zusagen, verweigern Sie die Vollmacherteilung. Eventuell sind Sie dann aber Schadensersatzpflichtig.
Die 2. Möglichkeit kommt in der Praxis häufiger vor
In der Praxis wird die nachträgliche Vollmachterteilung häufiger praktiziert. Die Vorteile sind auf der Hand. Ihr Risiko wir dadurch deutlich minimiert.
Entscheiden Sie sich für die zweite Möglichkeit, so wird Ihnen durch den verhandelnden Notar, nach dem Termin eine beglaubigte Abschrift zugestellt. Diese unterzeichnen Sie dann bei Ihrem Notar vor Ort. Leben Sie im Ausland, dann suchen Sie das nächste deutsche Konsulat auf. Konsularbeamte sind den Notaren gleichgestellt.
Aber wo ist denn nun ein kostenloses Musterschreiben?
Fragen Sie sich das gerade? Nun, da Sie die Vollmachterteilung, egal in welcher Form, nur notariell beurkundet ausgestellt werden kann, erübrigt es sich, ein Schreiben zu verfassen. Denn bzgl. der Kosten für den Notar ist es egal, ob Sie eine Vollmacht mitbringe, oder ob der Notar eine Vollmacht aufsetzt. Es kostet immer gleich und richtet sich nach dem Kaufpreis. Weiter Informationen zu Notarkosten finden Sie unserem Beitrag zu den Kosten einer Vollmacht.