Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht ImmobilienRund um Immobilien kann man viele verschiedene Vollmachten erteilen. So wird sicher der Hausmeister hin und wieder eine mündliche Vollmacht bekommen. Zum Beispiel um einen Handwerker anzurufen, wenn er nicht mehr weiterweiß. Schließlich geht er dann damit ja auch eine Verpflichtung im Namen des Arbeitgebers ein. Aber auch eine Vollmacht zur Vermietung von Immobilien kann man erteilen. Klassisch, im Zusammenhang mit der Vollmacht für eine Immobilie sind solche für den Verkauf eines Objektes. Was es rund um die Immobilie an Vollmachten gibt und was zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Die Immobilie wird, gerade in Zeiten in denen der Zinsmarkt wenig hergibt, als Anlagemöglichkeit sehr beliebt. Denn gibt es wenig Guthabens Zinsen, so ist auch der Darlehnszins überschaubar. Der richtige Zeitpunkt also, um zu investieren und eine -zusätzliche- Immobilie anzuschaffen. Diese kann ja vermietet werden. Aber, nicht zu verachten ist die Arbeit, die man bei einer Vermietung hat. Die Suche nach einem geeigneten Mieter, die Renovierung der Wohnung oder des Hauses, der Kaufvertrag beim Notar und die Nebenkostenrechnung. Relativ wenig Arbeit hat man, wenn man die einzelnen Aufgaben auf andere delegiert. Das geht ganz einfach. Durch Vollmacht oder durch Auftrag.

Die Suche nach einem Mieter: Der Hausverwalter wird bevollmächtigt

Um einen Mieter zu suchen gibt es mehrere Möglichkeiten, soweit man es nicht selbst tun will. Der Hausverwalter übernimmt diese Aufgabe. Dazu müssen Sie diesen aber durch Vollmacht legitimieren. Auch ein Makler sucht nach einem Mieter. Den Mietvertrag schließen dann aber in der Regel Sie selbst. Körperlich anwesend müssen Sie dafür aber nicht sein. Wie die Vollmacht für den Hausverwalter aussehen kann, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Vollmacht für Eigentümer.
Daneben ist natürlich auch die Bevollmächtigung von Privatpersonen möglich. Dazu können Sie unsere Vorlage für den Hausverwalter in wenigen Schritten anpassen.

Die Vollmacht für den Hausmeister

Gerade bei großen Immobilien, vielleicht mit vielen Wohnungen, wird ein Hausmeister eingestellt. Dieser wartet die Immobilie und schaut nach dem Rechten. Stellt er fest, dass Dinge repariert werden müssen, für die es eine Fachfirma braucht, können Sie den Hausmeister mit der Vollmacht betrauen, ein geeignetes Unternehmen zu suchen. Diese Vollmacht braucht nicht schriftlich erteilt zu werden. Sie sagen dem Hausmeister einfach, er möge eine Firma beauftragen.
Ebenfalls kann der Hausmeister dazu bevollmächtigt werden für die Renovierung der Immobilie zu sorgen. Er sucht geeignete Unternehmen und überwacht die Arbeiten für Sie. Soll die Vollmacht für den Hausmeister doch, ausnahmsweise Mal, schriftlich erteilt werden, so können Sie diese Vorlage verwenden.

Vollmacht Immobilien

Verwenden Sie diese Vorlage nur nach Anpassung. Eine juristische Beratung kann in Ausnahmefällen notwendig sein.

Vollmacht zur Verwaltung von Immobilien
Hiermit bevollmächtige ich

(Vollmachtgeber)

Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
Anschrift
Ort

(Vollmachtnehmer)

Herr/Frau ….,
Anschrift
Ort

mich vor Privatpersonen und Behörden bei der Verwaltung folgender Immobilien zu vertreten.

Immobilie 1
Immobilie 2

Die Vollmacht umfasst folgende Berechtigungen:

Vermietung der Objekte
Erstellung von Abrechnungen für Miete, Heizöl, …
Das eingehen von Verpflichtungen sofern diese als kleinere Reparaturen an den Immobilien, im Einzelfall den Betrag von ___,- Euro nicht überschreiten.

Der Bevollmächtigte ist nicht befugt, steuerrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit den Immobilien abzuwickeln. Gültig ist die Vollmacht bis auf Widerruf, höchstens jedoch bis zum (Datum).

Ort, Datum

___________________

(Unterschrift)
Name, Vorname

 

Musterschreiben: Vollmacht für die Immobilie als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Die Vollmacht für den Kauf einer Immobilie

Wollen Sie eine Immobilie erwerben, so kommen Sie nicht umhin einen Kaufvertrag bei einem Notar zu schließen. Zuvor muss aber eine geeignete Immobilie gefunden werden. Auch dafür können Sie eine andere Person bevollmächtigen. Wichtig hierbei ist, dass Sie konkrete Angaben zu der „Wunschwohnung“ machen. Wie groß sollte diese minimal bis maximal sein? Wie viele Zimmer? Wie groß sollte das Grundstück sein? Brauchen Sie eine Garage? Wo sollte die Wohnung sein? Ganz wichtig: Wie teuer darf das Objekt der Begierde sein?
Sind diese Fragen geklärt, setzte Sie einen Bevollmächtigten ein. Dieser sucht dann nach einer geeigneten Wohnung und führt die Kaufpreisverhandlung für Sie.

Ist die Wohnung oder das Haus gefunden? Der Preis stimmt? Die Finanzierung steht? Dann geht’s zum Notar! Dafür haben Sie keine Zeit? Auch dafür können Sie einen Vertreter bestimmen. Nun muss die Vollmacht aber in jedem Fall notariell beglaubigt werden. Andernfalls gilt sie nicht. Zwar normiert das Gesetz grundsätzlich die Formfreiheit von Vollmachten. Die ständige Rechtsprechung hat aber für einige Rechtsgeschäfte die notarielle Beglaubigung festgeschrieben.

Warum die Vollmacht zum Immobilienerwerb notariell beglaubigt werden muss.

Kaufverträge über Grundstücke und damit auch über Immobilien, müssen immer notariell beglaubigt werden. Andernfalls ist der Kaufvertrag nicht gültig. Dies dient dem Schutz der Parteien. Sie sollen durch den Notar eindringlich darauf hingewiesen werden, was sie im Begriff sind zu tun. So eine Immobilie ist nämlich nicht nur in der Anschaffung unter Umständen teuer. Auch im Unterhalt werden Sie ein paar Euro los. Außerdem setzt der Notar den Kaufvertrag so auf, dass er den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Könne man nun aber jemanden durch eine Urkunde bevollmächtigen, den Kaufvertrag für einen zu schließen, würde man die Warnfunktion, die durch den Notar geschaffen wurde, umgehen. Entsprechend ist es sinnvoll, die Vollmacht die zum Erwerb oder zum Verkauf einer Immobilie berechtigt, ebenfalls notariell beglaubigen zu lassen. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unserem Beitrag zur Vollmacht über einen Hausverkauf.