Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht GrundbuchDas Grundbuch ist eine behördliche Institution, in der Informationen zu den verschiedensten Grundstücken gesammelt werden. Will man ein Haus oder Grundstück verkaufen, so werden die Kaufinteressenten gerne einen Blick in das Grundbuch werfen wollen. Laut Gesetz ist das aber kein berechtigter Grund, um Einsicht in das Grundbuch zu bekommen. Damit man als Kaufinteressent trotzdem einen Blick in das Grundbuch werfen kann, braucht man die Zustimmung des aktuellen Eigentümers. Diese kann mit einer einfachen Vollmacht erteilt werden. Wichtig ist hier, dass man vor allem genau angibt, um welches Grundbuchblatt es sich handelt. Wird der Hausverkauf von einem Immobilienmakler abgewickelt, so kümmert sich dieser auch um den Grundbuchauszug. Dieser wird für Kaufinteressenten, wie bereits erwähnt, gebraucht. Dem Makler stellen Sie also ebenfalls eine Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch aus.

Was ist eine Vollmacht im Allgemeinen und eine Vollmacht fürs Grundbuch im Besonderen?

Eine Vollmacht ist ein Dokument, das nach § 167 BGB erstellt wird. Das deutsche Gesetz sieht vor, dass eine Person einer anderen Person eine Aufgabe übertragen kann. Die Aufgabenübertragung wird vorgenommen, wenn im Namen der ersten Person eine Aufgabe an die zweite Person zu übergeben ist. Durch die Erstellung eines Dokuments, in dem die Erteilung einer Aufgabe deutlich wird, können sich die Parteien abgesichert fühlen. Die Vollmacht fürs Grundbuch ist eine besondere Vollmacht, wodurch der Bevollmächtigte dazu ermächtigt wird, Einsicht in das Grundbuchblatt zu nehmen.
Im Grundbuch werden die Eigentümer von Grundstücken geführt. Hier werden auch Belastungen durch Kredite vermerkt oder ein Nutzungsrecht eingetragen. Diese Informationen sind für Kaufinteressenten von Bedeutung. Denn Sie kaufen das Grundstück mit allen Eintragungen. Daher sollten Grundstückseigentümer, die über einen Verkauf nachdenken, selbst mal einen Blick in das Grundbuch werfen und nicht mehr benötigtes löschen lassen.

 

Wozu braucht man eine Vollmacht?

Tägliche Aufgaben, wie das Verwalten eines Bankkontos, die Erstellung von Verträgen oder gar die Abholung von Dokumenten, benötigen eine Vollmacht. Auch in das Grundbuch kann nur sehen, wer Eigentümer des Grundstücks ist. Ist der Eigentümer aber selbst verhindert, kann er eine andere Person mit dieser Aufgabe betrauen.

Welche Form muss die Vollmacht haben?

Eine Vollmacht muss keine bestimmte Form aufweisen. Es reicht aus, wenn der Auftraggeber formlos ein Dokument erstellt. Das darf sogar handschriftlich erstellt sein. Lediglich ist wichtig, die Daten der beiden Parteien aufzuführen, damit diese später identifiziert werden können. Am besten sollte eine Kopie der Personalien in die Vollmacht einfließen. Der Bevollmächtigte sollte sich außerdem durch seinen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
Auf der anderen Seite sollten die Vollmacht fürs Grundbuch zusätzlich bestimmte Inhalte aufweisen, um die Genauigkeit der Aufgabenübermittlung sicherstellen zu können. Fehlerhafte oder ungenaue Beschreibungen könnten zu Schwierigkeiten führen.

Welchen Inhalt sollte die Vollmacht fürs Grundbuch aufweisen?

Der Inhalt ist vor der Unterzeichnung des Vertrags sehr genau zu überprüfen. Das Dokument sollte zeitliche und inhaltliche Begrenzungen aufführen, um sicherstellen zu können, dass keine Missverständnisse in der Vollmacht auftreten und ein Missbrauch der Vollmacht verhindert wird.

Eine zeitliche und inhaltliche Begrenzung hat sich als sinnvoll erwiesen

Die zeitliche Begrenzung versteht die Angabe eines Datums oder einer Zeitspanne, in der eine Aufgabe zu erledigen ist. Außerdem sollte ein „Verfallsdatum“ angegeben werden. Dann muss die Vollmacht nicht zurückgegeben werden. Sie ist einfach unbrauchbar.
Der Inhalt einer Vollmacht ist ebenso zu überdenken. Generelle Angaben, zum Beispiel zu einem Einkauf, sollten mit Details bestückt sein. Hier sind Preis, Umfang und Produkte zu nennen. Bei der Vollmacht fürs Grundstück sind genaue Angaben zum Grundstück, also Blattnummer und Flurnummer anzugeben.

Muss eine Vollmacht beglaubigt werden?

Eine Vollmacht muss nach deutschem Recht nicht immer beglaubigt werden. Jedoch ist eine Beglaubigung bei einigen Rechtsgeschäften, wie dem Verkauf eines Grundstücks, notwendig. Auch wenn das Dokument außerhalb Deutschlands zum Einsatz kommen soll, weil sich das Grundstück beispielsweise in Spanien befindet, ist eine notarielle Beglaubigung sinnvoll und unter Umständen auch notwendig.

Wer sollte mit der Vollmacht betraut werden?

Beauftragen Sie nur jemanden, dem Sie Ihr Vertrauen schenken. Das gilt sowohl für einen Makler, als auch für Freunde und Bekannte, denen Sie die Vollmacht ausstellen. Im Grundbuch sind unter Umständen sensible Daten notiert. Sollen alle wissen, wie hoch Ihre Hypothek auf das Haus ist? Seit wann es diese gibt? Vermutlich nicht! Ihr Bevollmächtigter sollte also seine Neugier im besten Fall im Zaum halten können.

Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen und die Vollmacht vorlegen

Der Bevollmächtigte muss eine Kopie des Dokuments bei sich tragen oder am besten das Original vorweisen können. Auch muss sich der Bevollmächtigte durch ein amtliches Dokument ausweisen können.

Vollmacht Grundbuch

Diese Vorlage sollte auf Sie angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Vollmacht zur Einsicht in das Grundbuch
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau ___x, Anschrift, Ort, Einsicht in das Grundbuchblatt xy zu nehmen. Als Eigentümer des eingetragenen Grundstückes erteile ich meine Zustimmung zur Einsicht, Abschrift bzw. Weitergabe an den Kaufinteressenten/ den Immobilienmakler in folgendem Umfang:




Gültig ist diese Vollmacht einmalig höchstens jedoch bis zum (Datum).

Ort, Datum

_________________________

(Unterschrift) ggf. notarieller Beglaubigungsvermerk

Name, Vorname
Anschrift
Ort

Musterschreiben: Vollmacht Grundbuch als Word Datei(rtf) zum Downloaden