Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht GrundbuchauszugDer Grundbuchauszug ist im Grunde genommen nichts weiter, als eine vollständige Kopie des Grundbuchblattes, zu einem bestimmten Grundstück. Als Eigentümer hat man immer das Recht so einen Grundbuchauszug anzufordern. Gebraucht wird er nur, wenn man z.B. eine Hypothek auf sein Grundstück aufnehmen möchte oder einem Kaufinteressenten bzw. einem Immobilienmakler diese Informationen zukommen lassen möchte. Hier kann man dann auch selbst erst einmal einen Blick in den Grundbuchauszug werfen, bevor man diesen an andere weitergibt.

Die Vollmachterteilung ist im § 167 BGB geregelt. Hier heißt es, dass eine Vollmacht für nicht höchstpersönliche Rechtsgeschäfte formlos zu erteilen sind. Es reicht aus, wenn die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber dem am Rechtsgeschäft beteiligten erklärt wird. Die Vollmacht könnte in den allermeisten Fällen auch mündlich erteilt werden. Praktisch ist das aber leider nicht. Daher raten wir Ihnen dazu, eine Vollmacht, egal für welchen Zweck, immer schriftlich zu erteilen.

Worauf kommt es aber sonst noch so an, bei der Vollmachterteilung?

 

Zwar gibt es gesetzliche Regelungen zur Vollmacht, entscheidend ist jedoch, was die dritte Person für Anforderungen an Sie stellt. So wollen die meisten zumindest eine schriftliche Vollmacht im Original sehen. Darüber hinaus, wird das Grundbuchamt aber auch einen Ausweis zum Datenabgleich verlangen.

 

Wozu braucht man eine Vollmacht für das Grundbuchamt?

Um ein Grundstück zu verkaufen oder zu erwerben, lohnt sich ein Blick in das Grundbuch des Grundstückes. Hier finden sich Angaben zu den Eigentümern sowie zu Belastungen. Wurde der Kauf beispielsweise durch eine Hypothek ermöglicht, so wird die kreditgebende Bank die Belastung eintragen lassen. Aber auch Nutzungsrechte sind im Grundbuchblatt vermerkt. Da der Käufer eventuell die Kredite des Vorbesitzer mit kauft, sollte sich jeder Kaufinteressent um einen Blick ins Grundbuch bemühen.

Kann oder will man selbst nicht zum Grundbuchamt gehen, so verlangt das Grundbuchamt von Ihrem Bevollmächtigten einen Beweis dafür, dass es diese Vollmacht überhaupt gibt. Die Vollmacht ist vom Eigentümer des Grundstücks zu erstellen und zu unterzeichnen. Dem Grundbuchamt reicht eine selbst verfasst Vollmacht aus. Es müssen daher nicht, wie bei Banken, vorformulierte Formulare verwendet werden.

Übrigens. Nur weil eine Hypothek im Grundbuchblatt eingetragen ist, bedeutet dies nicht auch zwangsläufig, dass das Grundstück belastet ist. Vielmehr lassen Eigentümer die Eintragung oft nicht löschen. Zum einen kostet dies eine Gebühr. Zum anderen erleichtert dies eine erneute Aufnahme einer Hypothek. Denn diese muss nicht erneut eingetragen werden.

Welche Form muss die Vollmacht haben?

Wie bereits erwähnt wurde, muss eine Vollmacht keine bestimmte Form einhalten. Es reicht aus, wenn eine formlose Beschreibung der auszuführenden Aufgaben erstellt wird und die beiden Parteien das Dokument unterschreiben. Es ist darauf zu achten, dass jedoch auch Datum sowie der Name und die Anschrift aller Beteiligten auf der Vollmacht erscheinen.

 

Der Inhalt der Vollmacht für den Grundbuchauszug

Achten Sie auf eine inhaltliche wie zeitliche Begrenzung einer Vollmacht

Kontrollieren Sie, ob alle wichtigen Angaben auf dem Dokument zu finden sind. Neben allen Namen sowie den Adressen sind manchmal auch das Geburtsdatum sowie der Geburtsort anzugeben. Gerne können auch Kopien der beiden Personalausweise oder der Reisepässe hinzugefügt werden.

Damit eine mehrmalige Nutzung ausgeschlossen ist, sollten Sie ein Datum anfügen, an welchem die Vollmacht erlischt.

Außerdem ist die Aufgabe konkret zu benennen. Für das Grundbuchamt sollten die zu kopierenden Grundbuchblätter genannt werden.

 

Beispiel: Herr Butz sollen, stellvertretend für mich, am (Datum) die Grundbuchblätter (Nr.) ausgehändigt werden.

Noch präzisere Vorgaben sind notwendig, wenn es sich um eine komplexe Aufgabe handelt.

Ist eine Beglaubigung der Vollmacht notwendig?

Nein, eine Beglaubigung ist nicht notwendig. Es reicht aus, wenn Sie und der Bevollmächtigte auf der Vollmacht unterzeichnen.

 

Wer sollte mit der Vollmacht betraut werden?

Eine Vollmacht sollte grundsätzlich dem Bevollmächtigten übergeben werden. In seltenen Fällen ist es notwendig, einen Anwalt zusätzlich mit der Vollmacht zu betrauen.

 

Vollmacht Grundbuchauszug

Das hier angebotene Musterschreiben muss entsprechend angepasst werden und ersetzt nicht die juristische Beratung.

Vollmacht zur Abholung des Grundbuchauszuges

Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau …, Anschrift, Ort mich bei der Abholung des Grundbuchauszuges xy zu vertreten, den ich am (Datum) angefordert habe.

Diese Vollmacht beinhaltet auch das quittieren des Empfanges sowie das entrichten der Gebühren.

Ort, Datum

_______________________

(Unterschrift)

Name, Vorname
Anschrift
Ort

Musterschreiben: Vollmacht Grundbuchauszug als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Fazit zur Vollmacht für Grundbuchauszüge

Bei einer Vollmacht, die ggf. wesentlich unsicherer für den Eigentümer ist, kann es ja auch sein, dass Informationen eingesehen werden können, die man nicht ohne weiteres zeigen möchte. Achten Sie also genau darauf, wen Sie Bevollmächtigen. Dieser sollte gar nicht erst neugierig sein und die Blätter einfach nur abliefern. Wenn die Neugier doch siegt, sollte Ihr Bevollmächtigter zumindest Stillschweigen über den Inhalt bewahren.
Wenn man keine Zeit hat, einen Grundbuchauszug selbst vom Grundbuchamt abzuholen, kann man dennoch eine andere Person bevollmächtigen, diese abzuholen. Halten Sie sich an die hier genannten Tipps, dann ist die Aufgabe schnell und zuverlässig erledigt. Wichtig ist nur, dass auch der Bevollmächtigte seinen Personalausweis mitnimmt. Dieser muss fast immer im Zusammenhang mit einer Vollmacht vorgezeigt werden.
Übrigens, wenn Sie planen das Grundstück zu verkaufen, sollten Sie Eintragungen, die nicht mehr benötigt werden, löschen lassen. Die meisten Menschen verzichten darauf, so lange das Haus selbst bewohnt wird. Denn die Löschung kostet etwas. Beim Verkauf ist es die Löschung aber unabdingbar.