Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmachten zeitlich begrenzenEine Vollmacht ist in vielen Situationen eine sehr praktische Erklärung, mit der man unterschiedliche Menschen mit verschiedenen Aufgaben betrauen kann, um die man sich nicht selbst kümmern kann oder möchte. Trotzdem wird nur selten jemand tatsächlich jemanden völlig unbefristet erlauben wollen, im eigenen Namen zu handeln. Dennoch tun dies viele Vollmachtgeber unbewusst. Sie unterliegen dem Irrglauben, die Vollmacht erlischt automatisch bei „Erfüllung“ des Auftrages oder des Geschäfts für welches die Vollmacht ausgestellt wurde. Das stimmt jedoch nur bedingt. Es gibt tatsächlich Vollmachten, die mit Erfüllung erlöschen. Problematisch dabei ist aber, dass der Geschäftspartner das möglicherweise gar nicht weiß?! Die Folge, Ihr Bevollmächtigter nimmt eine Handlung vor, die Sie zwar für nichtig erklären können, den Schaden durch die unberechtigte Vertretung können Sie aber nicht immer wieder gut machen. Folgende Gründe sprechen also dafür, eine Vollmacht immer zu begrenzen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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1.) Eine Vollmacht kann zwar automatisch ihre „Wirksamkeit“ verlieren, allerdings gilt das nur, wenn es eine deutliche „Einzelvollmacht“ ist und für ein bestimmte Aufgabe ausgestellt wurde. Beispielsweise Sie bevollmächtigen eine Person, eine Wohnung für Sie anzumieten. Ist die Anmietung erfolgt, so erlischt die Vollmacht juristisch. Mietet Ihr Bevollmächtigter dann eine weitere Wohnung für Sie an, handelt er zwar „ohne Vertretungsmacht“ und Sie können den Mietvertrag für nichtig erklären, aber zunächst einmal haben Sie zwei Mietverträge mit der Pflicht der Mietzahlung. Dass die Anmietung der zweiten Wohnung nicht rechtmäßig war, kann der zweite Vermieter nicht ahnen. Die Unwirksamkeitserklärung durch Sie nimmt Zeit in Anspruch. Von Anfang an einfacher machen Sie es sich, wenn Sie die Vollmacht zeitlich begrenzen. Das hat auch den Vorteil, dass Sie den Fortschritt Ihres „Auftrages“ überprüfen können. Ist die Aufgabe nach Ablauf der zeitlichen Begrenzung noch nicht erfüllt, stellen Sie einfach eine neue Vollmacht aus. Mit dieser Variante können Sie nur gewinnen.

1.) Eine Vollmacht kann zwar automatisch ihre „Wirksamkeit“ verlieren, allerdings gilt das nur, wenn es eine deutliche „Einzelvollmacht“ ist und für eine bestimmte Aufgabe ausgestellt wurde. Beispielsweise Sie bevollmächtigen eine Person, eine Wohnung für Sie anzumieten. Ist die Anmietung erfolgt, so erlischt die Vollmacht juristisch. Mietet Ihr Bevollmächtigter dann eine weitere Wohnung für Sie an, handelt er zwar „ohne Vertretungsmacht“ und Sie können den Mietvertrag für nichtig erklären, aber zunächst einmal haben Sie zwei Mietverträge mit der Pflicht der Mietzahlung. Dass die Anmietung der zweiten Wohnung nicht rechtmäßig war, kann der zweite Vermieter nicht ahnen. Die Unwirksamkeitserklärung durch Sie nimmt Zeit in Anspruch. Von Anfang an einfacher machen Sie es sich, wenn Sie die Vollmacht zeitlich begrenzen. Das hat auch den Vorteil, dass Sie den Fortschritt Ihres „Auftrages“ überprüfen können. Ist die Aufgabe nach Ablauf der zeitlichen Begrenzung noch nicht erfüllt, stellen Sie einfach eine neue Vollmacht aus. Mit dieser Variante können Sie nur gewinnen.
2.) Wenn man sich nur in einem bestimmten Zeitraum bzw. zu einem bestimmten Zeitpunkt vertreten lassen möchte, ist es immer auch nötig, diesen Zeitraum in der Vollmacht anzugeben um damit auch die Handlungen des Bevollmächtigten besser kontrollieren zu können. Gehen Sie nicht davon aus, dass die Vollmacht nach Erledigung „automatisch“ ihre Wirksamkeit verliert. Der Vertragspartner des Geschäfts kann außerdem sichergehen, dass der Bevollmächtigte zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die notwendige Vollmacht besaß. Das schafft für alle Parteien die notwendige Rechtssicherheit bei minimalem Aufwand.
3.) Einige Vollmachten kann man nicht konkret zeitlich begrenzen. Dies ist beispielsweise bei der Vorsorgevollmacht der Fall. Ihr Bevollmächtigter soll Sie vertreten, wenn Sie es persönlich nicht können. Wann dieser Umstand eintritt, das können Sie nicht voraussehen. Eine Begrenzung ist hier aber möglich, indem Sie eine Gültigkeit formulieren. Beispielsweise durch: „Mein Bevollmächtigter soll Entscheidungen für mich treffen, solange ich es aufgrund einer –möglicher weise nur zeitlich – eingetretenen Geschäftsunfähigkeit selbst nicht kann“. So stellen Sie sicher, dass Ihr Bevollmächtigter nur so lange handeln darf, wie Sie geschäftsunfähig sind. Bedenken Sie, eine Geschäftsunfähigkeit kann auch nur vorübergehend vorliegen, beispielsweise durch einen Unfall. Ist Ihre Geschäftsfähigkeit wiederhergestellt, so erlischt die Vollmacht automatisch.
4.) Eine Vollmacht wird sicher immer an vertrauenswürdig scheinende Personen vergeben. Aber Menschen ändern sich oder man stellt fest, dass diese Person doch nicht so vertrauenswürdig ist, wie man dachte. Fehlt es dann an einer zeitlichen Begrenzung, kann man die Vollmacht zwar gemäß §175 BGB heraus verlangen. Wenn es Ihr Bevollmächtigter aber nicht so gut mit Ihnen meint, wird er oder sie das unter Umständen nicht tun. Im schlimmsten Fall, treibt der Bevollmächtigte „Unfug“ damit und macht Ihnen damit einen Haufen „Scherereien“. Hat die Vollmacht hingegen eine zeitliche Begrenzung, ist es wesentlich einfacher zu vermeiden bzw. senkt es das Risiko, dass das eigene Vertrauen missbraucht wird.
5.) Auch die Vorsorgevollmacht kann zeitlich begrenzt werden. Fehlt eine solche zeitliche Begrenzung bei der Vorsorgevollmacht und Sie haben nur eine vorübergehende Geschäftsunfähigkeit, könnten Sie im Anschluss keine andere Person mehr in der Vorsorgevollmacht vorsehen. Sie machen sich das Leben aber entschieden einfacher, wenn Sie diese Macht nicht aus der Hand geben. Wer weiß, ob Sie dem einst besten Freund in 30 Jahren immer noch so nahestehen.

 

Fazit: Eine Vollmacht zu begrenzen ergibt aus vielerlei Sicht Sinn. Sie minimieren Ihr persönliches Risiko des Missbrauchs einer solchen Vollmacht und vermeiden es, Verträge später für unwirksam erklären zu müssen. Auch wenn Sie das Recht haben, die Vollmachturkunde vom Bevollmächtigten zurück zu verlangen, dieses Recht müssten Sie erst gerichtlich durchsetzen lassen. Das dauert. In dieser Zeit kann Ihr Bevollmächtigter viel Schaden anrichten. Durch eine zeitliche Begrenzung haben Sie außerdem den Vorteil, dass ungenaue oder zu weit gefasste Vollmachten mit Zeitablauf Ihre Gültigkeit verlieren. Es kann Ihnen also irgendwann nicht mehr zum Verhängnis werden, dass der Bevollmächtigte diesen Umstand, ob bewusst oder unbewusst, nutzte.
Bedenken Sie: Auch, wenn Sie finanziell langfristig nicht unbedingt einen Schaden davontragen, so bleibt doch der Ärger damit und wird Sie eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.
Mit einer zeitlichen Begrenzung der Vollmacht machen Sie also nichts falsch, im Gegenteil, es schafft Sicherheit und Klarheit. Zu Ihrem Vorteil, ohne großen Aufwand.