Vorsorgevollmacht finanzielle Angelegenheiten
Durch die Erteilung einer Vorsorgevollmacht bestimmt der Vollmachtgeber eine oder mehrere Personen, die ihn im Fall von Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit in persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten vertreten. Somit hat der Vollmachtgeber eigenständig die Möglichkeit, seine Vertreter zu bestimmen und verhindert, dass ein gesetzlicher Betreuer bestellt wird. Die Vorsorgevollmacht muss schriftlich erstellt werden und kann Regelungen hinsichtlich der Vermögensverwaltung, der Gesundheitsfürsorge, der Pflegebedürftigkeit, Fragen über den Aufenthaltsort oder den Todesfall beinhalten. Um den Willen zu verdeutlichen oder bestimmte Handlungsanweisungen vorzugeben, kann der Vollmachtgeber darüber hinaus eine Innenvollmacht für den Bevollmächtigten verfassen. Voraussetzung für die Wirksamkeit einer Vorsorgevollmacht sowie eines möglichen Widerrufs ist, dass der Vollmachtgeber diese in geschäftsfähigem Zustand erklärt hat. Vorsorgevollmacht Vollmachtgeber Name Anschrift Geburtsdatum, Geburtsort Vollmachtnehmer Name Anschrift Geburtsdatum, Geburtsort Hier bevollmächtige ich, (Name des Vollmachtgebers), Herrn/Frau (Name des Vollmachtnehmers) für den Fall, dass ich meine Aufgaben nicht mehr selbst wahrnehmen kann, mich in allen persönlichen, finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten gegenüber jedermann und in jeder erdenklichen Weise zu vertreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Herr/Frau xxx ist befugt, bei Krankheit oder Behinderung sowie in anderen Situationen, die eine Betreuung oder Behandlung erforderlich machen, Entscheidungen in meinem Namen zu treffen und Handlungen durchzuführen, sofern ich hierzu selbst nicht mehr in der Lage bin. Diese Befugnis beinhaltet insbesondere die Zustimmung zu medizinischen Eingriffen, die Verweigerung einer Zustimmung sowie Bestimmungen des Aufenthaltsortes. Ich erteile Herrn/Frau uneingeschränktes Recht bezüglich der Einsicht in Akten und der Einholung von Auskünften. Der Wirkungskreis dieser Vollmacht beinhaltet jedoch nicht ... . Diese Vollmacht entstand aus freiem Willen heraus und gilt über den Tod hinaus. Ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich. Ort, Datum Unterschrift Vollmachtgeber Ort, Datum Unterschrift Vollmachtnehmer
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