Vollmacht kostenlos – Einkauf für Verein
Eine Vollmacht kann man aber auch zu anderen „Gelegenheiten“ gebrauchen. Hat ein Verein z.B. ein „Konto“ mit dem einige Einkäufe erledigt werden müssen, kann es nicht immer der bevollmächtigte Kassenwart sein, der sich um den Einkauf kümmert. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann dann eine dritte Person berechtigt werden z.B. die EC-Karte eines Vereins befristet zu verwenden oder auf „Rechnung“ für einen Verein einzukaufen. Auf so einer Vollmacht sollte dann auch unbedingt ein Vereinsstempel und ggf. die Unterschrift des Vereinsvorsitzenden sein.
Vollmacht
An: Vollmachtnehmer
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift
Hiermit wird der angegebene Vollmachtnehmer bevollmächtigt über die Finanzmittel des Vereins Hinterhof e.V. eingeschränkt zu verfügen. Im Einzelnen betrifft das:
- Die Verwendung der EC-Karten des Vereines bis zu einer Höhe von xx,- Euro
- Die Befugnis zum Rechnungseinkauf bis zu einer Höhe von xxx,- Euro.
- Zum Zweck des Geräteeinkaufes entsprechend der beigefügten Materialliste.
Gültig ist diese Vollmacht vom (Datum) bis (Datum) und im angegebenen Rahmen, bei Vorlage im Original und in Verbindung mit dem Personalausweis.
Ort, Datum
(Unterschrift d. Vollmachtgebers)
Name, Vorname d. Vollmachtgebers/Vereinsvorsitzenden
Vereinsstempel