Duldungsvollmacht

Duldungsvollmacht

 

Eine Duldungsvollmacht ist kein „Schriftstück“, das man wie eine „übliche“ Vollmacht aufsetzen und an Bevollmächtigte herausgeben kann. Wie der Begriff schon andeutet, geht es bei dieser Vollmacht darum, dass man sie „erteilt“ in dem man eben die „Handlung“ einer Person duldet, die als Vertreter für einen auftritt ohne einzuschreiten. Weiß man davon, das jemand als „Vertreter“ für einen selbst auftritt und nicht einschreitet um es zu verhindern, haben z.B. Geschäftspartner das Recht sich darauf zu berufen, um ihre eigenen Geschäfte zu schützen. Mit der schlichten Tatsache, dass man nichts dagegen unternimmt, erteilt man also eine „Duldungsvollmacht“.

Natürlich kann man in solchen Fällen auch eine nachträgliche Vollmacht ausstellen, allerdings braucht man sich für solche Fälle normalerweise nicht die Mühe machen. Macht sich z.B. der Bruder oder die Schwester auf den Weg um für einen selbst ein Auto zu kaufen, sollte man zwar besser eine Vollmacht ausstellen. Ist das Auto dann aber erst einmal da, dann kann man sich ein weiteres Schriftstück sparen. Als „Vollmachtgeber“ einer „Duldungsvollmacht“ ist man dann ja selbst Eigentümer des Fahrzeugs und kann sich z.B. im Garantiefall selbst an den Händler bzw. den Hersteller wenden.

Der Unterschied zwischen einer Duldungsvollmacht und einer nachträglichen Vollmacht besteht bloß darin, dass man bei einer Duldungsvollmacht davon ausgeht, dass der „Vollmachtgeber“ weiß, was der „Vollmachtnehmer“ tut und das quasi „durchgehen“ lässt. Bei einer nachträglichen Vollmacht, kann es aber auch mal sein, dass der Vollmachtgeber nichts davon weiß, im Nachhinein aber mit den Handlungen einverstanden ist und diese als „berechtigt“ anerkennt. Neben der „Duldungsvollmacht“ und der „nachträglichen Vollmacht“ gibt es noch eine andere „Form“ der Vollmacht, die man in manchen Fällen nicht ganz freiwillig erteilt. Dabei geht es dann um die so genannte „Anscheinsvollmacht“ mit der es passieren kann, dass jemand als „Vertreter“ auftritt ohne das es im Sinne des Vertretenen ist.