Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Kündigung VollmachtFür gewöhnlich ist es nicht ohne weiteres möglich anderen das „Kündigen“ von Verträgen zu überlassen. Grundsätzlich gilt dabei, dass der Bevollmächtigte eine eigene Vollmacht für jede einzelne Kündigung braucht, oder eben beglaubigte Kopien einer Vorsorgevollmacht u.Ä. vorlegen muss. Anders als bei den meisten anderen Vollmachten, handelt es sich bei einer Kündigung um ein einseitiges Rechtsgeschäft. Was das zu bedeuten hat und was es sonst noch zur Vollmacht Wissenswertes gibt, erfahren Sie hier.


Die Vollmachterteilung für Kündigungen unterliegt anderen gesetzlichen Bestimmungen.

Im Zusammenhang mit einer Vollmacht die zur Kündigung berechtigt, gibt es erstmals gesetzlich eine andere Regelung zu beachten. Heißt es sonst immer, die Vollmacht ist ohne Einhaltung einer bestimmten Form zu erstellen, fordert hier der speziellere § 174 BGB, dass die Vollmacht bei einseitigen Rechtsgeschäften der Schriftform bedarf.

Einseitiges Rechtsgeschäft? Was ist denn das schon wieder?

Das Gesetz kennt zwei Arten von Rechtsgeschäften. Das zweiseitige Rechtsgeschäft, wie bei einem Kaufvertrag.
Beispiel: Sie sagen zum Gemüsehändler an der Ecke: „Ich möchte diese zwei Tomaten kaufen“. Der Gemüsehändler hört dies und sagt: „Sehr gerne.“ Er ist bereit Ihnen diese Tomaten zu verkaufen und vor allem, er kann seine Meinung dazu äußern. Sie ist hier relevant.
Beispiel für das einseitige Rechtsgeschäft: Ihr Arbeitgeber spricht Ihnen die Kündigung aus und gibt Ihnen das Kündigungsschreiben. Er sagt: „Ich kündige Sie.“. Jetzt könnten Sie zwar sagen „Ich will das nicht.“, doch es nützt Ihnen nichts. Die Kündigung haben Sie empfangen, „gehört“ und damit ist sie wirksam. Nur der Arbeitgeber hat hier eine Gestaltungsmöglichkeit. Sie können lediglich reagieren.

Bleiben wir bei Thema Vollmacht zur Kündigung

§ 174 BGB sagt, dass das Rechtsgeschäft nur gültig ist, wenn die Vollmacht nicht nur schriftlich erteilt wurde, sondern die Vollmachturkunde auch vorgelegt wurde. Was bedeutet dies?

Wir greifen wieder das Beispiel der Kündigung auf.

Es handelt sich bei dem Arbeitgeber um einen Unternehmer, der für das tägliche Geschäft einen Prokuristen beschäftigt. Nun wird die Kündigung aber weder vom Unternehmer, noch vom Prokuristen ausgesprochen. Die Kündigung wird vom Abteilungsleiter ausgesprochen. Dieser muss, damit die Kündigung wirksam ist, die Vollmacht, unterzeichnet durch den Prokuristen, vorlegen. Andernfalls kann der Arbeitgeber die Kündigung unverzüglich zurückweisen.
Wird die Kündigung hingegen vom Prokuristen ausgestellt, so braucht dieser die Vollmacht nicht aufzuzeigen. Aufgrund seiner Position kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass dieser die nötige Vollmacht zur Kündigung besitzt. Die Kündigung kann also nicht zurückgewiesen werden.

Was bedeutet hier „unverzüglich“?

Unter dem Begriff unverzüglich versteht das Gesetz eine Handlung ohne schuldhaftes Zögern. Das bedeutet nicht, dass Sie im gleichen Moment, in dem Sie die Kündigung erhalten, rufen müssen „Nein“. Aber sie können auch nicht erst die Kündigung annehmen, sich darüber Gedanken machen und zwei Tage später mit der Zurückweisung kommen. Ist Ihnen jedoch im Moment der Kündigung nicht klar, dass keine Vollmacht vorliegt, können Sie auch nicht sofort zurückweisen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Gelten die Regelungen zur Vollmacht bei Kündigung nur im Arbeitsrecht?

Nein, eine Kündigung ist immer ein einseitiges Rechtsgeschäft. Entsprechend müssen Sie bei einer Kündigung immer die Vollmacht im Original vorlegen. Eine Beglaubigung der Kopie reicht nicht aus, es sei denn ein Notar nimmt die Beglaubigung vor.

Sollte die Vollmacht zur Kündigung zeitlich begrenzt werden?

Bei der Vollmacht für zweiseitige Rechtsgeschäfte weisen wir Sie darauf hin, dass die Vollmacht nicht nur inhaltlich, sondern auch zeitlich begrenzt werden muss. Verzichten Sie darauf, so gilt die Vollmacht bis diese „körperlich“ zurückgegeben wurde.
Auch die Vollmacht zur Kündigung sollte zeitlich begrenzt werden. Vielleicht nicht unbedingt nach Datum. Es bietet sich jedoch an, die Vollmacht an den Arbeitsvertrag zu koppeln. Oder aber, so lange die Geschäftsbeziehung läuft.

Auch inhaltlich sollten Sie die Vollmacht begrenzen

Inhaltlich sollten Sie genau aufführen, welche Kündigungen ausgesprochen werden sollen. Zumindest soweit Sie das vorhersehen können. Im Arbeitsrecht könnten Sie die Vollmacht begrenzen, indem nur Kündigungen gestattet sind, die gegenüber direkten Mitarbeitern erfolgen.

Wem sollte die Vollmacht zur Kündigung erteilt werden?

Wie immer gilt auch hier, dass ein Vertrauensverhältnis gut wäre. Vor allem, wenn es sich um eine Vollmacht im privaten Bereich handelt, sollte der Bevollmächtigte zumindest in Grundzügen wissen, worauf bei einer Kündigung zu achten ist. Auch braucht der Bevollmächtigte unter Umständen Einsicht in Ihre Dokumente, damit er überhaupt weiß, was, wann und wie gekündigt werden soll.

Kündigung Vollmacht

Eine juristische Beratung ist bei schwierigen Fällen angezeigt. Füllen Sie das Formular vor dem Ausdruck aus.

Vollmacht für Kündigungen
Hiermit bevollmächtige ich
Vollmachtgeber
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift

Vollmachtnehmer
Name, Vorname
Geb. Datum/Ort
Anschrift

Folgende meiner Verträge zu kündigen und bis zum Abschluss zu begleiten:
Mietvertrag für …
Sparvertrag ___ bei der Bank …

Gültig ist diese Vollmacht einmalig bis zur Erledigung der angegebenen Verträge.

Ort, Datum Ort, Datum
___________________
(Unterschrift Vollmachtgeber)
________________________
(Unterschrift Vollmachtnehmer)

Musterschreiben: Vollmacht Kündigung als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Fazit

Auch Kündigungen können durch eine Vollmacht anderen übertragen werden. Hier gelten aber besondere gesetzliche Bestimmungen, welche beachtet werden müssen. So ist die Vollmacht in jedem Fall schriftlich zu erteilen und das Dokument ohne Rückfragen bei der Kündigung vorzuzeigen. Erfolgt die Kündigung schriftlich, so muss das Vollmachtdokument im Original dazugelegt werden.
Sollen mehrere Kündigungen ausgesprochen werden, so macht es Sinn, für jede Kündigung ein eigenes Dokument zu erstellen.