Vollmacht Anwalt

Vollmacht Anwalt

 

Ein Anwalt braucht immer auch eine Vollmacht, um seine Mandanten in einer bestimmten Angelegenheit zu vertreten. Sicher wird ein Anwalt keine Vollmacht brauchen, wenn er nur beratend tätig wird. Allerdings ist der Grundsatz einer anwaltlichen Tätigkeit ja auch einen Mandanten in Situationen zu vertreten, die zu „umständlich“ und kompliziert für normale „Bürger“ sind. Deshalb ist hier auch grundsätzlich eine Vollmacht nötig, damit ein Anwalt seiner „Arbeit“ nachgehen kann.

 

Vollmacht an Anwalt/Rechtsanwalt

 

Name, Vorname
Anschrift
Ort

 

In der Angelegenheit (…) gegen (Gegenpartei) wird dem Anwalt xxx, die Vollmacht erteilt mich vor Behörden, Unternehmen und Personen zu vertreten, mit dem Ziel … abzuwickeln.

In der Bevollmächtigung enthalten ist dabei die Befugnis:

  • zur Vertretung vor Behörden
  • zur Vertretung bei Antragsstellung
  • zu meiner Vertretung bei Abwesenheit

Diese Befugnisse sind gültig bis zur Erledigung der Angelegenheit, höchstens jedoch bis zum (Datum).

 

Ort, Datum

 

Name, Vorname (Unterschrift)