Vollmacht Anwalt
Ein Anwalt braucht immer auch eine Vollmacht, um seine Mandanten in einer bestimmten Angelegenheit zu vertreten. Sicher wird ein Anwalt keine Vollmacht brauchen, wenn er nur beratend tätig wird. Allerdings ist der Grundsatz einer anwaltlichen Tätigkeit ja auch einen Mandanten in Situationen zu vertreten, die zu „umständlich“ und kompliziert für normale „Bürger“ sind. Deshalb ist hier auch grundsätzlich eine Vollmacht nötig, damit ein Anwalt seiner „Arbeit“ nachgehen kann.
Vollmacht an Anwalt/Rechtsanwalt
Name, Vorname
Anschrift
Ort
In der Angelegenheit (…) gegen (Gegenpartei) wird dem Anwalt xxx, die Vollmacht erteilt mich vor Behörden, Unternehmen und Personen zu vertreten, mit dem Ziel … abzuwickeln.
In der Bevollmächtigung enthalten ist dabei die Befugnis:
- zur Vertretung vor Behörden
- zur Vertretung bei Antragsstellung
- zu meiner Vertretung bei Abwesenheit
- …
Diese Befugnisse sind gültig bis zur Erledigung der Angelegenheit, höchstens jedoch bis zum (Datum).
Ort, Datum
Name, Vorname (Unterschrift)