Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Vollmacht zur AbholungEine Vollmacht zur Abholung von Sendungen gibt es nicht nur für die Post. Auch Formulare und Bescheide können dringend gebraucht werden. Wenn Sie dafür aber gerade keine Zeit haben, so können Sie eine andere Person, durch Ausstellung einer Vollmacht, mit dieser Aufgabe betrauen. Das geht dann meist auch schneller, als wenn die Dokumente und Unterlagen mit der Post versendet würden. Wenn Sie jemanden mit der Vollmacht ausgestattet haben, so können Sie diese schriftlich ausstellen. Sie können aber auch bei der Behörde oder dem Büro anrufen, bei welchem die Unterlagen abgeholt werden und Bescheid geben, dass diese Unterlagen von jemand anderem geholt werden. Dieses „Bescheid geben“ ist juristisch nichts anderes, als eine Vollmachtserteilung gegenüber dem Dritten. Eine sogenannte Außenvollmacht. Neben Dokumenten muss man manchmal auch Kinder von anderen abholen lassen. Dann ist es am besten, Sie rufen in der Einrichtung an und sagen, dass jemand anderes kommt, um Ihr Kind zu holen. Diesen sollten Sie für Beweiszwecke mit einer schriftlichen Vollmacht ausstatten.

Nach § 167 BGB wird in Deutschland eine Vollmacht anerkannt, die zwischen zwei Vertragsparteien geschlossen wird. Das Dokument ist dafür gedacht, damit eine Person einer frei ausgewählten anderen Person, eine Aufgabe übertragen kann. Die Aufgabe kann dabei von dem Auftraggeber nicht selbst ausgeführt werden, da er verhindert ist oder aus anderen Gründen diese Aufgabe nicht selbst ausführen kann. Da der Bevollmächtigte, also die dritte Person, keine Befugnis für eine Tätigkeitsausführung aufweist, wird von dem Auftraggeber eine Vollmacht ausgestellt. Der Bevollmächtigte darf nun im Namen des Auftraggebers eine bestimmte Aufgabe ausführen.
Im Alltag handelt es sich unter anderem um Aufgaben, wie das Abholen von Originaldokumenten des Auftraggebers. Ist er verhindert, kann er mit einer Vollmacht stellvertretend die gleiche Aufgabe von dem Bevollmächtigten ausführen lassen.

Welche Form muss die Vollmacht zur Abholung haben?

Eine formlose Vollmacht reicht aus, damit man sich bei einer Behörde bezüglich der Aufgabe ausweisen kann. Das Dokument kann sogar per Hand geschrieben sein, ohne dass eine Form eingehalten werden muss.

Welchen Inhalt sollte die Vollmacht zur Abholung aufweisen?

Inhaltlich ist die Vollmacht ein wenig zu begrenzen. Schließlich sollten nur bestimmte Aufgaben übertragen werden, die nicht regelmäßig zu übernehmen sind. Weiterhin sind Angaben zu allen beteiligten Parteien aufzuführen. Der Vollmachtgeber sowie der Bevollmächtigte sind mit Namen, Anschrift und gegebenen Falls, auch mit Geburtsort und Geburtsdatum zu nennen. Beide sollten zudem auf der Vollmacht unterschreiben.

Zeitliche Begrenzung der Vollmacht zur Abholung

Die zeitliche Begrenzung meint, dass ein genaues Datum und unter anderem, eine bestimmte Uhrzeit in der Vollmacht aufgeführt ist, die über den Zeitpunkt der Tätigkeit berichtet. So kann Person X ein Dokument am Tag Y abholen, wenn der Auftraggeber verhindert ist. Außerdem sollte die Vollmacht an einem bestimmten Tag die Gültigkeit verlieren. Geben Sie dazu einfach ein Datum in der nahen Zukunft an.

 

Inhaltliche Begrenzung

Nicht nur die zeitliche Begrenzung ist notwendig, sondern auch die inhaltliche. Schließlich darf der Bevollmächtigte nicht nur eine Vollmacht nutzen, um eine Aufgabe durchzuführen, sondern möglicher Weise auch, um über ein Dokument zu verfügen. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn zum Beispiel nicht nur ein Dokument abzuholen ist, sondern das abgeholte Dokument für weitere Aufgaben genutzt werden soll.

Beispiel: Herr Muster soll für mich am (Datum) die gerichtlichen Unterlagen mit der Fallnummer … am Amtsgericht (Adresse) abholen und zu meinem Rechtsanwalt (Name, Anschrift) bringen.

Muss eine Vollmacht beglaubigt werden?

Gesetzlich ist die Beglaubigung nicht notwendig. Manchmal raten wir aber dazu. In diesem Fall ist eine Beglaubigung der Vollmacht aber auf jeden Fall nicht notwendig.

Vollmacht zur Abholung

Für Behörden kann man die Vollmacht zur Abholung etwa so gestalten.

Vollmacht zur Abholung (des Bescheides/ der Formulare …)
Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau ___, Anschrift, Ort für mich folgende Unterlagen:

Bescheid xy
Formular x

bei der Behörde bzw. dem Amt … abzuholen. Der Bevollmächtigte ist berechtigt den Empfang der Unterlagen zu quittieren. Gültig ist die Vollmacht einmalig in der Angelegenheit …, höchstens jedoch bis zum (Datum).

Ort, Datum

_________________

(Unterschrift)

Name, Vorname (ggf. Geburtsname)
Anschrift
Ort

 

Musterschreiben: Vollmacht zur Abholung von Dokumenten als Word Datei(rtf) zum Downloaden

 

Vollmacht zur Abholung eines Kindes

Wenn Ihr Kind ausnahmsweise Mal von einer anderen Person als üblich abgeholt werden muss, so sollten Sie die Einrichtung zuvor telefonisch davon in Kenntnis setzten. Außerdem sollten Sie den Bevollmächtigten mit einer Vollmacht zur Abholung ausstatten. So gehen Sie sicher, dass auch wirklich nur diese Person Ihr Kind abholen kann.
Das hier bereit gestellte Musterschreiben muss individuell vervollständigt werden und ersetzt nicht die anwaltliche Besprechung.

Vollmacht zur Abholung meines Kindes
Wie telefonische besprochen, bevollmächtigte ich (Name, Anschrift, Geburtsdatum) Herrn/ Frau (Name, Anschrift, Geburtsdatum) meinen Sohn/ meine Tochter (Name, Anschrift) am (Datum) vom Kindergarten/ aus dem Hort etc. abzuholen.
Diese Vollmacht ist einmalig für den (Datum) gültig und erlischt automatisch.

 

Mit freundlichen Grüßen

______________________
Unterschrift

Musterschreiben: Vollmacht zur Abholung eines Kindes als Word Datei(rtf) zum Downloaden

Fazit zur Vollmacht für Abholungen

Ist man selbst verhindert und müssen bestimmte Dokumenten oder das eigene Kind, zeitnah irgendwo abgeholt oder irgendwem zugestellt werden, so erleichtert einem die Vollmacht für Abholungen die Arbeit ein wenig. So wird eine andere Person um die Erledigung gebeten. Die Vollmacht kann entweder schriftlich erteilt werden oder aber, Sie erteilen die Vollmacht mündlich gegenüber dem Dritten. Dazu muss das Wort „Vollmacht“ gar nicht erst fallen. In der Praxis wird eine Vollmacht zur Abholung oft konkludent erteilt.