Vollmacht Identitätsüberprüfung (Paket)

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie kennen das: Sie bekommen ein Paket, sind nicht zuhause und der Paketbote nimmt das Paket wieder mit. Sie können oder müssen es dann vor Ort bei der nächsten Paketstation oder Poststelle abholen. Doch was ist, wenn Sie dazu keine Zeit haben oder gar erkrankt sind? Kann dann jemand anderes für Sie das Paket abholen? Mit einer Paketvollmacht ist das möglich – doch die bevollmächtigte Person muss eine Identitätsprüfung zur Vollmacht durchführen. Auf diese Weise können Sie aber in jedem Fall Ihr Paket durch eine dritte Person abholen lassen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Was wäre, wenn die Erteilung der Vollmacht für Sie ganz simpel ist und auch die Identitätsprüfung zur Vollmacht keinen großen Aufwand bedeutet? Das wäre eine Erleichterung? Dann können Sie aufatmen. Denn es ist tatsächlich ganz einfach und Ihrer Paketabholung steht somit nichts mehr im Wege. Vor allem für Berufstätige oder ältere Menschen kann dies eine wirkliche Erleichterung darstellen.

Nehmen Sie sich ein wenig Zeit und informieren Sie sich darüber, wie Sie die Vollmacht erteilen können und welche Rolle die Identitätsprüfung dabei spielt. So wissen Sie im Anschluss, worauf Sie bei der Vollmacht achten müssen und welche Details darin auf jeden Fall zu finden sein sollten. Das Erteilen einer Vollmacht mit Identitätsprüfung ist für Sie dann einfach möglich.

Wozu dient die Identitätsprüfung bei einer Vollmacht eigentlich?

Die Identitätsprüfung im Rahmen einer Vollmacht hat grundsätzlich einen Zweck: Es soll verhindert werden, dass eine nicht berechtigte Person Ihr Paket abholt und Sie dieses somit nie erhalten. Immerhin hat der Paketdienstleister den Zustellauftrag und muss sicherstellen, dass Sie das Paket auch erhalten. Oder eben eine von Ihnen bevollmächtigte Person. Aus diesem Grund wird bei einer Vollmacht zur Abholung oft ein Identitätsnachweis gefordert.

Die Post oder ein anderes Zustellunternehmen sichert damit vor allem sich selber ab und versucht, die Zustellung für Sie so sicher und zuverlässig wie möglich zu machen. Das bedeutet aber auch, dass sich Ihr Bevollmächtigter mit der Vollmacht der Identitätsprüfung unterziehen muss. In aller Regel bedeutet dies aber lediglich einen geringen Aufwand.

Wie erfolgt die Identitätsprüfung bei einer Vollmacht?

Die Prüfung der Identität einer bevollmächtigten Person erfolgt in aller Regel nach dem gleichen Muster. Benötigt wird hierzu lediglich ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass. Dieser wird bei der Paketabholung vorgelegt und die Daten werden mit denen aus der Vollmacht abgeglichen. Für Ihren Bevollmächtigten ist der Aufwand somit überschaubar und es ist nur notwendig, sich entsprechend auszuweisen. Im Endeffekt bietet dies auch für Sie als Paketempfänger die Sicherheit, dass keine unberechtigte Person Ihr Paket abholt und sich damit unter Umständen bereichert.

In einigen Fällen werden auch andere Dokumente akzeptiert. Ein vorläufiger Ausweis beispielsweise oder eine Aufenthaltsbescheinigung. Auch damit lässt sich in vielen Fällen nachweisen, dass es sich um die Person handelt, die in der Vollmacht die Berechtigung erhält und sich der Identitätsprüfung unterzieht.

Wer kann eine Vollmacht erhalten und sich der Identitätsprüfung unterziehen?

Es gibt grundsätzlich keine Vorgaben, wer von Ihnen eine Vollmacht erhalten kann und wer die Identitätsprüfung zur Vollmacht durchführen muss. Im besten Fall handelt es sich um eine Ihnen nahestehende Person oder um jemanden, dem Sie vertrauen. Ein Freund, Familienmitglieder oder auch Nachbarn können somit in Frage kommen. Gleichermaßen können Sie aber auch Verwandte oder Bekannte mit einer Vollmacht ausstatten, damit diese für Sie ein Paket abholen.

Was muss die Vollmacht mit Identitätsprüfung enthalten?

Besondere Vorgaben bezüglich der Identitätsprüfung für die Vollmacht gibt es nicht. Sie können somit eine einfache Vollmacht zur Paketabholung oder auch Dokumentenabholung erteilen. Darin kann der Zusatz enthalten sein, dass sich die bevollmächtigte Person mit einem Ausweis identifizieren muss. Somit sollte die Vollmacht auf jeden Fall folgende Angaben beinhalten:

  • Ihren Namen und die Adresse
  • Die Daten Ihres Bevollmächtigten
  • Ein Hinweis auf die Identitätsprüfung
  • Inhalt der Vollmacht – zum Beispiel Paketabholung
  • Möglichkeit zum Widerruf
  • Unterschrift durch Sie

Gut zu wissen:

Die eigenhändige Unterschrift ist bei einer Vollmacht unumgänglich. Daher sollten Sie diese auch nicht vergessen. Fehlt Ihre Unterschrift, wird die Vollmacht in aller Regel nicht akzeptiert. Unterschreiben Sie Ihre Vollmacht daher direkt nach dem Ausstellen.

(Mustervorlage Identitätsprüfung bei einer Vollmacht)

Verwenden Sie die nachfolgend zu findende Mustervorlage zur Identitätsprüfung bei einer Vollmacht nur nach vorheriger Anpassung. Dabei kann es notwendig sein, einzelne Inhalte zu ergänzen oder zu streichen. Fragen Sie im Zweifelsfall einen Juristen.

Vollmacht zur Abholung von ___________________ (Paket, Unterlagen etc.)

Vollmachtgeber: ____________ ____________ ____________ (Name und Adresse)

Bevollmächtigter: ____________ ____________ ____________ (Name und Adresse)

Mir ist es nicht möglich, oben genannte Sache persönlich abzuholen. Daher bevollmächtige ich oben bezeichnete Person mit der Abholung bei _________________ (Post, Behörde etc.)

Damit die Vollmacht wirksam ist, muss sich der Bevollmächtigte vor Ort mit einem amtlichen und gültigen Ausweisdokument ausweisen und identifizieren.

Die Vollmacht ist gültig bis zur Erledigung der oben beschriebenen Aufgabe, maximal bis zum _____________ (Datum) und kann durch mich jederzeit widerrufen werden.

____________ ____________

Datum, Ort Unterschrift Vollmachtgeber

Mit der Vollmacht für die Abholung von Unterlagen oder eines Pakets ist eine Identitätsprüfung in vielen Fällen verbunden. Und das bietet auch für Sie einiges an Sicherheit. So ist sichergestellt, dass nur die von Ihnen bevollmächtigte Person Ihr Paket für Sie entgegennimmt und dieses nicht bei anderen dritten Personen landet. Somit kann sich die Identitätsprüfung im Rahmen einer Vollmacht in jedem Fall auszahlen.