Vollmacht Ausländerbehörde

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie vertreten eine Person, die aus dem Ausland kommt, bei Behördengängen und mehr? Dann ist Ihnen sicherlich bewusst, dass auch die Ausländerbehörde eine wichtige Rolle spielt und dass Sie hier in aller Regel ohne weiteres gar nicht vertretungsberechtigt sind. Stattdessen brauchen Sie dazu eine Erlaubnis der Person, die Sie vertreten. Eine Vollmacht für die Ausländerbehörde kann hier eine entsprechende Lösung darstellen und macht es für Sie möglich, dass Sie bei der Behörde auch ernst genommen werden. Auch das Treffen von Entscheidungen oder Unterschreiben von Dokumenten ist nur dann möglich.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wäre es für Sie hilfreich, wenn Sie wüssten, wie Sie eine Vollmacht für die Ausländerbehörde einfach erteilen oder auch erhalten können? Dann sollten Sie weiterlesen, denn der folgende Text liefert Ihnen dazu wichtige Informationen. Eine solche Vollmacht ist nicht nur im Bleiberecht vielfach sinnvoll bis notwendig, auch in anderen Bereichen, die durch die Ausländerbehörde geregelt werden, ist eine Vollmacht meist hilfreich.

Investieren Sie einige Minuten Ihrer Zeit und informieren Sie sich entsprechend über die Form und notwendige Inhalte für eine Vollmacht für die Ausländerbehörde. Dabei sollten Sie sich auch über eventuelle Nachweise oder Belege informieren, die von der entsprechenden Behörde meist angefordert werden. Am Ende ist es für Sie somit möglich, eine Vollmacht für die Ausländerbehörde einfach zu nutzen und somit einen Ausländer entsprechend zu vertreten.

Wofür wird eine Vollmacht für die Ausländerbehörde benötigt?

Eine Vollmacht für die Ausländerbehörde brauchen Sie meist dann, wenn Sie einen Ausländer bei der Behörde vertreten möchten oder sollen und dabei auch wichtige Entscheidungen zu treffen sind. Dazu können zum Beispiel Angelegenheiten in diesen Bereichen zählen:

  • Entscheidungen beim Bleiberecht
  • Unterstützung im Asylverfahren
  • Hilfe bei der Beantragung von Ausweisdokumenten
  • Widerspruch gegen Abschiebung

Tipp für Sie:

Es kann ratsam sein, keine generelle Vollmacht für die Ausländerbehörde zu nutzen, sondern diese speziell für die entsprechende Angelegenheit ausstellen zu lassen. Das kann vor allem bei schwerwiegenden Entscheidungen wie einer drohenden Abschiebung sinnvoll und hilfreich sein.

Wer muss die Vollmacht für die Ausländerbehörde ausstellen?

Die Ausstellung muss immer durch die Person erfolgen, die Sie bei der Ausländerbehörde vertreten wollen oder auch durch deren Vormund. Das hat zur Folge, dass in den meisten Fällen der Ausländer selber die Vollmacht erteilen muss. Dabei kann eine entsprechende Hilfestellung aber in Frage kommen und somit ist am Ende lediglich noch die Unterschrift zu leisten. Diese muss aber in jedem Fall selber gesetzt werden.

Wichtig zu wissen:

Die Unterschrift muss in jedem Fall per Hand geschrieben sein und darf keine Kopie sein. Auch darf die Unterschrift nur von der zu vertretenden Person gesetzt werden oder von deren gesetzlichen Vertreter (zum Beispiel der Eltern). Ansonsten kann es sein, dass die Vollmacht nicht akzeptiert wird.

Welche Formvorgaben gibt es für die Vollmacht für die Ausländerbehörde?

Eine generelle Formvorgabe gibt es für die Erteilung von Vollmachten nicht, sodass tendenziell auch eine mündliche Vollmacht ausreichend sein kann. Diese hat aber immer den Nachteil, dass man sie nicht nachweisen kann. Somit ist eine schriftlich erteilte Vollmacht in den meisten Fällen deutlich sinnvoller und macht es somit möglich, dass Sie Ihre Vertretungsberechtigung bei der Ausländerbehörde auch nachweisen können. Die Vollmacht kann dabei per Hand oder mit dem PC geschrieben sein, muss aber in jedem Fall gut lesbar sein.

Eine notariell beglaubigte Vollmacht braucht man nur in Ausnahmefällen, sodass Sie darauf in aller Regel verzichten können. Im Bedarfsfall können Sie sich allerdings auch entsprechend informieren, wann ein Notar hinzugezogen werden sollte.

Was muss die Vollmacht für die Ausländerbehörde alles beinhalten?

Damit die Vollmacht von der Ausländerbehörde auch akzeptiert wird und entsprechend berücksichtigt werden kann, muss diese aber auch einige wichtige Dinge beinhalten. Dazu zählen unter anderem diese Details:

  • Name und Adresse des Ausstellers
  • Ihre Daten wie Name und Adresse
  • Mögliche Übersetzungen von Ausweisen und Dokumenten
  • Inhalt der Vollmacht
  • Wirksamkeit der Vollmacht und Option zum Widerruf
  • Unterschrift des Ausstellers

Wichtig für Sie:

Vor allem Geburtsurkunden und Ausweisdokumente müssen für die Ausländerbehörde oftmals übersetzt werden. Achten Sie darauf oder weisen Sie Ihren Schützling darauf hin. Übersetzungen bieten oftmals Notare oder ähnliche Einrichtungen an.

(Mustervorlage Vollmacht für die Ausländerbehörde)

Die Verwendung dieser Mustervorlage einer Vollmacht für die Ausländerbehörde ist nur dann anzuraten, wenn das Muster zuvor von Ihnen angepasst wurde. Dazu sind in vielen Fällen Anpassungen, Streichungen oder auch Ergänzungen notwendig. Befragen Sie im Zweifelsfall auch einen Juristen dazu.

Vollmacht für die Ausländerbehörde

Vollmachtgeber: (Name, Anschrift und Geburtsdatum)

Vollmachtempfänger: (Name und Adresse nennen)

Betroffene Behörde: (Adresse der Ausländerbehörde)

Ich erteile für meine Vertretung bei der Ausländerbehörde oben genanntem Vollmachtempfänger eine Vollmacht, um damit meine Interesse entsprechend zu vertreten und relevante Entscheidungen zu treffen. Die Vollmacht umfasst dabei alle notwendigen Aufgaben und Entscheidungen. Ein Widerruf ist durch mich jederzeit möglich, ansonsten hat diese Vollmacht dauerhaft Bestand.

(Unterschrift vom Vollmachtgeber) (Datum und Ort)

Mit einer Vollmacht für die Ausländerbehörde können sich Ausländer durch Freunde, durch Sozialarbeiter oder auch durch Betreuer entsprechend vertreten und unterstützen lassen. Dies hilft oftmals dabei, im Bezug auf Abschiebungen, Asylanträge und Co. entsprechende Entscheidungen zu erwirken. Zudem fühlt sich ein Ausländer oftmals auch besser verstanden und bekommt entsprechende Hilfe bei ansonsten recht komplizierten Vorgängen. Bei der Nutzung der Mustervorlage für die Vollmacht für die Ausländerbehörde sollten dabei aber alle Aspekte entsprechend angepasst werden.