Vollmacht Einschreiben

Vollmacht Einschreiben

 

 

Um ein Einschreiben entgegenzunehmen, braucht man nicht zwangsläufig auch eine besondere Vollmacht. So gibt es zum Beispiel „Einwurfeinschreiben“ bei denen der Postbote nur notiert, wann er den Brief in den Briefkasten geworfen hat. Damit gilt das Einschreiben dann als „zugestellt“. Ähnlich ist es auch mit den „gewöhnlichen“ Einschreiben, bei denen der Empfänger unterschreiben muss. Verwandte und Nachbarn dürfen hier die Post entgegennehmen und auch den Empfang quittieren. Der „Empfänger“ selbst bekommt dann noch eine Benachrichtigung in seinen Briefkasten und auch schon mit dem Einwurf der Benachrichtigung gilt dann selbst ein Einschreiben „mit Rückschein“ als zugestellt.

 

Ganz so einfach ist das aber nicht immer. So gibt es z.B. auch Einschreiben, die eigenhändig überreicht werden müssen. Hier sind dann auch Verwandte und Nachbarn nicht berechtigt, diese Schreiben entgegenzunehmen oder den Empfang zu quittieren. Allein der Empfänger darf hier unterschreiben. Die einzige „Ausnahme“ ist, wenn der Empfänger eine Vollmacht hinterlassen hat, mit der eine andere Person auch solche Sondersendungen annehmen darf. So eine Vollmacht gibt es eben immer auch in Verbindung mit einer gewöhnlichen Postvollmacht. Mehr als ein 3-Zeiler, ist es zwar nicht, allerdings müssen sich die Bevollmächtigten immer auch mit dem Personalausweis ausweisen.

 

Vollmacht zur Entgegenahme von Einschreiben

 

Hiermit bevollmächtige ich Herr/Frau, Anschrift, Ort, an mich gerichtete Postsendungen und Einschreiben im Zeitraum von (Datum) bis (Datum) entgegen zu nehmen.

 

Ort, Datum

(Unterschrift)

Name, Vorname (ggf. Geburtsname)

Anschrift

Ort

 

Herr/Frau xxx, ist auch befugt eigenhändig auszuliefernde Sendungen und Schreiben entgegen zu nehmen.

Ort, Datum

(Unterschrift)