Notarielle Vollmacht Kosten

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie benötigen eine Vollmacht, weil Sie zum Beispiel ein Haus kaufen wollen? Sicherlich wissen Sie dann bereits, dass Sie in einem solchen Fall oftmals eine notariell beglaubigte Vollmacht benötigen. Diese Beglaubigung soll die Vollmacht legitimieren und darstellen, dass diese auch wirklich echt ist. Eine notarielle Vollmacht verursacht aber auch Kosten und man fragt sich manchmal „Was kommt auf mich zu?“ – immerhin arbeitet ein Notar nicht umsonst und stellt Ihnen die Beglaubigung der Vollmacht somit in Rechnung. Doch wie teuer wird das ganze und welche Kosten muss man insgesamt einkalkulieren?

Für Sie wäre es sinnvoll zu wissen, welche Kosten eine notarielle Vollmacht verursacht und was auf Sie zukommt? Dann sollten Sie weiterlesen und sich entsprechend informieren. Der folgende Text liefert Ihnen nicht nur umfangreiche Details und Informationen, sondern hilft Ihnen auch dabei, die Kosten für die notarielle Beglaubigung zu kalkulieren.

Nehmen Sie sich daher einige Minuten Zeit und informieren Sie sich über den Aufwand der Beglaubigung, wozu diese erforderlich ist und was eine solche notarielle Beglaubigung kosten kann. Somit sind Sie rundum informiert und haben dann die Möglichkeit, eine notwendige Beglaubigung durch einen Notar in Auftrag zu geben. Einem möglichen Hauskauf steht dann nichts mehr im Weg und Sie können Ihr Ziel entspannt und einfach erreichen.

Notarielle Vollmacht Kosten – Was kommt auf mich zu?

Das Bundesnotarkostengesetz gibt darüber Auskunft, welche Kosten eine notarielle Vollmacht mit sich bringt. Demnach hängen die Kosten für die notarielle Vollmacht davon ab, wie hoch Ihr Vermögen insgesamt ist. Entscheidend ist hierfür der § 98 Abs. 3 S. 2 GNotKG, durch den sich die Kosten somit ganz leicht selber errechnen lassen. Dabei wird allerdings nur die Hälfte des eigenen Vermögens als Berechnungsgrundlage genommen und dementsprechend mit einem Faktor 1 multipliziert. Die anfallenden Kosten für die notarielle Beglaubigung einer Vollmacht lassen sich somit auch einfach selber ermitteln – somit haben Sie im Vorfeld zumindest einen Anhaltspunkt.

Hinzu kommen in diesem Fall aber auch noch die Kosten für den Schriftverkehr mit dem Notar und auch die Mehrwertsteuer muss noch entsprechend aufgeschlagen werden. Dennoch lässt sich auf diesem Weg relativ einfach ermitteln, welche Kosten durch eine notarielle Vollmacht auf Sie zukommen können.

Tipp für Sie:

Rechnen Sie im Vorfeld einmal selber durch, welche Höhe Ihr Vermögen hat und welche Kosten durch eine notarielle Vollmacht somit entstehen werden. Das macht für Sie die Kalkulation einfacher und liefert bereits einen ersten Anhaltspunkt.

Welche Kosten fallen für eine Vollmacht außerdem noch an?

Wenn es sich um eine normale Vollmacht ohne notarielle Beglaubigung handelt, sind die Kosten für die Vollmacht deutlich geringer. Dann kann die Vollmacht nämlich ganz einfach selber erteilt werden und man muss bei einer schriftlichen Vollmacht lediglich die Kosten für Papier, die Druckertinte sowie für den Strom beim Ausdrucken einplanen. Mitunter ist auch noch eine Briefmarke zu nennen, wenn die Vollmacht auf dem Postweg verschickt wird. Ansonsten aber verursacht eine Vollmacht keine hohen Kosten und somit kann dies auch nicht als Grund angeführt werden, auf eine solche zu verzichten.

Allerdings:

In einigen Fällen – wenn Änderungen im Grundbuch notwendig sind zum Beispiel – muss die Vollmacht durch einen Notar beglaubigt werden. Und dafür fallen dann entsprechend höhere Kosten an, die Sie kalkulieren müssen. Denn die anfallenden Kosten für den Notar müssen immer vom Auftraggeber getragen werden. Sofern Sie die Vollmacht benötigen, müssen Sie also auch dafür die Kosten tragen.

Was macht den Unterschied bei einer notariellen Vollmacht aus?

Eine notariell beglaubigte Vollmacht unterscheidet sich von Inhalt und Form nicht von einer regulären Vollmacht, die nicht offiziell beglaubigt wurde. Somit ist alleine das notarielle Siegel der Unterschied und Sie haben damit einen Nachweis, dass die Vollmacht echt ist und dass Sie zudem auch im Vollbesitz der geistigen Kräfte sind. Das ist vor allem bei Vertragsabschlüssen per Vollmacht immer ein sehr wichtiger Aspekt.

Somit sind die Kosten im Großen und Ganzen als entscheidender Unterschied zu betrachten und auch zu bewerten. Doch was ist, wenn man sich die notarielle Beglaubigung nicht leisten kann?

Gibt es eine Alternative zum Notar?

Generell gibt es noch eine weitere Möglichkeit, eine Vollmacht beglaubigen zu lassen. So ist das in vielen Fällen auch bei der örtlichen Kirchengemeinde möglich. So kann man hier zum Beispiel auch Zeugnisse beglaubigen lassen. Allerdings wird eine kirchliche Beglaubigung nicht in allen Fällen akzeptiert, sodass dann doch der Gang zum Notar erforderlich ist.

Tipp:

Fragen Sie im Vorfeld nach, ob die Beglaubigung zwingend durch einen Notar erfolgen muss. Denn: Bei der Kirchengemeinde zahlt man für die Beglaubigung oftmals nur wenige Euro.

(Mustervorlage für eine Vollmacht)

Nutzen Sie die nachfolgende Mustervorlage für eine Vollmacht nur nach vorheriger Anpassung und fragen Sie bei Bedarf einen Anwalt um Rat.

Vollmacht

Vollmachtgeber: (Namen und Adresse nennen)

Vollmachtempfänger: (Namen und Adresse angeben)

Ich bevollmächtige oben genannte Person, in meinem Namen folgenden Vertrag zu schließen:

(Vertrag genau benennen, Details wie Kaufpreis etc. angeben)

Die Vollmacht ist gültig bis auf Widerruf gilt nur für oben genannten Sachverhalt. Zur Nutzung muss sich der Bevollmächtigte durch amtlichen Ausweis identifizieren.

(Ort und Datum) (Unterschrift Vollmachtgeber)

Wenn Sie eine notarielle Vollmacht brauchen, sind die Kosten oft relevant. Die Frage „Was kommt auf mich zu?“ darf man dabei ruhig stellen. In einigen Fällen kann auch eine kirchliche Beglaubigung als Alternative hilfreich sein.