10 der häufigsten Fragen und Antworten zur Vollmacht

Aktualisiert am 30. Juni 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Sie möchten eine Vollmacht erteilen, sind sich aber noch nicht sicher, worauf Sie dabei achten sollten? Oder haben Sie Fragen zur Form einer Vollmacht? Wissen Sie nicht, welche Inhalte in der Vollmacht zu finden sein sollten? Oder möchten Sie erfahren, wem Sie eine Vollmacht ganz allgemein erteilen können? Dann sind Sie hier richtig und können im Folgenden alle notwendigen Informationen finden. 10 der häufigsten Fragen und Antworten sind hier zu finden, sodass Sie sich einfach informieren können. Ihre Vollmacht können Sie auf diese Weise ganz simpel erteilen.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Ist es für Sie wichtig, sich vor dem Erteilen einer Vollmacht rundum informiert zu haben? Sie möchten wissen, wie Sie eine einfache Vollmacht erteilen können? Dann sind dies gute Nachrichten für Sie. Denn es ist mit der richtigen Vorbereitung gar nicht schwierig, eine sichere Vollmacht zu erteilen. Mit einigen Informationen können Sie das ganz leicht selber erledigen.

Lesen Sie weiter und finden Sie im folgenden Text umfangreiche Informationen dazu, wie Sie eine Vollmacht leicht erteilen können und welche 10 Fragen und Antworten es zu Vollmachten immer wieder gibt. Auch viele Fehler lassen sich auf diese Weise gezielt vermeiden. Investieren Sie daher ein paar Minuten und informieren Sie sich umfangreich rund um das Thema Vollmacht und wie Sie davon leicht profitieren können.

Frage 1: Muss eine Vollmacht schriftlich erteilt werden?

Eine Vollmacht muss laut BGB nicht schriftlich erteilt werden. Es gibt keine Formvorgabe, sodass auch eine mündliche Vollmacht ausreichen kann. Diese kann aber nicht nachgewiesen werden und wird daher oftmals nicht akzeptiert.

Tipp:

Eine Vollmacht sollte daher besser in Schriftform erteilt werden.

Frage 2: Wer kann als Bevollmächtigter eingesetzt werden?

Auch diesbezüglich gibt es keine Vorgaben. So können Sie zum Beispiel den Lebenspartner, eigene Kinder oder auch andere Personen als Bevollmächtigte einsetzen. In Frage können somit auch Freunde kommen, wobei Sie stets Vertrauenspersonen bevollmächtigen sollten.

Frage 3: Was muss eine Vollmacht alles beinhalten?

Das kommt darauf an, um was für eine Vollmacht es sich handelt. Generell sollte eine Vollmacht aber folgende Details beinhalten:

  • Namen und Adresse des Vollmachtgebers
  • Daten der bevollmächtigten Person
  • Inhalt der Vollmacht
  • Möglichkeit zum Widerruf
  • Unterschrift durch Sie

Frage 4: Ist eine Unterschrift immer erforderlich?

Bei einer schriftlichen Vollmacht ist dies der Fall. Hier muss eine handschriftliche Unterschrift gesetzt werden, damit die Vollmacht gültig ist. Vergessen Sie die Unterschrift daher nicht.

Frage 5: Gibt es die Pflicht für beglaubigte Vollmachten?

Eine notarielle Beglaubigung kann in einigen Fällen vorgeschrieben sein. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Änderungen im Grundbuch vorgenommen werden müssen. Ansonsten kann darauf oft verzichtet werden.

Frage 6: Sind Vollmachten immer zu akzeptieren?

Es handelt sich bei einer Vollmacht um Ihre Willenserklärung. Sofern die Vollmacht korrekt ist und es daran keine Zweifel gibt, wird diese daher auch oft akzeptiert. Es gibt allerdings auch Ausnahmen, in denen eine Vollmacht nicht akzeptiert wird.

Frage 7: Welche Kosten fallen für eine Vollmacht an?

Da Sie eine Vollmacht selber erteilen und erstellen können, fallen dafür im Regelfall keine Kosten an. Höchstens die für das Blatt Papier und die verbrauchte Tinte. Eine Ausnahme stellt die beglaubigte Vollmacht dar. Wird die Beglaubigung durch einen Notar vorgenommen, fallen hierfür Kosten an.

Frage 8: Wie sollte eine Vollmacht verwahrt werden?

Zur Verwahrung einer Vollmacht empfiehlt sich ein sicherer Ort, der allerdings auch einfach zu erreichen ist. Ein Schließfach oder Safe kommt dafür zum Beispiel in Frage, gleichermaßen aber auch ein Anwalt oder direkt Ihr Arzt. Im dringenden Fall sollte die Vollmacht zudem aber einfach zu erreichen sein. Zudem sollten Sie die bevollmächtigte Person auf die Vollmacht und den Verwahrort hinweisen.

Frage 9: Wie lange ist eine Vollmacht gültig?

Wie lange eine Vollmacht gültig ist, hängt davon ab, wofür Sie die Vollmacht nutzen möchten. Eine Vollmacht kann nur einen Tag gültig sein, für eine bestimmte Aufgabe oder auch für einen längeren Zeitraum. Somit besteht die Möglichkeit, die Vollmacht zeitlich an Ihre Anforderungen anzugleichen. Das sollten Sie auch in jedem Fall tun.

Frage 10: Gibt es für eine Vollmacht auch eine Mustervorlage?

Sie können selbstverständlich von einer Mustervorlage für eine Vollmacht profitieren. Diese finden Sie ganz einfach bei uns und können diese frei verwenden. Dazu sollten Sie die Mustervorlage aber immer ganz genau an Ihre Anforderungen und Wünsche anpassen, damit diese auch ohne Probleme genutzt werden kann.

(Mustervorlage für eine Vollmacht)

Nutzen Sie die Mustervorlage für eine Vollmacht nur nach vorheriger Anpassung, sodass diese Ihren Anforderungen entspricht. Sie können dazu im Zweifelsfall auch einen Juristen befragen.

Vollmacht

Vollmachtgeber: Bevollmächtigter:

 

(Name und Adresse) (Name und Adresse)

Diese Vollmacht bietet für oben genannten Bevollmächtigten die Möglichkeit, mich zu vertreten. Ich bin leider nicht dazu in der Lage, die nachfolgende Aufgabe selber zu erledigen:

(Aufgabe, Tätigkeit genau beschreiben, zum Beispiel Kontoverwaltung, Abholung von Ausweisen)

Die Vollmacht ist ab sofort gültig und gilt nur bis zur Erledigung der Aufgaben. Weiterhin ist es mir jederzeit gestattet, die Vollmacht zu widerrufen. Zur Nutzung der Vollmacht muss sich der Bevollmächtigte durch ein gültiges Ausweisdokument identifizieren.

Ort und Datum Unterschrift durch Vollmachtgeber

Die 10 Fragen und Antworten rund um die Vollmacht bieten für Sie die Möglichkeit, sich vor der Erteilung einer Vollmacht entsprechend zu informieren. So besteht für Sie die Chance, eine Vollmacht im Anschluss leicht selber zu erteilen.