Ermächtigen Sie nur Vertrauenspersonen bei der Vollmacht

Aktualisiert am 30. Juni 2024 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Sie kennen die Vorzüge, die Ihnen eine Vollmacht bietet? Dann wissen Sie sicherlich auch, welche große Verantwortung Sie damit auf die bevollmächtigte Person übertragen und zu welch vielfältigen Aufgaben eine Vollmacht berechtigen kann. Sie können eine Vollmacht zur Immatrikulation erteilen oder eine, mit der Ihr PKW mit Kurzzeitkennzeichen ausgestattet werden soll. Doch ist es dabei wirklich so wichtig, eine Ihnen nahestehende Person auszuwählen, wenn es um eine Vollmacht geht? In aller Regel ist dies tatsächlich so. Der Hinweis „Ermächtigen Sie nur Vertrauenspersonen“ dient vor allem Ihrer Sicherheit und sorgt dafür, dass Ihre Vollmacht am Ende auch ihren Zweck erfüllen kann.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Wie wichtig ist es Ihnen, dass Ihre Vollmacht auch wirklich verantwortungsvoll und verantwortungsbewusst genutzt wird? Falls das für Sie wichtig ist, sollten Sie eben wirklich nur auf Vertrauenspersonen setzen, wenn Sie eine Vollmacht erteilen. Berücksichtigen Sie dabei, dass auch die bevollmächtigte Person dadurch eine große Verantwortung trägt – und sie dieser auch gewachsen sein sollte.

In den nächsten Minuten können Sie hier erfahren, welche Rolle Vertrauenspersonen für eine Vollmacht spielen und auch, welche Personen dafür in Frage kommen können. Das bietet für Sie eine größere Flexibilität bei Ihren Vollmachten und Sie können diese im Anschluss ganz leicht erteilen. Ermächtigen Sie nur Vertrauenspersonen – und lesen Sie hier, weshalb das so sein sollte.

Warum ist es wichtig, eine Vollmacht nur für Vertrauenspersonen zu erteilen?

Überlegen Sie einmal: Würden Sie einem neuen Nachbarn direkt den Schlüssel für Ihr Haus geben? Oder der Discobekanntschaft Ihr Auto leihen? Sicherlich trifft dies in aller Regel nicht zu. Wenn Sie eine Vollmacht wie Ihr Eigentum betrachten, wird schnell deutlich, weshalb Sie nur Vertrauenspersonen ermächtigen sollten. Dahinter stecken in aller Regel ein großes Vertrauen und eine tiefe Basis, die Sie und die bevollmächtigte Person verbindet. Immerhin übertragen Sie durch eine Vollmacht in vielen Fällen wichtige Aufgaben.

Tipp für Sie:

Überlegen Sie sich vor dem Erteilen einer Vollmacht, ob Sie der zu bevollmächtigenden Person auch ohne Nachzudenken Ihr Auto leihen würden. Oder ob diese Person auch Ihre Post entgegennehmen dürfte. Beantworten Sie diese Frage mit „ja“, steht einer Vollmacht nichts im Wege.

Wer kann für eine Vollmacht in Frage kommen?

Wer am Ende für Sie tatsächlich in Frage kommt, um eine Bevollmächtigung von Ihnen zu erhalten, liegt immer bei Ihnen. Vertrauenspersonen können durchaus unterschiedlich sein. In Frage können enge Verwandte kommen, aber auch langjährige Freunde. Eine Vollmacht kann auch für folgende Personen in Frage kommen:

Lebenspartner Eigene Kinder
Andere Verwandte Enge Freunde

Der Hinweis, dass Sie nur Vertrauenspersonen ermächtigen sollten, ist in vielen Fällen wirklich ernst zu nehmen. Bedenken Sie dabei, was wäre, wenn eine falsche Person von Ihnen eine Vollmacht erhält – und damit zum Beispiel Ihr Kind vom Kindergarten abholen darf. Wenn diese Aufgabe einer Ihnen nahestehenden Person übertragen wird, ist alles in Ordnung und Sie brauchen sich keine Gedanken machen.

Tipp:

Überlegen Sie sich immer gut, wer von Ihnen eine Vollmacht erhält. Zudem bietet es sich auch an, die Vollmacht bei Bedarf einzuschränken. Auch diese Option können Sie ganz flexibel nutzen.

Was muss eine Vollmacht ganz allgemein beinhalten?

In Ihrer Vollmacht sollten Sie – ganz egal, wem Sie diese erteilen – einige wichtige Dinge mit aufnehmen. Dazu zählen natürlich in erster Linie Ihre persönlichen Angaben. Der Name und die Adresse sind in jedem Fall gefordert, oft aber auch das Geburtsdatum. Zusätzlich sollten Sie auch die Angaben zur Ihrer bevollmächtigten Person nennen, ebenfalls mit Namen und Adresse. In der Vollmacht sollten insgesamt folgende Dinge zu finden sein:

  • Ihre persönlichen Angaben
  • Die Angaben zum Bevollmächtigten
  • Der genaue Inhalt der Vollmacht möglichst konkret
  • Gültigkeit der Vollmacht, Möglichkeit zum Widerruf
  • Unterschrift von Ihnen

Beachten Sie:

Die Unterschrift muss bei einer Vollmacht immer schriftlich gesetzt werden. Eine PC-geschriebene Unterschrift ist dabei nicht ausreichend. Daher sollten Sie Ihre Vollmacht stets per Hand unterzeichnen. Nur so ist sichergestellt, dass die Vollmacht vor Ort auch wirklich akzeptiert werden kann.

(Mustervorlage für eine allgemeine Vollmacht)

Die Nutzung dieser Mustervorlage wird nur nach vorheriger Anpassung und Individualisierung empfohlen. Ergänzen Sie hierzu einzelne Inhalte oder streichen Sie unpassende Details. Die Kontaktaufnahme mit einem Juristen kann in einigen Fällen ratsam sein.

Vollmacht

Vollmachtgeber: Bevollmächtigter:

(Angaben wie Name, Adresse sowie Geburtsdatum, jeweils)

Ich erteile eine Vollmacht für oben genannte Person. Die Vollmacht berechtigt dazu, in meinem Namen / als Vertretung meiner Person folgende Aufgaben auszuführen:

(Aufgabe, Ort etc. möglichst genau beschreiben, z.B. KFZ-Anmeldung bei Stadtverwaltung __)

Diese Vollmacht ist gültig in folgendem Zeitraum: ____________________ (Daten)

Weiterhin ist zur Nutzung der Vollmacht eine Identifizierung der bevollmächtigten Person mit einem gültigen, amtlichen Ausweis erforderlich. Zudem kann die Vollmacht durch mich jederzeit widerrufen werden.

Datum, Ort Unterschrift durch Vollmachtgeber

Ermächtigen Sie nur Vertrauenspersonen – diese Aussage ist in aller Regel wirklich Programm. Auch bei einem Architekten, der von Ihnen eine Vollmacht erhält, sollte zumindest eine grundlegende Vertrauensbasis bestehen. Nur in diesem Fall kann die Vollmacht am Ende auch tatsächlich in Ihrem Sinne verwendet werden.

Beachten Sie also in jedem Fall, dass Sie Personen für die Vollmacht auswählen, die Sie gut kennen und denen Sie vertrauen. Eine flüchtige Bekanntschaft ist für eine Vollmacht in den allermeisten Fällen die falsche Person. Enge Freunde, Verwandte oder auch Familienmitglieder sind hingegen oftmals die deutlich bessere Wahl und kommen viel eher in Frage.