Vollmacht Kinderbetreuung

Aktualisiert am 10. März 2024 von Ömer Bekar

Sie möchten Ihr Kind betreuen lassen? Dann ist Ihnen sicherlich bewusst, dass es für die Kinderbetreuung in professionellen Einrichtungen einen entsprechenden Betreuungsvertrag braucht. Darin kann die Betreuung ganz konkret besprochen werden und es ist für Sie möglich, auch Besonderheiten entsprechend abzustimmen. Eine Vollmacht zur Kinderbetreuung ist dann in aller Regel nicht mehr notwendig und Sie können auf eine solche verzichten. Dennoch kann eine Vollmacht für die Kinderbetreuung zum Beispiel in anderen Fällen sinnvoll sein und Sie sollten daher über diese grundsätzlich informiert sein.

Beispielmuster. So könnte Ihr Schreiben aussehen.

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Wäre für Sie eine Vollmacht für die Kinderbetreuung hilfreich und möchten Sie wissen, in welchen Situationen eine solche Vollmacht notwendig ist? Dann sollten Sie sich über die folgenden Informationen freuen können. Denn die nachfolgenden Abschnitte bieten Ihnen alle Infos, die Sie zur Vollmacht zur Kinderbetreuung benötigen, sodass Sie eine solche später leicht selber erteilen können.

Nehmen Sie sich einfach einige Minuten Zeit und informieren Sie sich darüber, welche Anforderungen es an eine Vollmacht für die Kinderbetreuung gibt und in welchen Fällen Sie eine solche überhaupt benötigen. Auf diese Weise können Sie einfach und komfortabel die passende Vollmacht erstellen und dabei auch die notwenige Form einhalten. Dies macht es für Sie möglich, Ihr Kind in Zukunft bei entsprechender Absicherung betreuen zu lassen.

Wann braucht man eine Vollmacht für die Kinderbetreuung?

In vielen Ferienhotels oder auch All Inclusive Clubs wird Ihnen eine Kinderbetreuung angeboten und Sie haben als Eltern somit die Möglichkeit, die Kinder für einige Stunden abzugeben und somit den Urlaub ebenfalls zu genießen. In den Mini Clubs der einzelnen Hotels sind professionelle Betreuer beschäftigt, allerdings benötigen diese von Ihnen in aller Regel eine Vollmacht für die Kinderbetreuung. Auf diese Weise können sich die Animateure absichern und laufen keine Gefahr, rechtliche Probleme zu bekommen. Die Kinderbetreuung ist durch Ihre Vollmacht immerhin legitimiert.

Doch auch in anderen Fällen kann eine Vollmacht für die Kinderbetreuung in Frage kommen. Dazu zählen zum Beispiel diese Situationen:

  • Ihr Kind ist zum „Kennenlernen“ im Kindergarten
  • Sie probieren die Betreuung durch eine Tagesmutter aus
  • Ihr Kind wird durch einen ausgebildeten Babysitter betreut

Gut zu wissen:

Handelt es sich um eine regelmäßige Betreuung Ihres Kindes, ist eine Vollmacht dazu oftmals nicht notwendig. Auch wenn die Großeltern oder Freunde Ihr Kind betreuen, brauchen Sie meist keine Vollmacht für die Kinderbetreuung.

Wie wird eine Vollmacht für die Kinderbetreuung erteilt?

Eine Vollmacht für die Kinderbetreuung können Sie selber erteilen. Es ist dazu keine notarielle Vollmacht notwendig und auch im Bezug auf die Form gibt es keine großen Vorgaben. Im besten Fall erteilen Sie die Vollmacht allerdings in schriftlicher Form, sodass Sie die Vollmacht bei Bedarf auch nachweisen können. Ebenso ist dies auch für die betreuende Person oftmals wichtig, sodass diese abgesichert ist.

Ob Sie Ihre Vollmacht für die Kinderbetreuung nun handschriftlich oder mit dem PC erstellen, bleibt Ihnen überlassen. Wichtig ist allerdings in jedem Fall, dass alle Angaben gut lesbar sind und es dabei nicht zu Missverständnissen kommt. Immerhin übertragen Sie auch die Aufsichtspflicht für Ihr Kind, sodass eine entsprechend nachvollziehbare Vollmacht entsprechend von großer Bedeutung ist.

Tipp für Sie:

Formulieren Sie Ihre Vollmacht zur Kinderbetreuung möglichst konkret und klar und nutzen Sie eindeutige Formulierungen. Achten Sie darauf, dass alles gut lesbar ist und dass Sie, Ihr Kind und auch die betreuende Einrichtung oder Person klar gekennzeichnet sind.

Was muss in der Vollmacht für die Kinderbetreuung enthalten sein?

In Ihrer Vollmacht sollten neben Ihren persönlichen Angaben auch weitere wichtige Details zu finden sein. Dazu zählen unter anderem Infos zu folgenden Aspekten:

  • Die Daten und Angaben zu Ihrem Kind
  • Mögliche Allergien oder Unverträglichkeiten des Kindes
  • Besonderheiten zum Kind (Bettnässen etc.)
  • Angaben zum Umfang der Betreuung
  • Weitere Vereinbarungen, Wirksamkeit der Vollmacht
  • Option zum Widerruf
  • Unterschrift von Ihnen

Wichtig:

Wenn Sie eine Vollmacht schriftlich erteilen, sollte diese auch in jedem Fall von Ihnen unterschrieben sein. Nur dann kann diese auch wirklich akzeptiert werden und ist – rein rechtlich – gültig. Achten Sie daher im besten Fall darauf, die Vollmacht direkt zu unterzeichnen.

(Mustervorlage Vollmacht für die Kinderbetreuung)

Nutzen Sie die nachfolgende Mustervorlage für eine Vollmacht zur Kinderbetreuung nur dann, wenn Sie diese zuvor an Ihre Anforderungen und Bedürfnisse angepasst haben. Es können dazu Streichungen und auch Ergänzungen notwendig werden. Ebenso kann es notwendig werden, im Zweifelsfall einen Juristen zu befragen.

Vollmacht für die Kinderbetreuung

Vollmachtgeber: (Namen und Adresse angeben)

Vollmachtempfänger / Betreuer: (Namen und Anschrift nennen)

Zu betreuendes Kind: (Name, Alter angeben)

Ich erteile zur Betreuung meines Kindes für oben genannten Betreuer eine Vollmacht. Die Vollmacht ist wirksam für die vereinbarten Betreuungszeiten:

(Angabe der Betreuungszeiten und –tage)

Besonderheiten des Kindes: (angeben, wenn vorhanden)

Die oben genannten Betreuungszeiten können durch mich oder die betreuende Person jederzeit angepasst werden, bedürfen aber der Zustimmung durch beide Seiten. Ein Widerruf dieser Vollmacht ist durch mich jederzeit möglich.

(Ort und Datum) (Unterschrift von Ihnen)

Die Vollmacht für die Kinderbetreuung kann von Ihnen ganz flexibel erteilt werden, wobei viele Einrichtungen oder auch Babysitter dazu schon eigene Vordrucke bereithalten – damit diese sich einfach absichern können. Mit einer solchen Vollmacht sind aber auch Sie als Eltern abgesichert und können klar darstellen, wer Ihr Kind wann betreuen darf. Auch Abweichungen davon – zum Beispiel „Montag, alle zwei Wochen“ können dabei ganz genau formuliert und eingebracht werden.